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Wenn eine Jugendliche (17 Jahre alt ) ein Konto eröffnen möchte , braucht Sie die Einwilligung der Eltern . Haften die Eltern dann auch bei Überziehung -oder muss das der betreffende selbst ausgleichen ?
Es geht darum , das Vater und Mutter geschieden sind , aber beide das Sorgerecht haben .
Was meint Ihr ?
Lg Sally

2007-01-27 18:48:21 · 9 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Persönliche Finanzen

Warum müssen dann beide Elternteile zustimmen ? Reicht es nicht , das die Mutter zustimmt , da wo das Kind wohnt ?

2007-01-28 02:36:39 · update #1

9 antworten

beide erziehungsberechtigten Elternteile müssen das Konto unterschreiben. Sie sind dazu beide zu gleichen Maßen verpflichtet und müssen auch beide für die Konzequenzen aufkommen.
Es reicht nicht, daß nur einer unterschreibt.

2007-01-28 04:32:02 · answer #1 · answered by Lalelu 4 · 0 0

hallo... ich kann dir erklären, wie es bei der sparkasse ist... weiß nicht ob das überall so ist wie dort... also ich bin 16, habe seit kurzem mein eigenes konto mit karte... überziehen kann ich es eh nicht, weil sobald ich die karte benutzen will und bezahlen will wird überprüft, ob ich noch genügend geld auf dem konto habe...so hat mir die frau von der sparkasse das erzählt... also ist überziehen garnicht möglich! bei der eröffnung müssen aber beide!!! elternteile dabei sein und alles unterschreiben...

2007-01-27 19:20:50 · answer #2 · answered by Anonymous · 4 0

Es gibt in jeder Bank die Möglichkeit, Taschengeld-Konten zu eröffnen - was sogar sehr günstig ist, da auf das Guthaben mehr Zinsen bezahlt werden als bei einem Sparbuch.
Diese Taschengeld-Konten dürfen nicht überzogen werden, das heißt, es sind reine Guthabenkonten. Eigentlich braucht nur ein Erziehungsberechtigter zu unterschreiben (aber das ist sicher von Bank zu Bank verschieden).
Also - KEINE Haftung, da Überziehen NICHT MÖGLICH ist.

Gruß
E.

2007-01-27 19:59:10 · answer #3 · answered by baldussie 3 · 0 0

Bei unserer Sparkasse werden Taschengeld-Konten für Kinder angeboten.
Sie können nicht überzogen werden, es können keine Überweisungen getätigt werden und das Guthaben wird wie beim Sparbuch verzinst...und Kontoführungsgebühren entfallen auch.
Die Kinder erhalten eine Karte und können Geld abheben und Auszüge drucken. Mehr nicht.

Bei Jugendlichen in der Ausbildung (und eigenem Einkommen)wird mit Sicherheit kein Taschengeld-Konto mehr angeboten.
Damit das Konto nicht zu weit überzogen werden kann, kann man sich den Dispo sehr gering (oder gar nicht) einrichten lassen. Dann kommt der Jugendliche gar nicht in die Situation, das Konto zu überziehen.

2007-01-27 19:45:09 · answer #4 · answered by keks 7 · 0 0

Im Normalfall dürfen Minderjährige ihr Konto nicht überziehen, deshalb stellt sich die Frage nach der Haftung nicht, da bei einem normalen Konto die Eltern lediglich der normalen Kontoführung zugestimmt haben.
Die normale Kontoführung sieht bei Minderjährigen aber NUR vorteilhafte Rechtsgeschäfte vor, nicht solche, aus denen Verpflichtungen erwachsen.

Ein wenig anders sieht es allerdings mit Kosten aus, die sioch aus der Kontoführung ergeben. Diesen Kosten hat der Erziehungsberechtigte - bewußt oder unbewußt - zugestimmt.

Im Normalfall wird die Bank leer ausgehen. Im Normalfall.
Letztendlich ist aber - wie bei allen juristischen Fragen - eine Frage des Einzelfalles.

Denn keiner hier kennt den Kontovertrag. Und jeder Kontovertrag ist ein Einzelfall. Es gilt zu prüfen, wie weit der Einzelfall vom Normalfall abweicht.

2007-01-27 19:34:05 · answer #5 · answered by Brian W. Ashed 7 · 1 1

Bei minderjährigen haften immer die Eltern, und das hört auch noch nicht auf wenn die Jugendlichen 18 sind. Bei Überziehungen und auch hohen Schulden müssen die Eltern zumindest herhalten bis die Sprößlinge 21 sind. In meinen Augen nicht richtig, da Jugendliche mit 18 schon sämtliche Verträge abschließen können und dürfen aber die Eltern sind dabei die Haftenden wenn was schief läuft - nicht gerade fair!

2007-01-27 19:07:19 · answer #6 · answered by TamiS 5 · 1 2

Mein Sohn hat mit 16 ein eigenes Konto von der Bank bekommen.Überziehen kann er das Konto nicht,da er nur über das Geld verfügen kann ,das auf der Habenseite vorhanden ist.

2007-01-27 19:02:29 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 1

Am besten mit der der Bank vor Ort absprechen.

2007-01-27 18:54:34 · answer #8 · answered by bjoern677 4 · 0 2

miet go hast

2007-01-27 19:02:13 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 4

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