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Mein Arbeitgeber untersagt mir im Erziehungsurlaub einen Minijob anzunehmen, obwohl er mich Betrieblich bedingt nicht vorzeitig wieder einstellen kann.
Mir wurde nahe gelegt zu kündigen. Lach....das werde ich selbstverständlich nicht tun.
Aber nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit würde mir eine Abfindung zu stehen und ich könnte doch evtl. den Vorschlag machen, das die mir ein gutes " Angebot" unterbreiten könnten um mich entlassen zu dürfen.
Hab natürlich schon ein anderes Jobangebot!
Was tun?

2007-01-28 06:56:06 · 16 antworten · gefragt von Devi - No longer in touch! 7 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

16 antworten

Sorry, aber diese Entscheidung kann man Dir nicht abnehmen!!!

LG und viel Erfolg

2007-01-28 07:08:17 · answer #1 · answered by danienglish 7 · 0 0

Hallo,

wie kommst du zu der Annahme, dir stünde eine Abfindung zu? Eine Abfindung ist kein Muss - wenn der Arbeitgeber nicht zahlen will, dann muss er auch nicht zahlen. Eine Abfindung wird oft von Gerichten festgesetzt, wenn eine Kündigung nicht rechtens oder nicht sozial verträglich war. Du müsstest beweisen, dass jemand anderes vor dir gekündigt hätte werden müssen und es für dich eine besondere Härte ist. Wenn du deinem AG den Vorschlag machst, dass er dir eine Abfindung zahlt, kann er dir einen Tritt geben und du wirst nie einen Cent sehen.

Du müsstest auch versichern, dass du dich selbst nicht nach einer anderen Stelle umgesehen hast.

Mal ehrlich: Ich als AG würde dich nicht vermissen - selbst nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit hast du noch kein Zugehörigkeitsgefühl zum Betrieb - du stellst dir hier kein gutes Zeugnis aus.

2007-01-28 07:57:55 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 0

Kündigen lassen mit Abfindung natürlich. Aber nur mit Anwalt. Sonst zieht dich dein Arbeitgeber über den Tisch.

2007-01-28 07:00:22 · answer #3 · answered by augustle 4 · 1 0

Versuche nicht, deinen noch Chef über den Tisch zu ziehen.
Er hat den längeren Atem,dein angeblich neuer Chef wird von deinen Spielchen erfahren,dann hast du ganz schlechte Karten.
Also überlege gut, ob du auf dem Arbeitsamt landen willst.

2007-01-29 07:01:36 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

untersagen darf Dir Dein Arbeitgeber den Minijob nur, wenn zwingende eigene betriebliche Interessen dem entgegenstehen. Z.B. wenn Du beim Wettbewerb arbeiten willst. Gegen die Ablehnung kannst Du also vorgehen.

Ansonsten ist das "entlassen lassen" nicht so einfach, da beim Erziehungsurlaub der AG einfach auf Zeit spielen kann. Vor Ablauf des Erziehungsurlaubs muss er ja gar kein Angebot machen. Und selbst danach kann er verlangen, dass Du Vollzeit wieder antrittst. Den Anspruch auf Teilzeit musst Du dann mühsam durchsetzen. Die wenigsten jungen Mütter halten das lange durch.

Solange das Interesse auf Trennung nicht vom AG ausgeht, wird er Dir auch kaum eine Abfindung bezahlen wollen, wenn Du Deinerseits auf den Job verzichtest.

Natürlich kannst Du mal zaghaft anfragen, ob man bei einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vielleicht zu einer Abfindung bereit wäre. Aber mach Dir nicht zu viele Hoffnungen.

Vielleicht ist es sinnvoll, dass mal mit einem Anwalt zu besprechen. Dann ggf. den Minijob anwaltlich durchzusetzen und den Erziehungsurlaub in Ruhe auslaufen zu lassen.

Oder Du kündigst, trittst den neuen Job an und bist glücklich. Warum sollte ein AG eine Abfindung bezahlen müssen, wenn eigentlich Du diejenige bist, die gehen will?

Viel Erfolg.

2007-01-28 21:10:07 · answer #5 · answered by Raik 7 · 0 0

Man gibt doch nicht wegen so einer Lapalie eine sichere Arbeits-
stelle nach 13 Jahren auf.
In der neuen Firma, bist du die Erste, die entlassen wird , weil du
zu letzt gekommen bist.
Wer sagt denn, daß die neue Firma mit dir zufrieden ist?
Nimm man die Abfindung und dann landest du später bei Hartz IV.

2007-01-28 07:32:30 · answer #6 · answered by Berni 7 · 0 0

Würde dein Arbeitgeber den Vorschlag machen das sie mit dir ein Vergleich machen sollten für die 13 Jahre Arbeitszeit,da ja du eine andere Anstellung schon in Sicht hast,hast auch nichts zu verlieren.Gewerkschaft sowie Betriebsrat würde ich auch davon Kenntnis setzen bei Kündigung.Ps: Es steht dir auch bei Kündigung ein vernünftiges Arbeitszeugniss zu, kann von vorteil für die zukunft sein.Viel Glück...siehe auch unter http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Service/buergertelefon.html vielleicht hilft es dir.

2007-01-28 07:24:58 · answer #7 · answered by as1 2 · 0 0

Heute braucht einen Firma keinen Grund mehr um jemanden zu entlassen.Auch nach 13 Jahren nicht ,Eine Abfindung wirst Du
nicht bekommen.

2007-01-28 07:23:40 · answer #8 · answered by gewola2001 4 · 0 0

Und was machst Du wenn die Abfindung verbraucht ist ? Du bist dann älter geworden und mit einem Job ist es aus.

2007-01-28 07:15:55 · answer #9 · answered by kabelede 4 · 0 0

bloß nicht selber kündigen!
erkundige dich beim betriebsrat oder deiner gewerkschaft, welche möglichkeiten du hast, nach ablauf des erziehungsgeldes, eine abfindung zu erhalten.du solltest dich auch nach der höhe der abfindung erkundigen, denn meistens sind die erwartungen daran zu hoch geknöpft.
bei diesen gesprächen mit dem chef immer jemandem vom bertiebsrat dabeisitzen haben, sonst könnte es hinterher schwierigkeiten geben!
allerdings kannst nur du entscheiden, was du wirklich willst!

2007-01-28 07:10:25 · answer #10 · answered by ellen.bundy 3 · 0 0

Natürlich kann der Arbeitgeber den Minijob verbieten - und das ist total legal.
Ich würde niemals über ein Jobangebot lachen - oder über die Tatsache, das mir die Kündigung nahegelegt wurde.
Im Prinzip ist die Sache doch schon entschieden, oder ? Klar steht Ihnen für die 13 Jahre eine Abfindung zu - aber die zu bekommen, ist wieder eine andere Sache.
Viel Glück
E.

2007-01-28 07:09:59 · answer #11 · answered by baldussie 3 · 0 0

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