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2007-01-27 02:00:17 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

5 antworten

Die, die der Lehnsherr für seine Untertanen aufstellte.

2007-01-27 02:06:48 · answer #1 · answered by menschliches.wesen88 6 · 1 0

Für wenn?
Die Herrschenden haben sich alle Rechte rausgenommen und für das plebs publis (also das gemeine Volk) gab es nur das Recht geprügelt und ausgebeutet zu werden!

2007-01-27 10:06:55 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Eine Frage, die genauso gut in chinesisch gestellt werden könnte. Kommt immer drauf an für wen? Den Kaiser, die Adlingen, die Städter, die Bauern, die Leibeigenen? Fragen über Fragen!

2007-01-30 07:57:22 · answer #3 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Die Koenige und die Kirche hatten immer recht.
Das Volk hatte keine Rechte..

2007-01-27 12:10:54 · answer #4 · answered by hironymus 7 · 0 0

So einfach kann man die Frage nicht beantworten.
Die Lehnsherren hatten tatsächlich das Recht zu tun und zu lassen was sie wollten, mussten sich nur ihrem Oberboss, also dem König oder Kaiser ihres Landes gegenüber rechtfertigen. Es entanden jedoch Bürgerrechte für die Bewohner von Stätten und diese leiteten ich auch aus der Zunft ab, zu der sie gehörten. Selbst das einfache Volk hatte Rechte, z.B. das auf Schutz durch den Herrscher. Karl der Große hat eine weitreichende Gerichtsbarkeit zur Streitchlichtung eingeführt. Auch Adelige hatten sich hier zu verantworten.

Du solltest vielleicht nochmal recherchieren unter:

- Lehnwesen
- Bürgerrechte Mittelalter
- Karl der Große

2007-01-27 10:27:48 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

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