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7 antworten

Der Arbeitgeber muss weiterzahlen. Die Krankenkasse ist nur bei einer Diagnose verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu übernehmen.

2007-01-29 05:16:47 · answer #1 · answered by polarfuchs 6 · 1 0

Verschiedene Krankheiten - der Arbeitgeber
die gleich Krankheit - die Krankenkasse, denn nach 6 Wochen fällst du mit der gleichen Krankheit aus der Lohnfortzahlung heraus und bekommst noch ca. 2/3 deinen letzten Gehaltes.

2007-01-31 09:29:21 · answer #2 · answered by sukram1968 5 · 1 0

bis sechs wochen der arbeitgeber,danach die krankenkasse,verschiedene krankheiten spielen keine rolle,nach sechs wochen werden von der krankenkasse 80% des lohnes/gehaltes gezahlt.

2007-01-29 13:27:36 · answer #3 · answered by chefkoch1962 3 · 1 0

Der Arbeitgeber. Machst Dich da aber nicht beliebt, denn das gleiche Problem habe ich mit einer Kollegin, die ist ca. 50 bis 60 Tage im Jahr krank und hat immer ne ander Krankheit, so bezahlt der AG weiter. Das nervt, werde aber versuchen was dagegen zu tun, da es auch nicht sein kann, den AG so auszunutzen. Hinzu kommt ja noch 35 Tage Urlaub.

2007-01-29 13:17:43 · answer #4 · answered by Susanne 6 · 1 0

Bei verschiedenen Krankheiten normalerweise der Arbeitgeber.
Nur das, das Folgebescheinigungen sind ist normal nicht richtig,
da könnte es sein das die Krankenkasse anfängt zu zahlen...

2007-01-29 13:17:30 · answer #5 · answered by ? 3 · 1 0

Bis 6 Wochen am Stück: Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dafür ist es unerheblich, ob es sich um eine einzige oder um mehrere aufeinanderfolgende Krankheiten handelt.

Nach der 6. Woche am Stück: Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse, 80 % des Netto.

Bei wiederholtem Kranksein (egal, mit welcher Krankheit) von jeweils unter 6 Wochen Dauer: Jedesmal neu der Arbeitgeber.

Einem Arbeitnehmer kann im Prinzip nicht wegen Krankheit gekündigt werden. Es gibt allerdings eine Zumutbarkeitsgrenze, die genaue Lage dieser Grenze ist immer wieder Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Ab etwa 3 Monaten Krankheit in einem Kalenderjahr und begründeter Annahme, das dies auch in folgenden Jahren so sein könnte, kann sich der Arbeitsgeber auf Unzumutbarkeit berufen, und dem Arbeitnehmer fristgerecht kündigen. Fristlos gekündigt werden kann einem Arbeitnehmer wegen Krankheit nie, es sei denn, er hätte wesentliche Pflichten versäumt, wie z. B. die rechtzeitige Krankmeldung.

2007-02-01 02:56:34 · answer #6 · answered by j f 4 · 0 0

ich habe gelernt, dass wenn man bis 6 wochen krank ist, dass der arbeitgeber zahlt

lg

2007-01-29 13:16:24 · answer #7 · answered by Aki 4 · 0 0

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