English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Hallo! Seit den letzten Tagen möchte ich Hartz4 beantragen und won noch bei meinen Eltern die aber ablehnen ihre Konten und so weiter nicht rausrücken! Darf man das eigentlich und wenn nicht welche Folgen kann dies haben?

2007-01-29 16:57:54 · 12 antworten · gefragt von rosi20 1 in Sozialwissenschaft Sonstiges - Sozialwissenschaft

12 antworten

Stell einfach den Antrag mit dem schriftlichen Hinweis an den entsprechenden Stellen, dass Deine Eltern dazu keine Angaben machen wollen. Sie erhalten dann ggf. von der Arbeitsagentur eine Aufforderung, dies nachzuholen.. Wenn sie das nicht innerhalb der vorgegebenen Frist tun, wird dieser Aufforderung auch entsprechend Nachdruck verliehen. Auf jeden Fall bestehen da gesetzliche Auskunftspflichten; und Dir steht auf jeden Fall Hartz IV ab dem Tag der Antragstellung zu. (So es Dir denn zusteht, und nicht Deine Eltern für Deinen Unterhalt aufkommen müssten. Irgendeinen Grund werden sie ja haben für die Heimlichtuerei.)

2007-01-29 17:08:20 · answer #1 · answered by Lucius T Fowler 7 · 3 2

Du wohnst bei Deinen Eltern? Schlechte Karten! Ihr stellt nämlich seit neustem dann eine Bedarfsgemeinschaft dar und das heißt, das Deine Eltern offen legen müssen, was sie für Gelder bekommen oder welche Sparguthaben bestehen.
Beispiel gefällig, meine Mutter bekommt 825€ Witwenrente, hat ein Sparvermögen von ca 15,000€! Mein Bruder ist 22Jahre und wollte auch Hartz4 beantragen. Meine Mutter ist mit ihrer Witwenrente (!!!)
70Euro über den Satz. Ohne Anrechnung des Sparguthabens. Beim Sparguthaben dürfte sie 9000,00€ haben, liegt da also auch drüber. Das heißt für meinen Bruder, er bekommt nichts!
Wenn Deine Eltern arbeiten und Du bist unter 25 werden sie wahrscheinlich für Dich aufkommen müssen!
Übrigens haben Ämter mittlerweile die Befugnis sich die Bankdaten auch ohne Erlaubnis zu holen!

2007-01-29 17:42:30 · answer #2 · answered by Anonymous · 4 0

Nur soviel zumThema "Hartz4,
ich bin da auch reingerutscht, ab August 2006, mein Sohn der in der Ausbildung war zu der Zeit, sollte mich unterstützen- weil wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Das Ende vom Lied war- mein Sohn ist Anfang Dezember ausgezogen-hat sich mit seiner Freundin zusammen getan.
Er hat jetzt im Januar ausgelernt.

Traurig aber wahr!

2007-01-31 08:58:48 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

wenn die konten nicht offen gelegt werden ,bei der Bantragung bekommst du kein geld.So einfach ist das .

Weil die ämter überprüfen müßen, ob irgend wo was zu holen ist.


Ich bin vor jahren schwer krank geworden und bekam krankengeld das war zu wenig. Mein rentenantrag war in bearbeitung ca 3monate hat das gedauert.
Ich wollte einen zuschuß vom Sozialamt bis die rente gezahlt wird,die bezogene kohle wollte ich denen zurückerstatten wenn die rente anläuft.Das wäre kein problem .Der kerl am sozialamt wollte erst das ich mein auto zu geld mache und dann kann ich ja mal wieder kommen.

Ich kann nur sagen armes Deutschland .

2007-01-29 17:17:18 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

Mäuse gibt's ja immer noch,oder? sonst soll sie doch auf Ratten umsatteln... hihi...aber eher wirst du die Mitzi daheim haben wollen,damit sie dir dein settee vorwärmt...,-) so schaut's aus,gell Uwe^^ Grüßli :)))

2016-12-17 05:33:45 · answer #5 · answered by michelson 4 · 0 0

Erst einmal musst du dir einen Antrag holen die wollen echt alles wissen da du noch zu hause lebst wollen sie auch das Finanzielle deiner Eltern wissen wenn man nämlich nicht über 25ist und die Eltern verdienen zusammen 2000Euro oder mehr hat man so gut wie keinen Anspruch und die Eltern müssen für die Kinder aufkommen neues Gesetz wäre dies nicht der Fall bekommt man Standard 349Euro der Rest wird von denen ausgerechnet.

2007-01-31 20:04:06 · answer #6 · answered by halligalli 3 · 0 0

ich kann mir vorstellen, dass Peter Hartz sicher eine Lösung weiß.

2007-01-30 19:18:03 · answer #7 · answered by markusuntermair 2 · 0 0

SozialhilfebezieherInnen werden beim Erstantrag meistens aufgefordert, die Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate vorzulegen. Wenn Sie das ablehnen, droht man Ihnen, die Sozialhilfe wegen "fehlender Mitwirkung" einzustellen. Die Lage ist ähnlich wie bei Hausbesuchen. Ihre Mitwirkungspflicht besteht darin, dass Sie alle Tatsachen angeben, die für die Leistung "erheblich" sind und Änderungen mitteilen. Sie sind auch verpflichtet, "auf Verlangen ... Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen." (§ 60 Abs. 1 SGB I) Kontoauszüge sind Beweisurkunden. Kontobewegungen sind aber auch Sozialdaten. Und diese dürfen nur erhoben werden, "wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle ... erforderlich ist". (§ 67a Abs. 1 SGB X) Wenn Sie Beweisurkunden über Ihre Einkommen, über Miethöhe usw. in anderer Form beibringen, ist es nicht erforderlich, Kontoauszüge vorzulegen. Angaben über den Besitz eines KfZ kann das Sozialamt über den Datenabgleich feststellen. Erforderlich ist zunächst nur die Einsicht in den letzten Kontostand, um Ihr Vermögen festzustellen. Also reicht ein Kontoauszug oder man schwärzt die Teile des Kontoauszugs, die keine Einnahmen oder relevante Ausgaben belegen. Die Einsicht in den Kontostand vergangener Zeiträume ist "nur gerechtfertigt, wenn der Sozialhilfeträger konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass Betroffene ihren Verpflichtungen, wahrheitsgemäß die Tatsachen anzugeben, nicht nachgekommen sind." (Brühl 2000, 321f.; Beispiel: VGH Mannheim NDV-RD 98, 16 und 124) Wenn das Sozialamt berechtigte Zweifel hat, ob Sie Einkommen beiseitegeschafft haben, kann es alle Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangen. Das Sozialamt ermittelt diese Sachverhalte von Amts wegen.

2007-01-29 17:38:49 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Füll einfach diesen Antrag aus und wenn die dann noch von deinen Eltern die Einkommen und so wissen wollen, dann müssten sie eigentlich auch damit rausrücken, wenn du überhaupt anspruch auf Hatz 4 hast. Wenn deine Eltern nämlich so viel verdienen dass es auch für dich reichen würde, bezweifle ich das du überhaupt ALG II bekommst.
Aber versuchen kannste es ja mal...

2007-01-29 17:27:27 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Guten Morgen!

Fakt ist, dass Du alles angeben mußt, was die wissen wollen.
Ob das so weit geht, dass Deine Eltern ihre Konten offenlegen müssen, weiß ich nicht. Das hängt vielleicht auch davon ab, wie alt Du bist. Wenn Du bisher überwiegend von Deinen Eltern gelebt hast, ist das schon möglich.
Wenn sie es aber verlangen, dann müssen Deine Eltern es angeben, auch wenn sie es nicht wollen. Ich kenne zwei Leute, die mußten Alg.II teilweise zurückbezahlen, weil sie unvollständige Angaben bei Antragsstellung gemacht haben.

2007-01-29 17:15:31 · answer #10 · answered by ? 4 · 0 0

fedest.com, questions and answers