English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

bin 57 j..würde mein neuer arbeitgeber einen zuschuss zum lohn vom arbeitsamt für mich bekommen ? habe mal sowas aus zweiter hand gehört . wenn ja ,wieviel und wie lange ?

2007-01-29 18:39:41 · 8 antworten · gefragt von claus-peter b 2 in Schule & Bildung Finanzielle Hilfen

8 antworten

Ja das ist so da muss der Arbeitgeber selbst nachfragen wieviel und wie lange
aber ich hoffe du gehst auch ohne diesen Zuschuß wieder arbeiten

2007-01-29 18:44:21 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 4

sie erhalten ALGII, eine förderung durch einen eingliederungszuschuss ist möglich

der arbeitgeber muss sie jedoch mindesten 1 jahr beschäftigen

der arbeitgeber kann einen zuschuss in höhe von bis zu 50 % des lohnes für bis zu 36 monate / bis zu 70 % bis 96 monate (schwerbehindert und über 55 jahre) erhalten kann

voraussetzungen sind zu erfüllen:
sie müssen mindestens 6 monate arbeitslos gemeldet sein in den letzten zwei jahren vor förderungsbeginn bzw. langzeitarbeitslos sein, schwere vermittelbarkeit etc.
sie dürfen nicht für längere zeit schon für diesen arbeitgeber gearbeitet haben und die vorgesehene stelle darf nicht ersetzt werden, d.h. wenn ein arbeitnehmer entlassen wird durch sie, um die förderung zu erhalten, ist die förderung ausgeschlossen

der vorschuss wird jährlich wiederum um 10 % gekürzt es besteht keine weiterbeschäftigungsverpflichtung für den arbeitgeber nach ablauf der förderung, das ist nämlich normalerweise eine voraussetzungen, dass der arbeitgeber nicht anschließend noch zuschüsse zurückzahlen muss, ein plus für den arbeitgeber, sie zu beschäftigen

ich finde, das ist ein scheiss verkompliziertes system!!!

das alles ist vor vertragsunterzeichnung zu klären!!!

2007-02-01 23:46:24 · answer #2 · answered by aurumstar 3 · 0 0

Es gibt einen Vermittlungsgutschein für den Arbeitgeber,weiß nur nicht ob den jeder Arbeitgeber bekommt.ansonnsten schau einfach mal bei,

http://www.123recht.net/de

2007-01-30 02:53:41 · answer #3 · answered by Flower Power 2 · 0 0

Stimme "Opel" zu, aber der neue Arbeitgeber muß vor Vertragsunterzeichnung um dem Zuschuss bitten, das die ARGE bzw. die BA nicht mehr zahlt, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Es gäbe da zum Beispiel den Eingliederungszuschuss, der meines Wissens bis zu 2 Jahre gewährt werden kann und bis zu 70 % des Gehalts betragen kann, das richtet sich nach der schwere der Vermittelbarkeit.

2007-01-29 18:49:32 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 1

Ich hab's auch nur vom Hörensagen (aber aus recht verlässlicher Quelle), dass das eine "kann"-Entscheidung des Amtes ist. Da werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, die mit Dir recht wenig zu tun haben, sondern eher mit dem Arbeitgeber. Die Betriebsgröße spielt da eine Rolle, und in Grenzen auch die wirtschaftliche Situation der Firma. Mit anderen Worten, der Arbeitgeber muss glaubhaft machen, dass er einen zusätzlichen Mitarbeiter braucht, ihn sich aber ohne Lohnzuschuss nicht leisten kann.

2007-01-29 18:51:28 · answer #5 · answered by Lucius T Fowler 7 · 0 1

Die Regelförderung, bei Einstellung von Arbeitslosen, beträgt für 1 Jahr ca 50% der Lohnkosten
Näheres sagt dir dein Berater bei der Arbeitsagentur

2007-01-29 18:49:19 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 1

ich denke ja, aber das ist von person zu person unterschiedlich, musst du also beim AA nachfragen.

2007-01-29 18:47:20 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 1

30% für 9 Monate (eigene Erfahrung)

2007-01-29 18:58:45 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 2

fedest.com, questions and answers