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Ich bin seit 7 Jahren selbständig und habe seit 12 Jahren Krebs, der ca aller 4 Jahre ausbricht. Seit 5 Jahren bin ich alleinerziehend mit 2 Kindern. Die letzten 11 Wochen war ich sehr krank, doch momentan geht es mir gut genug und ich weiß für 3- 4 Jahre wird wohl wieder Ruhe einkehren. Die letzte Zeit hat uns finanziell ruiniert. Ich möchte gerne zusätzlich vormittags arbeiten. Nun habe ich einen ehemaligen Arbeitgeber, der sich auf mein Come Back freut. Versteht mich nicht falsch, normaler Weise wäre ich ja ehrlich. Aber die Angst das er dann verständlicher Weise ablehnt frisst mich auf. Es wäre ein 6er im Lotto für mich wieder krankenversichert zu sein. Aber das Gefühl zu betrügen lässt mich nicht schlafen. Er kennt mich nur in Top- Verfassung. Da wir uns 5 Jahre nicht gesehen haben denke ich, es fällt nicht ganz auf. Reiner Tisch wäre mir lieber. Aber aus meiner Erfahrung weiß ich, ES IST DAS AUS. Gibt es eine Pflicht ihn genau zu informieren? Verschont mich etwas mit Kritik ;.)

2007-01-27 04:39:41 · 14 antworten · gefragt von Jenny 2 in Gesundheit Sonstiges - Gesundheit

14 antworten

Ganz klares NEIN!!!

Es sei denn, dass durch die Erkrankung deine Arbeitskraft reduziert ist (Behinderung).

2007-01-27 04:44:28 · answer #1 · answered by Dr. House 4 · 1 0

Ich glaube es geht Dir gar nicht alleine um die rechtliche sondern auch die moralische Klärung Deines Vorhabens. Dein alter Chef freude sich auf Dein Come Back. Das ist doch erstmal super. Und wenn ihr Euch dann ueber die Modalitäten unterhaltet wird er Dir sicher ein bisschen von der Firma, eventuell stattgefundenen Veränderungen etc. berichten. Und er wird sich fragen wie es Dir ergangen ist. Da kommt die Möglichkeit zu luegen oder ihn einzuweihen. Auch in die Tatsache, dass es Dir wichtig ist wieder zu arbeiten und dass Du aus gesundheitlichen Gruenden jetzt erstmal, wie Du sagst, einige Jahre Ruhe hast. Es wäre einfach fair. Immer mehr ARbeitgeber erhalten aufgelistete Krankenzeiten von den Versicherungen der Arbeitnehmer. Da werden dann zuwar keine Diagnosen bekanntgegeben, die fallen unter SChweigepflicht. Aber die Krankenkassen duerfen durchaus mit dem Arbeitgeber (immerhin tragen beide die Last im Falle einer Erkrankung) Austausch ueber ihr Klientel tragen. Und ich denke es wäre dann schwierig und Dir sicher auch unangenehm wenn dann Sachen rauskämen die Du heute ehrlich auf den Tisch legen koenntest. Vielleicht hat das ja auch zur Folge dass Dein Arbeitgeber und Du eine Vereinbarung ueber eine Befristung etc. schliessen. Ich bin nicht sicher dass es das aus ist. Du musst ja nicht mit der Tuer ins Haus fallen. Sondern erstmal hebst Du hervor was sich bei Dir alles zum Guten entwickelt hat, auf welche Fertigkeiten (vielleicht angepasst an die Neuzeit) er sich freuen kann undundund. Dann kommt die familiäre Veränderung zur Sprache und das traurige Schicksal der Erkrankung welches aber doch nicht so ist, dass es Deinen Alltag soooo bestimmt. Das kannst Du doch rueberbringen. Wenn Du seit 12 Jahren erkrankt bist dann kennt er dich ja auch schon mit dieser Erkrankung, oder? Ehrlichkeit währst am längsten heisst es so schön. Du musst es im Grunde ganz alleine entscheiden. Ich denke nur wenn es Zukunft haben soll auch zwischenmenschlich wäre es einfach fair. Und ich bin ueberzeugt dass dieses Zugeständnis nicht das Ende ist. Begruende es bitte nicht, schildere es nur. Vor allen Dingen begruende es nicht mitdem Segen der Krankenversicherung. Das löst verständlicherweise Befuerchtungen aus. Schildere es, kurz in wenigen Sätzen, sachlich, emotionslos wenn das möglich ist. Viel Erfolg.

2007-01-30 03:38:29 · answer #2 · answered by Helga M 5 · 0 0

Falsche, irreführende oder unvollständige Angaben, die für eine Anstellung relevant sein könnten, gefährden auch im Nachhinein das so erschwindelte Arbeitsverhältnis!

2007-01-30 03:24:42 · answer #3 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Du mußt ihn auf keinen Fall informieren und solltest auch nicht tun. Es ist kein Betrug wieso? Du arbeitest doch für Dein Geld also mach dich nicht verrückt. Alles Gute!

2007-01-27 05:45:15 · answer #4 · answered by Anais 6 · 0 0

Hallo...,

mir ist es nicht bekannt, daß man seine krankheitliche Vorgeschichte preisgeben muss...

Wissentlich muss man dieses ab einer gewissen Prozentzahl mit Behindertenausweiss, doch das hast du , glaube ich, wohl nicht!!


Denke nicht, dass Du ein schlechtes Gewissen haben musst, denn du machst deine arbeit gewiss sehr gut, und dass du krank werden könntest, dass kann jedem menschen genauso passieren - ob durch unfall..etc.!


Viel Glück bei deiner neuen arbeit ;-)

und ein RIESEN Hut ab für deinen lebenswillen&-genuss!!!!!!!!


Ich wünsche dir weiterhin immer den SIEG gegen den Krebs


funny

2007-01-27 05:24:23 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Also Du bist insoweit verpflichtet,als das Du infolge der Krankheit deinen Job nicht oder nur teilweise ausüben kannst.Viele Arbeitgeber(meiner)sichern sich vorher ab,indem sie nach schwerwiegenden Krankheiten fragen,die evt.einen längeren Arbeitsausfall oder Störungen im Betrieb aufgrund mehrfacher Krankmeldungen nach sich ziehen.Ich mußte unterschreiben,das ich zu Beginn des Arbeitsverhältnis gesund bin und falsche Angaben könnten die Kündigung plus 1 Monatsgehalt brutto Vertragsstrafe nach sich ziehen.Sieh also lieber im Vertrag nach bzw.bevor Du was unterschreibst.Informiere Dich beim Anwalt oder woanders(Verbraucherzentrale,Gewerkschaft...)welche Konsequenzen drohen könnten,wenn du nichts sagst.Ich verstehe dich gut,im Prinzip geht es erstmal darum,seine Brötchen zu verdienen,koste es was es wolle .Wie läuft denn so ein Krankheitsschub ab?Bist du nur 6 Wochen mal am Stück krankgeschrieben oder über Monate ?Kannst Du nach der Arbeit zum Arzt und fällst so weniger aus?Es kommt immer drauf an,was dem Arbeitgeber zugemutet wird und inwieweit man das noch neben der Arbeitszeit in den Griff kriegt.Bei nur 6 Wochen könnts ja auch ne schwere Grippe oder was mit den Gelenken etc.sein.Beim halben Jahr Abwesenheit,was du jetzt schon quasi in 3-4 Jahren wieder einplanen kannst,müßte er das schon wissen.Aber für mich wie gesagt,im Zweifel Hauptsache erstmal Arbeit,aber absichern bevor man was unterschreibt und jemand vom Fach fragen.

2007-01-27 05:09:08 · answer #6 · answered by Sandra 7 · 0 0

Eigentlich ist man wohl verpflichtet, chronische Krankheiten u.ä. anzugeben. In Deinem Fall würde ich anhand Deiner Schilderung aber auch `mal ausnahmsweise schweigen. Ich wünsche es Dir nicht, aber was ist, wenn Deine Krankheit sich verschlechtert und Du längere Zeit berufsunfähig bist, dann kommt die "Notlüge" womöglich ans Tageslicht. Ich rate Dir, sprich mit Deinem Arzt ein offenes Wort und was er dazu meint. Alles Gute!

2007-01-27 05:01:39 · answer #7 · answered by Barbara B 3 · 0 0

Du bist nicht verpflichtet, über deine Krankheit Auskunft zu geben.
Selbst wenn du krankgeschrieben wirst hat der Arbeitgeber nicht das Recht die Diagnose zu erfahren. ( In der Praxis läuft das zwar oft anders, weil die meisten Arbeitnehmer freiwillig ihre Diagnose kundtun. )
Es bleibt dir also überlassen in wie weit du ihn informierst.

Erst bei lang anhaltender Krankheit und Fehlen am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber das Recht zu erfahren, ob mit weiterer Krankschreibung zu rechnen ist und ob eine Heilung erzielt werden kann.
Ist es dann absehbar, dass diese Krankheit weiterhin zu vielen Krankschreibungen führen wird, darf der Arbeitgeber kündigen. Es ist für ihn dann nicht zumutbar, die Stelle auf Dauer nicht besetzt zu haben.

Wahrscheinlich vereinbart dein Arbeitgeber ohnehin eine Probezeit mit dir, dann können beide Seiten ausprobieren, was möglich ist.
Also mach dir nicht zu viele Sorgen.

2007-01-27 04:59:23 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

du hast recht, da wäre mir auch nicht so wohl dabei, wenn ich das verschweigen würde. aber wenn es ein guter arbeitgeber war, sollte er das verstehen, und dich trotzdem einstellen. aber warum versuchst du es denn nicht mal mit erwerbsunfähigkeitsrente. hat mein ex gemacht, weil er dezember03 einen herzinfarkt hatte, und danach nicht mehr richtig arbeiten konnte. ist er locker durchgekommen damit. und dann hättest du auch mehr zeit für deine kinder und für dich(bin selber alleinerziehend mit zwei jungs)

2007-01-27 04:57:46 · answer #9 · answered by savage 7 · 0 0

jein...deinen arbeitgeber gehen deine erkrankungen primär mal nichts an. er kann sich aber durchaus durch eine sogenannte einstellungsuntersuchung, die er verlangen kann, und zwar bei dem arzt SEINER wahl, auskunft geben lassen, ob deine arbeitskraft aus gesundheitlichen gründen gefährdet oder eingeschränkt ist. diagnosen dürfen bei dieser einstellungsuntersuchung nicht weitergegeben werden. wenn du vorerkrankungen (ve) bei der einstellungsuntersuchung verschweigst, und es kommt in der folge der vor ve zu einer erheblichen einschränkung der arbeitsleistung, kann dein arbeitgeber dir deswegen kündigen.

an deiner stelle würde ich mir also gedanken über den alten spruch machen, dass reden silber und schweigen gold ist. viel erfolg.

lg, t.

2007-01-27 04:52:13 · answer #10 · answered by tigerle310 4 · 0 0

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