Nicht „Ich denke, also bin ich.“ gilt unter den Funktionsbedingungen der Informationsgesellschaft
und der Konsumgesellschaft, in der wir leben, sondern: „Ich kommuniziere, also bin ich.“
und „Ich konsumiere, also bin ich.“
Für den Staat und seine Sicherheitsbehörden ist daraus geworden: „Ich kommuniziere, also bin
ich potentiell verdächtig.“ Also wird mein Kommunikationsverhalten erfasst und gespeichert. Für
die Wirtschaft und ihre Marketingstrategen ist daraus geworden: „Ich konsumiere, also bin ich
ein potentieller Kunde.“ Also wird mein Konsumentenverhalten erfasst und gespeichert und
ausgewertet.
Dabei ist die fast vollständige elektronische Erfassung und Speicherung aller Kommunikationsund
Konsumentendaten für Staat und Wirtschaft so verführerisch einfach geworden, dass ihr
kaum etwas entgegenzusetzen ist, weil sie unter zwei Bedingungen erfolgt, die es bisher so
noch nicht gegeben hat:
Noch nie zuvor wurde unser Kommunikations- und unser Konsumverhalten so extrem elektronisch
unterstützt und konnte technisch so perfekt und eindeutig abgebildet und aufgezeichnet
und gespeichert werden wie heute.
Briefe schreiben ist aus der Übung und aus der Mode gekommen. Wir kommunizieren am Arbeitsplatz
wie auch privat ganz überwiegend elektronisch vermittelt über Telefon, Handy, E-Mail
und Internet. Alle bei diesen Kommunikationsformen anfallenden Verbindungsdaten werden
heute bereits lückenlos elektronisch erfasst und gespeichert. Und sie sollen künftig europaweit
für mindestens sechs Monate auf Vorrat gespeichert werden. Wir bezahlen immer weniger unregistriert
mit Bargeld. Wir kaufen immer häufiger personalisiert per Bankkarte, Kundenkarte,
Kreditkarte, wir bestellen per Internet, buchen online. Unser Kaufverhalten wird dadurch elektronisch
erfasst und gespeichert.
Die Vorstellung, diese immense Flut von Daten könne weder von Seiten des Staates noch von
Seiten der Wirtschaft sinnvoll verwaltet werden, es würden lediglich riesige „Datenfriedhöfe“
angesammelt, deren Auswertung jede Kapazität sprengen würde, ist überholt. Die Speicherung
und Verarbeitung dieser Datenmengen bereitet heute keine wesentlichen technischen Schwierigkeiten
mehr. Die Speicherkapazitäten sind vorhanden und wirtschaftlich zu betreiben. Die
Schufa verfügt über 360 Millionen Informationen zu über 62 Millionen Personen. Jede Nacht
werden die Daten von über zweihundertfünfzig Millionen Konten übermittelt. Auf die Suchmaschine
Google, die über 8 Milliarden Webseiten auswertet und eine Milliarde Bilder bereithält,
erfolgen täglich mehrere hundert Millionen Zugriffe. Das System ist so ausgelegt, dass die Kapazitäten
mit geringem Aufwand nahezu grenzenlos erweitert werden können.
Aber die elektronische Erfassung des Menschen geht noch viel weiter. Unser Bewegungsverhalten
im öffentlichen Raum und in der Freizeit wird vielfältig beobachtet und ist weitgehend
nachvollziehbar, denn jedes Handy wird automatisch geortet, im öffentlichen Raum und im Einkaufszentrum
findet Videoüberwachung statt, auf den Autobahnen erfolgt die Fahrzeugregistrierung
per Toll Collect und die automatische Kennzeichenerfassung, mit der RFID-Technologie
kommt die automatische Zutritts- und Bewegungserfassung. Die Gehaltsdaten aller Beschäftigten
in Deutschland sollen im Rahmen des JobCard-Verfahrens in einem Zentralregister gespeichert
werden. Unsere Identität wird biometrisch erfasst und gespeichert in biometrischen Passdaten. Unsere genetische Disposition wird durch Gentests immer vorhersagesicherer feststellbar.
Es werden Tests entwickelt, die Aussagen über Lebenserwartung, Eigenschaften, Leistungsfähigkeiten
sowie Veranlagungen zu Krankheiten ermöglichen. Körperliche Spuren wie
Haare, Speichelreste, die wir hinterlassen, sind anhand des DNA-Identifikationsmusters uns
eindeutig zuzuordnen. Stichwort: Genetischer Fingerabdruck.
Nehmen wir alle diese Daten zusammen, die von uns erfasst werden, so ergibt sich ein Befund,
auf den die Metapher „gläserner Mensch“ zutrifft.
Heute gilt wie nie zuvor: „Ich werde erfasst, also bin ich.“
Dieser Befund als solcher scheint bei der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger keine Ängste
auszulösen. Aus der Horrorvision einer totalen Überwachung der Menschen ist heute weitgehenddie Vorstellung geworden, durch den Einsatz von Technik und Datenerfassung würden sowohl unsere individuelle als auch unsere gesamtgesellschaftliche Sicherheit erhöht und unsere
Kommunikations- und Informationsbedürfnisse besser und bequemer befriedigt. Die generelle
Möglichkeit des Staates wie der Wirtschaft, sich automatisch personenbezogene Informationen
zu beschaffen und diese zu verarbeiten und auszuwerten, um „Profile“ zu erstellen (Persönlichkeitsprofil,
Kundenprofil, Täterprofil), erschreckt die Bürger nicht. Vor mehr als zwanzig
Jahren haben viele Menschen protestiert, als sie zur Volkszählung einen Fragebogen ausfüllen
sollten, dessen Daten anschließend anonymisiert wurden und die lediglich dem Staat als Planungsgrundlage
dienen sollten. Die Daten, die damals erhoben wurden, waren harmlos gegenüber
denjenigen, die heute angegeben werden müssen, um „Arbeitslosengeld II“ oder einen
Kredit nach „Basel II“ zu beantragen, und die heute dauerhaft personenbezogen gespeichert
und abgeglichen werden.
Das Bundesverfassungsgericht warnte bereits 1983: Personenbezogene Daten können - vor
allem beim Aufbau integrierter Informationssysteme - zu einem teilweise oder weitgehend vollständigen
Persönlichkeitsbild zusammengefügt werden, ohne dass der Betroffene dessen Richtigkeit
und Verwendung zureichend kontrollieren kann. Damals kreierte das Bundesverfassungsgericht
das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und formulierte den Grundsatz:
„Jeder Einzelne hat die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung
seiner persönlichen Daten zu bestimmen!
Doch wer weiß heute, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß? Wissen wir, was wir an persönlichen Daten wem preisgegeben haben und was mit diesen Daten geschieht?
Wir müssen feststellen, dass in den 80er Jahren, als sich die Risiken einer massenhaften und
schnellen automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten gerade erst abzeichneten,
der Datenschutz im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stand. Heute aber, da sich diese
Risiken infolge technischer Machbarkeit zu realen Gefahren und Missbräuchen verdichtet haben,
also der damals nur als Schlagwort beschworene „gläserne Mensch“ zur Realität wird,
scheint die Sensibilität für die Bedeutung des Datenschutzes als Schutz des Persönlichkeitsrechts
des Bürgers und seiner Privatsphäre weitgehend abhanden gekommen zu sein.
Was sind die Gründe? Entscheidend ist wohl: Wir sehen heute – zumindest in Deutschland –
keine Institution, weder auf Seiten des Staates noch der Wirtschaft, die eine totale Überwachung
des Menschen vorzunehmen sich anschickt. Der Topos „Informationsgesellschaft“ wird
positiv empfunden. Die inzwischen alltägliche Gewöhnung an Informations- und Kommunikationstechnik,
die allgegenwärtige Datenverarbeitung (ubiquitous computing) lässt Warnungen vor
Missbräuchen als Ausdruck von Technikfeindlichkeit und Rückständigkeit erscheinen. Die gesellschaftliche
und politische Komplexität in unserer Wissensgesellschaft ist so gestiegen, dass
sich der Einzelne ohne technische Unterstützung überfordert fühlt. Ohne permanenten Datenaustausch
scheint eine adäquate Teilnahme an der arbeitsteiligen Gesellschaft gar nicht mehr
möglich zu sein. Wir kommen nicht umhin, uns in der Arbeitswelt und im Alltag der EDV-Technik
zu bedienen und uns auf diese Technik zu verlassen.
Die Dynamik der Informations- und Kommunikationstechnik, die fortschreitende Digitalisierung
und Miniaturisierung dieser Technik bei gleichzeitiger Produktverbilligung lässt uns diese Technik
als Erleichterung und Verbesserung der komplexen Lebens- und Arbeitsbedingungen wahrnehmen
und die zugleich eröffneten Missbrauchsmöglichkeiten verdrängen. Die politischen
Herausforderungen, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, Konsequenzen der Globalisierung,
die Umstrukturierung der Sozialsysteme, Privatisierung und Verwaltungsmodernisierung,
all dies erzeugt einen enormen Handlungsdruck und Regelungsstress, angesichts dessen
Datenschutz vielfach als Stör- und Kostenfaktor betrachtet wird, der sinnvolle und effektive
Lösungen be- oder verhindert.
Die Notwendigkeit einer wirksamen unabhängigen Kontrolle dieser Eigendynamik staatlichen
und wirtschaftlichen Handelns zur Sicherung des Persönlichkeitsrechts und der Privatsphäre
wird oft erst dann erkannt, wenn der Einzelne ganz persönlich erlebt, dass mit seinen Daten
fahrlässig oder gar missbräuchlich umgegangen wird, und er sich selbst nicht in der Lage sieht,
dagegen anzugehen. Die hohe Zahl der Eingaben, die an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten
herangetragen werden, belegt, das Datenschutz sich keineswegs von selbst durchsetzt,
sondern immer wieder eingefordert und verteidigt werden muss.
Dabei werden die Begehrlichkeiten sowohl von Seiten des Staates als auch der Wirtschaft nach
einer Erfassung, Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten immer stärker. Für den
Bereich der Verbrechensbekämpfung fordert die Polizei „das volle Programm“. Immer weitergehende
datenerhebende Instrumentarien für Vorfeldermittlungen werden eingefordert, um unabhängig
von der Eingriffsschwelle des klassischen Polizeirechts, also vom Vorliegen einer konkreten
Gefahr oder eines Anfangsverdachts, tätig werden zu können. Stichwort: Verdachtsunabhängige
Personenkontrollen an jedem Ort in der Stadt, Videoüberwachung im öffentlichen
Raum. Damit bezieht die Polizei völlig unbeteiligte und gesetzestreue Bürger in ihre Beobachtung
ein. Die Polizei erhält wegen der Heimlichkeit dieser Vorfeldtätigkeit Instrumente, die bisher
nur dem Verfassungsschutz zugestanden wurden. Mit dieser Art der Verdachtsschöpfung
wird die Unschuldsvermutung für den Bürger unterlaufen. Der beobachtungsfreie Raum wird für
den Bürger immer enger und letztlich auf den „absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung“
reduziert. Hinzu kommt die Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverbindungen
für künftig mindestens sechs Monate. Die Polizei sagt: Neue Verbrechensformen wie Terrorismus
und organisierte Kriminalität erfordern eingriffstiefere Instrumente, um den Tätern nicht
bloß hinterherzulaufen. Wer hier den verfassungsrechtlich gebotenen Nachweis der Erforderlichkeit
und der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe einfordert, setzt sich dem Vorwurf des Täterschutzes
aus.
Die Wirtschaft will vor dem Hintergrund sinkender Zahlungsmoral, eines weitreichenden Vollstreckungsschutzes,
angesichts hoher Arbeitslosigkeit und immer unsicherer werdender Einkommensverhältnisse
zur Minimierung wirtschaftlicher Risiken den Kunden durchschauen und
bewerten. Mit einer möglichst großen Menge gesammelter Daten wird der Kunde deshalb in
seiner Kreditwürdigkeit sowie seiner Zahlungsfähigkeit und -willigkeit kategorisiert, mit einem
Score-Wert belegt. Heute fällt keine Kreditentscheidung und kaum noch eine sonstige kommerzielle
Entscheidung ohne Scoring-Verfahren. Der Kunde soll ferner in seinem Verbraucherverhalten
erfasst und für gezielte Werbung erschlossen werden. Um dies durchzusetzen, fordert
die Wirtschaft immer mehr die Einwilligung des Kunden in eine Personalisierung als zwingende
Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme am Konsum. Dies führt zu einem Verlust der Möglichkeit
der Anonymität für den Kunden, für den Bürger. Die durch immer kostengünstigere Genanalyse
erzielbaren Aussagen über die genetische Disposition eines Menschen lassen die Begehrlichkeit
von Versicherern, Arbeitgebern und sonstigen Interessenten steigen, diese Daten
zur Risikoabschätzung zu erlangen.
Wie stark ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber diesen Begehrlichkeiten?
Gesetzliche Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
sind weitgehend zulässig, da die Anerkennung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
durch einen Gesetzesvorbehalt „erkauft“ wurde. Dieser Gesetzesvorbehalt hat nicht eingriffshemmend
gewirkt. Vielmehr haben die Gesetzgeber in Bund und Ländern von der Einschränkungsmöglichkeit
des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Gesetz massiv
Gebrauch gemacht, wobei trotz eines hohen Detaillierungsgrades der Regelungen letztlich Abwägungsklauseln
zur Anwendung kommen. Die Gesetzgeber haben dabei mehrfach den
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt und die verfassungsrechtlich einzuhaltende Grenze
der Erforderlichkeit der Eingriffe überschritten und mussten von den jeweiligen Verfassungsgerichten
in ihre Grenzen verwiesen werden.
Hier hat sich wiederum das Bundesverfassungsgericht als Leuchtturm für den Datenschutz und
das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erwiesen, das in seinen Entscheidungen
zur akustischen Wohnraumüberwachung, zur präventiven Telekommunikationsüberwachung
und zur Beschlagnahme von Mobiltelefonen klare rechtsstaatliche Standards gesetzt hat.
Die wachsenden Gefährdungen der informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen durch
die Wirtschaft sind nur schwer abzuwehren, da sich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
in seiner Abwehrwirkung in erster Linie gegen den Staat richtet. Das für die Wirtschaft
geltende Bundesdatenschutzgesetz erweist sich in der konkreten Anwendung oft als
„Papiertiger“. Die Wirtschaft nutzt auf der Grundlage des Prinzips der Vertragsfreiheit ihre Angebotsmacht
dazu aus, den Kunden über Anreizsysteme, Kundenbindungsprogramme sowie
abverlangte Einwilligungserklärungen zu personalisieren und zur Preisgabe seiner persönlichen
Daten zu bewegen. Stichworte: Preisausschreiben, Gewinnspiele, Bonus-Cards, LifeStyle-
Umfragen. Die so erreichte Einwilligung des Kunden in die - wie es im „Kleingedruckten“ heißt -
„Unterbreitung interessanter Informationen“ und „Bearbeitung seiner Daten zu Marketingzwecken“,
auf die sich die Marketingstrategen und Call-Center bei ihrer Telefonwerbung berufen,
erfüllt dabei wegen fehlender Bestimmtheit sehr oft nicht die gesetzlichen Anforderungen an
eine informierte Einwilligung.
Welche Fragestellungen und Herausforderungen für den Datenschutz ergeben sich daraus?
Sehen wir uns – ausgelöst durch den 11.9.2001 – auch in Deutschland einer staatlichen „Überproduktion“
von Sicherheit ausgesetzt, die weit über den Bereich der Bekämpfung des Terrorismus
und der organisierten Kriminalität hinausgreift? Nehmen wir wahr, dass der Bereich, in
dem sich der Bürger unbeobachtet und unerfasst bewegen kann, immer enger wird, dass der
Bürger auch durch gesetzestreues Verhalten einer Überwachung nicht mehr ausweichen kann?
Fühlen wir uns dadurch in unserem Recht auf freie Entfaltung unserer Persönlichkeit beeinträchtigt
oder empfinden wir dies als angemessenen Preis für mehr Sicherheit? Welche „Sicherheit“
ist genug? Welche Risiken müssen/wollen wir in Kauf nehmen? Ist uns bewusst, dass
wir mit jedem Schritt, der zu mehr Sicherheit führen soll, zugleich etwas von unserer Freiheit
und unserem Recht auf Selbstbestimmung aufgeben? Akzeptieren wir angesichts der technisch
basierten Informationsgesellschaft, dass Privatheit, d.h. Unbeobachtetheit und Bewegungsfreiheit,
letztlich nur noch durch Technikabstinenz erlangt werden kann? Sehen wir uns durch den
Verlust von Anonymität in unserer Entscheidungsfreiheit gefährdet oder empfinden wir Personalisierung
als Entscheidungshilfe und Serviceleistung? Wird uns der Verlust von Anonymität überhaupt
bewusst? Registrieren wir die starke Zunahme von Datenströmen gerade auch im
nicht-öffentlichen Bereich, die zu einer immer engeren Verknüpfung aller Daten führen, und
erkennen wir, dass es damit möglich wird, durch Profilbildung das Verhalten eines Menschen
ohne dessen Wissen und Wollen abzubilden und ihn berechenbar zu machen? Ist es erforderlich,
gesetzliche Regelungen zur Beschränkung der Profilbildung und der Scoring-Verfahren
sowie zur Begrenzung zentraler Auskunftssysteme zu schaffen?
Es ist zu konstatieren, dass diese Fragen im politischen Raum nicht ausreichend diskutiert werden.
In einem gesellschaftlichen Klima, in dem von Politikern weitgehend unwidersprochen absoluter
Vorrang für Sicherheitsfragen eingefordert werden kann, in dem Datenschutz sich dem
Vorwurf ausgesetzt sieht, er dränge sich in den Vordergrund, müsse jedoch zu Gunsten vermeintlich
vorrangiger Rechtsgüter zurücktreten, finden diese Fragestellungen keine besondere
öffentliche Beachtung. Da bei unternehmerischen Aktivitäten der wirtschaftliche Erfolg zunehmend
von der Menge der zur Verfügung stehenden personenbezogenen Daten und ihren Verknüpfungsmöglichkeiten
abhängt, werden datenschutzrechtliche Forderungen nach Datenvermeidung, Datensparsamkeit und Einhaltung der Zweckbindung der Daten von der Wirtschaft als
kontraproduktiv empfunden mit der Folge, dass versucht wird, diese Forderungen zu umgehen.
Um dieser Schieflage, in die der Datenschutz geraten ist, zu begegnen, müssen wir über die
freiheitssichernde Funktion des Datenschutzes einen breiten gesellschaftlichen Diskurs in Gang
setzen, damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausgehöhlt wird. Die
Strukturen der Informationsgesellschaft müssen weiterhin auf eine freiheitliche, selbstbestimmte
Kommunikation ausgerichtet sein, nicht auf Überwachung. Datenschutz muss seinem Verfassungsrang
entsprechend auch gegenüber neuen gesellschaftlichen Herausforderungen und
neuen technischen Entwicklungen und Gefährdungen durchgesetzt werden, um zum Schutz
des Persönlichkeitsrechts beizutragen und es dem Einzelnen zu ermöglichen, seine Privatsphäre zu erhalten.
Noch Fragen?
2007-01-30 04:09:48
·
answer #4
·
answered by Anonymous
·
2⤊
1⤋