Das gilt nur für Ehepaare. Wäre ja noch schöner, wenn jeder für jeden zahlen müsste, mit dem er mal lieert war... Oh je!
2007-01-28 04:12:08
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answer #1
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answered by Vanilletiffy 5
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Unterhaltspflichtig wäre nur Euer gemeinsames Kind..ansonsten hast Du keine Ansprüche!
2007-01-28 12:15:20
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answer #2
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answered by Mr.Brian 6
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Das gilt nur dür verheiratete Paare. Allerdings werdet ihr als Paar bewertet, wenn es um seine Einkünfte beim Zusammenleben geht. Wenn er ausreichend verdient, hast du, wenn ihr zusammen lebt, keinen Anspruch auf Alg2...
2007-01-28 12:16:40
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answer #3
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answered by Gruseleule 6
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wenn ihr verheiratet seid - dann hast du einen Unterhaltsanspruch der dir aber bei Hartz 4 angerechnet wird.
Evtl. gemeinsame Kinder? - Dann hat das Kind bei der Trennung einen Unterhaltsanspruch.
Nicht´s von allem? - Kein Unterhaltanspruch für dich!
2007-01-29 06:20:00
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answer #4
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answered by pik_sieben01 4
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Wenn ein gemeinsames Kind da ist, dann für das Kind, für dich nicht, denn du bist nicht mit ihm verheiratet und da gibt es auch keinen "automatischen" Unterhaltsanspruch.
2007-01-28 12:23:07
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answer #5
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answered by Laredo 6
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Wenn das deinem Lebenspartner seine leiblichen Kinder sind muss er auf jeden Fall Unterhalt bezahlen.Egal ob ihr Verheiratet seid oder nicht .Außer wenn er auch Alg2,Empfänger ist,dann Zahlt das Jugendamt.Für dich braucht er kein Unterhalt Zahlen
2007-01-28 12:18:40
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answer #6
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answered by Amina. 2
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Er muss nur für Kinder Unterhalt zahlen. Wenn ihr nicht verheiratet seid und keine gemeinsamen Kinder habt, ist er nicht unterhaltspflichtig. Soweit ich weiss. Oder haben die Gesetze sich geändert?
2007-01-28 12:18:26
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answer #7
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answered by Kata aus bcn 3
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