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Mein sohn hat seine Ausbildung fertig, ist aber leider arbeitslos, nach den neuen Richtlinien muß ich Harz IV beantragen. Für mich und meinen anderen kleinen Sohn hätte ich genug Geld, mein großer Sohn will ausziehen, darf aber nicht vor 25 Jahre. So ist er zwar Volljährig, darf aber nicht bestimmen wo er wohnen will. Was kann ich da machen???

2007-01-29 02:05:19 · 14 antworten · gefragt von elko5544 1 in Schule & Bildung Finanzielle Hilfen

14 antworten

Neue Regelsätze ab 1.7.2006 – Kinder unter 25

Kinder , die das 25. Lebensjahr (vorher 18. LJ) noch nicht vollendet haben sind Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Wenn sie bei den Eltern wohnen erhalten sie nur 80 % des Regelsatzes. Ein Auszug (und höherer Regelsatz und Übernahme der Unterkunftskosten) ist nur mit Zustimmung der Behörde möglich, diese muss erteilt werden, wenn ein Verbleiben in der elterlichen Wohnung unzumutbar ist. Bei Auszug ohne Zustimmung werden keine Unterkunftskosten und nur 80 % des Regelsatzes gezahlt. Es gilt ein einheitlicher Regelsatz von 345 € im gesamten Bundesgebiet.

So ist leider seit Juli 2006 das Gesetz.

2007-01-29 02:16:27 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

Natürlich darf er selbst bestimmen, wo er wohnen will, er bekommt es halt nur nicht vom Amt gesponsort.

2007-01-30 19:47:47 · answer #2 · answered by haemarthros 5 · 1 0

Dies ist ein freies Land mit freier Wahl des Wohnsitzes.
Aber wie oft hier stellt sich sicher die Frage: Ich habe zwar einen eigenen Willen aber kein Geld. Wer finanziert mir denn nun meine Wünsche? Bleibt nur der Staat (also die Allgemeinheit der Steuerzahler).
Wenn man schon die öffentliche Hand in Anspruch nimmt, sollte man nicht wenigstens seine "Wünsche" auf ein Minimum begrenzen?

2007-01-29 10:47:41 · answer #3 · answered by mumpitz 3 · 1 0

Du könntest deinem Sohn erklären, dass er sich nur Arbeit suchen muss, wenn er Geld verdient, kann er auch ausziehen.
Dein Sohn bekommt ja auch Arbeitslosengeld oder Hartz4, damit muss er sich eben bis zum Auszug an den Haushaltskosten beteiligen. Er will ja schließlich auch ein Dach über dem Kopf und was zu essen usw.

2007-01-29 10:45:53 · answer #4 · answered by schnubbl 4 · 1 0

Verstehe das Problem mit dem Geld nicht; Dein 20-jähriger bekommt doch auch Hartz IV, zwar nicht den vollen Satz, sondern den für ein Haushaltsmitglied, aber immerhin. Er muss aber zum Amt gehen und das beantragen.

Ausziehen vor dem 25. Geburtstag geht aber nur in ganz besonderen Härtefällen. Das heißt, Er KÖNNTE schon ausziehen, würde dann aber nur den Regelsatz bekommen, aber keine Miete, keine Heizkosten, und einen Zuschuss für die Ersteinrichtung einer Wohnung schon mal gar nicht.

Es würde aber schon reichen, wenn er nur ein paar Monate irgendwo beschäftigt wäre, und in dieser Zeit umzieht. Dann kann ihm keiner mehr die eigene Wohnung absprechen. (Aber Vorsicht: Das Arbeitsverhältnis darf nicht von vornherein befristet sein, sonst kann es Probleme geben!)

Eine andere Möglichkeit wäre, er heiratet. Ehepaaren steht eine eigene Wohnung zu.

2007-01-29 10:37:04 · answer #5 · answered by Lucius T Fowler 7 · 1 0

ja so ist das leider, auch wenn dein sohn volljährig ist.
Das gleiche Problem besteht zu Hause bei meinen Eltern und meinen Bruder.

Er kann/ darf nicht ausziehen, weil er unter 25 ist und das Gesetz besagt das es Eltern zu zumuten ist das ein Kind bis 25 zu Hause wohnen kann und das die Eltern Ihn unterstützen sollen.
Auch wenn du ihn rausschmeissen willst, musst du für ihn aufkommen weil er keine Arbeit hat - auch wenn du Harz IV bekommst.

Frag nochmals beim AA nach es gibt auch ne härte Fall Regelung.

2007-01-29 10:27:09 · answer #6 · answered by pik_sieben01 4 · 0 0

Ich versteh das nicht. Wieso darf er nicht ausziehen?
Oder willst du damit sagen das er vom Staat nicht das Geld kriegt um auszuziehen? Das ist aber nicht dein Ernst oder?

2007-01-29 10:17:50 · answer #7 · answered by --- 4 · 1 1

Neuerdings ist es wirklich so, dass der Sohn unter 25 zwar ausziehen darf, dann aber keine Hilfe vom Amt zu erwarten hat. Die einzige Möglichkeit ist, sich irgendeinen Job zu suchen, um die möglichst gering zu haltende Miete selbst bezahlen zu können.

2007-01-29 10:16:39 · answer #8 · answered by > Beate < 6 · 0 0

Sage der Arge du hast keinen platz mehr für ihn und ihr streitet ständig mit einander so müssen sie klein bei geben und ihn aus ziehen lassen ,in eine eigene Wohnung.


tommy

2007-01-29 10:09:43 · answer #9 · answered by tommy 6 · 1 1

Hier kannst du versuchen von einem Psychiater dir eine ärztliche Bescheinigung für das Amt schreiben zu lassen - woraus hervorgeht, dass es für dich aus seelischen Gründen eine unzumutbare Belastung wäre, wenn dein erwachsener Sohn weiterhin mit dir (euch) zusammenleben würde.

Damit brauchst du deinen Sohn nicht zu "brutalisieren".

Reibereien und Stress in diesem Alter mit dir als alleinerziehender Mutter und noch kleinerem Sohn, rechtfertigt zur Genüge eine seelisch weiter nicht zumutbare Belastung.

2007-01-29 10:32:58 · answer #10 · answered by fabrina 6 · 0 1

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