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Habe nochmal eine Frage zum Thema Recht, folgendes Fallbeispiel:
Nachdem ein Zimmerer das Gebälk aufgeschlagen hat, kommt ein furchtbarer Sturm auf und zerstört völlig den Dachstuhl.
Muß der Zimmerer den Dachstuhl nochmals aufschlagen?
Antwort bitte mit Paragraphenangabe.

und eine zweite Frage - hat der Zimmerer Anspruch auf einfache oder zweifache Vergütüng -auch hier bitte mit Paragraphenangabe

Danke

2007-01-27 06:23:28 · 4 antworten · gefragt von MaryLou 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Ich bitte Euch, Eure Antworten mit Paragraphen zu belegen, da dies sehr wichtig für mich ist.

Danke

2007-01-28 01:00:28 · update #1

4 antworten

Es sind folgende Fragen zu klären:
1. Ist die Arbeit des Zimmerer offiziell abgenommen worden oder stand diese Abnahme noch aus. Wenn Abnahme noch nicht, gehört das Werk noch dem Zimmerer und er kommt für seinen Schaden auf.
2. Wurde der Dachstuhl schon abgenommen, von dir oder dem Architekten (und zwar schriftlich) oder hat ein anderer Handwerker an diesem Werk bereits gearbeitet (z. B. Dachdecker) dann gehört der Dachstuhl bereits dir und du bist für deinen Schaden verantwortlich.
3. Normalerweise gibt es für eine Baumaßnahme eine sogenannte Bauwesenversicherung, die für Schäden im Rahmen der Baumaßnahme aufkommt. Dann gibt es auch noch die Gebäudeersicherung, die in Deutschland obligatorisch ist und da ist meist auch ein Sturmschaden mit enthalten.

Also alles mal abklären. Viel Glück

2007-01-27 06:59:43 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

Ich habe vor 2 Jahren gebaut,und jeder Bau Abschnitt wurde vom Architekten ab genommen,und auch bestätigt,darauf erfolgte die Bezahlung.Nun war es mein Eigentum.Bis zur End -abnahme durch das zuständige Bauamt bin ich so mit den Handwerkern
verfahren.Hatte mich aber auch auf alles abgesichert.

2007-01-27 13:00:00 · answer #2 · answered by akdeniz 5 · 0 0

Die Paragraphen weiss ich nicht, aber:
Der Zimmerer hat Material (gehe ich von aus) geliefert und Arbeitszeit geleistet. Dafür muss er bezahlt werden.
Wenn er die gleichen Leistungen noch einmal erbringt, muss er dafür auch wieder bezahlt werden.
Dass der Sturm alles zerstört hat, dafür kann er ja nichts, das ist höhere Gewalt.
Der Auftraggeber (wahrscheinlich Eigentümer) muss zahlen, wenn er nicht gerade eine Versicherung hat, die dafür einspringt. Z.B. eine Sturm-, Wasser- und Feuerversicherung für Gebäude.

2007-01-27 06:36:01 · answer #3 · answered by Sidanah_die_Froschkönigin 5 · 1 1

Ich bin auch der Meinung das er für die gleiche Arbeit auch noch einmal bezahlt werden muss. Für den Sturm konnte er ja nichts. Wenn der Zimmermann einen Fehler gemacht hätte, dann wäre das anders.

LG Kristine

2007-01-27 06:39:07 · answer #4 · answered by Kristine 3 · 0 1

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