Du darfst jede beliebige Summe nebenbei verdienen.
Aber Achtung: wenn Du angestellt bist, dann musst Du Nebentätigkeiten in der Regel Deinem Arbeitgeber mitteilen. Sofern Du Dich als Wettbewerber betätigen willst, müsste dieser ggf. sogar zustimmen. Näheres sagt Dir Dein Arbeitsvertrag.
Ausserdem bist Du verpflichtet, Deinem AG Deine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Wenn Du also soviel arbeitest, dass Deine hauptberufliche Arbeitskraft beeinträchtigt wird, ist das auch nachteilig und bedroht Deine Anstellung.
Wenn Dein AG zustimmt oder Du gar nicht angestellt bist, kein Problem.
Im Handwerk musst Du vermutlich noch Meister sein und Dich in die Handwerksrolle eintragen, sonst darfst Du nicht arbeiten. Einen Gewerbeschein brauchst Du auch, den bekommst Du bei der Stadt. Und eine Steuernummer vom Finanzamt.
Steuern musst Du auf jeden Euro bezahlen den Du (nach Deinen Kosten) verdienst. Allerdings erst ab einem Einstiegssteuersatz. Den Du aber ggf. bereits erfüllt hast, wenn Du gemeinsam mit Deinem Mann veranlagt wirst oder wenn Du bereits eine andere Tätigkeit ausübst.
Eine umfangreiche Beratung bekommst Du unverbindlich bei der IHK.
2007-01-28 21:44:04
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answer #1
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answered by Raik 7
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Es gibt eigentlich nicht so viel zu beachten, nur dass Du für jeden zusätzlichen Euro Gewinn auch Steuern zahlen musst, so Du nicht unter der Einkommensgrenze liegst, aber davon gehe ich mal nicht aus. Beträgt der Jahresgewinn neben Deinem Verdienst weniger als 410 €, wird er nicht angerechnet, bis 800€ Jahresgewinn wird nur ein Teil angerechnet. Das ist aber eine recht komplizierte Berechnung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.
Weiterhin solltest Du beachten, dass Deine Nebentätigkeit auch eine Nebentätigkeit bleibt. Sollte die Selbständige Tätigkeit mehr als 20 Stunden in der Woche in Anspruch nehmen, wird man davon ausgehen, dass diese Tätigkeit im Vordergrund steht und somit wärst Du bei deiner Angestelltenbeschäftigung nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Das klingt erstmal gut (für Deinen Chef vor allem, hätte aber für Dich zahlreiche Konsequenzen). Also Vorsicht. Oder Du stellst eine Vollzeitkraft ein, dann sähe das natürlich anders aus ;)
Mitunter kann es zu Zahlungen an die Berufsgenossenschaft oder an die IHK kommen, das hängt aber von der Art der Tätigkeit ab.
Nicht zu vergessen ist die Tatsache, das Du Deinen Chef fragen MUSST, ob Du nebenbei eine Tätigkeit aufnehmen darfst, denn er hat das Recht, dass Du Dein Hauptaugenmerk auf "sein Geschäft" legst.
Die 400 EUR Grenze gilt nur für weitere Angestelltenverhältnisse, nicht für selbständig ausgeführte Tätigkeiten.
Das ist natürlich nicht abschlieÃend, aber ich hoffe ich konnte Dir einige Sachen nahebringen. Den wichtigesten Punkt finde ich den mit Deinem Chef, weil das richtigen Ãrger bringen könnte.
2007-01-28 15:21:54
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answer #2
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answered by Stefan 2
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Mark verdienen ist doch überhaupt kein problem, beim Euro sieht das schon wieder anders aus.
Nunmal im ernst.
Jeder einzelne Euro den du nicht über die Bücher laufen lässt wird die als Schwarzarbeit ausgelegt.
2007-01-28 14:53:55
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answer #3
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answered by dachhase2000 4
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Werden hier Deine Fragen beantwortet:
http://www.weingarten.ihk.de/artikel/download/merkblaetter/standortpolitik/gruendung/ku_Selbststaendigkeit_im_Nebenerwerb.pdf
2007-01-28 15:02:34
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answer #4
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answered by nachtigall 5
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Soweit ich informiert bin, darfst du noch nebenbei einen 400,00 € Job machen.
2007-01-28 14:59:08
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answer #5
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answered by Poison Ivy 6
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Wenn ein Gewerbe angemeldet ist, ist es keine Schwarzarbeit.
Die zusätzliche, steuerliche Belastung kann Dir ein Steuerberater ermitteln, da es auch darauf ankommt,wie hoch Dein normales Einkommen ist.
2007-01-28 14:58:52
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answer #6
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answered by neptun0265 2
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