English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Ich bin bei Grün gefahren. Vor mir ein LKW, der sehr spät anzeigte, nach rechts abbiegen zu wollen. Ich musste langsamer fahren, befand mich aber bereits auf der Kreuzung. Ehe der Lkw abgebogen war, musste wohl die Ampel (hinter mir) auf Rot gewesen sein und ich löste damit den feststehenden Blitzer aus. Jetzt soll ich 3 Punkte in Flensburg kriegen. Ich konnte dem LKw aber auch nicht nach links ausweichen, da noch Autos mich überholten. Als ROT war, kam sogar noch ein PKW angeschossen. Der wurde auch geblitzt. Klar.
Auch das teilte ich in der Anhörung bereits mit. Aber ich befand mich ja nach der Grünfahrt bereits auf der Kreuzung und logischerweise muss ich die doch auch räumen. Ist diese Anzeige rechtens????

2007-01-28 00:01:57 · 9 antworten · gefragt von schäfchenzählerin 2 in Autos, Transport & Verkehr Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr

Eure Antworten sind hilfreich. Danke. Es ist hier immer von zwei Messschleifen die Rede. Kann es sein, dass da der zweite Rotfahrer das für mich mit ausgelöst hat? Die Ampel war Grün als ich gefahren bin. Ich befand mich NACH ihr, als sie auf Rot geschaltet haben muss.
Wenn der LKW rechtzeitig geblinkt hätte, hätte ich die Lage auch anders eingeschätzt. Die Fahrt ging ja relativ zügig - bis dahin!!!

2007-01-28 00:42:48 · update #1

9 antworten

Bei einer Blitzampel werden in der Regel zwei Kontakte überfahren, welche zusammen den Blitz auslösen. Einmal die Linienüberquerung direkt an der Ampel und zusätzlich der Blitzauslöser etwas weiter auf der Kreuzung. Man kann also sehen, ob du und wie schnell du gefahren bist, oder ob du standest. Allerdings ist es so, dass du nur auf eine Kreuzung fahren darfst, wenn diese frei ist. Da sie das nicht war, weil der LKW dort stand, kann es sein, dass sie dir einen Strick daraus drehen.

2007-01-28 00:10:56 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Wird dir nicht viel nützen, den laut StvOrd. darfst Du nur dann in eine Straße, Einmündung, Kreuzung einfahren wenn diese für dich erkenntlich frei und befahrbar ist. Dieses noch hinten dran hängen, um noch bei grün über den weisen Balken zu kommen, hat schon manch einer bitter bereut, den man darf es halt nicht.

2007-01-28 10:57:25 · answer #2 · answered by Knuddel 4 · 1 0

Du mußt aber auch immer auf passen wenn Du in den Kreuzungsbereich einfährst , wenn Du feststellst das Stau ist mußt Du vor der Ampel warten sonst verstopfst Du die Kreuzung usw. Hoffe aber das Du Glück hast und ohne Strafe davon kommst !!!!

2007-01-28 10:33:36 · answer #3 · answered by sachse2364 5 · 1 0

Du musst dich vor den Kontaktschleifen befunden Haben, sonst wäre der Foto nicht ausgelost worden. Also musst du Zahlen.
Lies dir mal die oberen Antworten genau durch. Bei Rückstau Kreuzungsbereich frei halten.
Und der LKW, vielleicht war er fremd in der Stadt und wusste nicht genau wohin er fahren musste. Das ging mir auch schon mit dem PKW so. Ich war immer für die Hilfe von Ortskundigen Dankbar und helfe auch gerne wenn ich den Weg weis. Jeder ist irgendwo Fremd. Also beim nächsten mal warte vor der Haltelinie dafür ist sie da.

2007-01-28 10:07:08 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

Normalerwesie heißt es, das man nur auf eine Kreuzung einfahren darf, wenn die Durchfahrt frei ist. Im täglichen Verkehr wäre das aber gar nicht machbar. Wenn Du beim ADAC bist, laß Dir einen Anwalt nennen, geh dagegen an (Verkehrsrechtsschutz). Sollte man unbedingt haben, hat mich vor einem unberechtigten Punkt in Flensburg gerettet.

Auf jeden Fall immer Einspruch erheben. Warst Du schon unter der Ampel durch, so daß Du sie nicht mehr sehen konntest?

Ciao, MasH

2007-01-28 08:14:41 · answer #5 · answered by MasH 4 · 1 0

Bei Rotlichtverstoß kennen die Abzockerbürokraten kein pardon.War in einer ähnlichen Situation,hatte aber "Glück",daß ich nur 0,8 Sekunden danach den Blitzer ausgelöst hatte.Ab einer Sekunde wirds noch teurer.Bist Du im Rechtsschutz?Geh zum Anwalt,der soll das Foto einfordern und checken,wie lange die Rotphase schon bestand,bevor das Radar ausgelöst wurde.

2007-01-31 07:42:17 · answer #6 · answered by Fritz 4 · 0 0

Den Fall deiner Auto-Rechtsschutzversicherung übergeben.

2007-01-28 09:27:53 · answer #7 · answered by Berni 7 · 0 0

Wenn Du die Blitzampel ausgelöst hast, musst Du Dich bei Rot noch vor der Auslöseschleife, die in der Fahrbahn ist, befunden haben. Du hättest an der Verkehrsituation erkennen müssen, daß Deine Fahrtrichtung gesperrt ist. Daraufhin müßtest Du ohne den nachfolgenen Verkehr zu gefärden vorsichtig zurücksetzen oder an denen Standort verweilen bis zu erkennen ist, daß Deine Fartrichtung wieder frei ist.

2007-01-28 08:20:48 · answer #8 · answered by Doktor Wu 2 · 0 0

die sollen sich mal mit den echten verkehrssündern beschäftigen. wo hättest du denn hinfahren sollen, ohne es noch schlimmer zu machen.....????

2007-01-28 08:15:05 · answer #9 · answered by savage 7 · 0 1

fedest.com, questions and answers