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6 antworten

Das heißt genau das, was sie geschrieben haben: sie geben keine Zusage für die Übernahme der Anwalts- und/oder Gerichtskosten für die beantragte Angelegenheit.

Die Rechtsschutzversicherung (RSV) übernimmt nur dann die Kostendeckung, wenn die konkrete Angelegenheit auch tatsächlich versichert ist. Z.B. können Verkehrs- oder arbeitsrechtliche Angelegenheiten versichert sein oder auch nicht - es kommt eben darauf an, was vertraglich vereinbart wurde.

Bei verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten (was das genau ist, ist den meisten Menschen leider überhaupt nicht klar) besteht meistens gar kein Versicherungsschutz und ein solcher wird von den gängigen Versicherungen auch i.d.R. nicht angeboten. Eine Ausnahme bildet der Verkehrsrechtsschutz, bei dem meist auch (verwaltungsrechtliche) Entziehungen der Fahrerlaubnis mit versichert sind.

Typische andere verwaltungsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Baurecht, Waffenrecht, Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht etc.) sind i.d.R. nicht versichert. Details sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen ("Kleingedrucktes") zu entnehmen.

Im Ergebnis liegt das Kostenrisiko des Verfahrens vollständig bei Dir und ein möglicherweise eingeschalteter Anwalt wird nun von Dir einen Vorschuss verlangen.

2007-01-28 07:39:39 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist aus dem Vertrag ausgenommen. Solche Pferdefüße müsste der Anwalt zuvor bekanntgeben! Müsste!

2007-01-30 23:13:31 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Es schafft hier keiner, das "verwaltungrechtlich" in einfache, verständliche Worte zu fassen.

Es bedeutet, dass die Versicherung bei Klagen gegen Behörden (Kommunen, Gemeinden, Stadtverwaltungen, Baugenehmigungsbehörden,. staatliche Stellen ectr. ) die Kosten nicht übernimmt.

Der Feld ist auch sehr umfangreich - z. B. Klage gegen einen Gebührenbescheid, Klage gegen die Erstellung eines neuen Baugebietes, gegen den Bau eines Flughafens ectr.

2007-01-28 08:03:48 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Naja, Du hast zwar eine RV, aber vergessen, auch Verwatunbgsrecht mit abzuschliessen. Warscheinlich hast Du aus Deiner Sicht nur das Notwendigste abgesichert.

Gruß

2007-01-28 07:36:15 · answer #4 · answered by delikatessgurke 3 · 0 0

Hi!

... das heisst, das Deine Rechtsschutzversicherung für verwaltungsrechtliche Verfahren keinen Versicherungsschutz gibt und also auch keinen Rechtsanwalt bezahlt.

Verwaltungsrecht ist einer der Rechtsbereiche, für den man eine extra Versicherung abschliessen muss - und das bieten nicht viele Versicherungen an.

Grüße

2007-01-28 07:34:29 · answer #5 · answered by Peter 2 · 0 0

bei RS ist entscheidend, welche Arten von Prozessen bzw Beratungen versichert sind. Bei Dir bedeutet es, dass Prozesse vor Verwaltungsgerichten nicht versichert sind! Daher wollen die die Kosten nicht übernehmen. Du solltest mal in Deiner Police nach den versicherten Gefahren suchen...

2007-01-28 07:33:20 · answer #6 · answered by Michael K. 7 · 0 0

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