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Also, wer muss dafür zahlen?
Meine Nachbarin hat ihren Stuhl beim 140km/h Sturm draußen stehenlassen... Und dieser Stuhl hat die Balkontür eingeschlagen! Sie behauptet, dass wir für den Schaden aufkommen müssen, aber ist es nicht ihre Schuld, und sehr gedankenlos bei Sturm einen Stuhl draußen stehen zu lassen?

2007-01-28 04:25:14 · 7 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Persönliche Finanzen

7 antworten

die Nachbarin bzw. ihre Haftpflicht müsste zahlen, wenn sie den Stuhl nicht genügend gesichert, d.h. ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat. Wenn der Stuhl wirklich ungesichert irgendwo rumstand, könntest Du damit durchkommen.

Andererseits kann sich bei den Sturmstärken jeder Gegenstand losreissen. Das ist dann höhere Gewalt.

Vielleicht gehst Du mal auf sie zu. Wenn sie eine Haftpflichtversicherung hat, dann kann man doch einen Weg finden. Klagen gegen Nachbarn sind immer doof, da man sich auch in der Zukunft jeden Tag über den Weg läuft.

Ansonsten ist die Gebäudeversicherung (Deine oder die des Vermieters) für die Tür zuständig.

2007-01-30 19:53:56 · answer #1 · answered by Raik 7 · 1 0

Die Haftpflicht der Schädigers! muß zahlen,
es sei denn: Die Versicherung kann nachweisen,
das der Stuhl vorsätzlich so aufgestellt wurde,
daß Deine Balkontür auf jeden Fall getroffen
würde. Dann muß der Stuhleigentümer zahlen.

Du, jedenfalls nicht!

2007-02-01 11:31:32 · answer #2 · answered by Mario 4 · 0 0

Den Schaden der eigenen Versicherung melden. Die Gebäude- oder Hausratversicherung ist zuständig. Schäden durch Sturm mit Stärke acht sind dadurch abgedeckt

Wenn dann Deine Versicherung meint, Deine Nachbarin wäre haftpflichtig, wird sie das der Narchbarin schon klarmachen. Und die hat das ja nicht absichtlich gemacht, sondern bestenfalls fahrlässig, welches wiederum ihre Haftpflichtversicherung decken sollte.

2007-01-30 16:39:42 · answer #3 · answered by Klaus S 2 · 0 0

Wende dich am Besten an deinen Versicherungsmakler---

2007-01-30 11:41:07 · answer #4 · answered by jennifer_melina 2 · 0 0

da kommt eure hausratversicherung für aus.... eure nachbarin muß eher nicht zahlen!

2007-01-28 12:33:59 · answer #5 · answered by sommerregen 4 · 0 0

..es wird schwierig der Nachbarin Verschulden nachzuweisen. Wenn es danach geht, müsste man ja vor einem Sturm 3 Tage lang alles wegräumen, das ist halt höhere Gewalt.
Wenn Du eine Gebäudeversicherung hast zahlt diese , da es sich ja eindeutig um einen Sturmschaden handelt (Windstärke 8 und mehr)..oder aber dann die Gebäudeglasversicherung.

2007-01-28 12:31:29 · answer #6 · answered by Mr.Brian 6 · 0 0

verstehe ich nicht.
Wessen Balkontüre ist kaputt?
Auf wessen Balkon hat die Nachbarin den Stuhl stehen lassen?
Von wo nach wo ist der Stuhl geflogen?
Seid Ihr Vermieter oder Nachbarn?`???

2007-01-28 12:30:42 · answer #7 · answered by Lalelu 4 · 1 1

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