English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

2007-01-26 22:14:28 · 17 antworten · gefragt von Anonymous in Gesundheit Sonstiges - Gesundheit

17 antworten

aber sischer dat!

2007-01-26 22:18:22 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 4

Ja, an sich musst Du. Seit der Sozialreform ist es nicht mehr wie früher, daß Sozialhilfeempfänger automatisch davon befreit sind. Aber Du kannst Dich von der Pflicht beim Amt befreien lassen und diese Befreiung dann der GEZ zusenden. Das ist aber etwas, was von Dir kommen muss und nicht mehr automatisch passiert. Bis Du das gemacht hast, bist Du GEZ-Gebührenpflichtig.

2007-01-27 06:19:15 · answer #2 · answered by poschi 3 · 2 0

eigentlich nicht.
aber du musst dich befreien lassen.

2007-01-27 06:45:39 · answer #3 · answered by whyskyhigh 7 · 1 0

Die GEZ-Gebühren muß jeder bezahlen. Sozialhilfeempfänger können sich befreien lassen. Schüler, Studenten und Azubis, die nicht zu Hause wohnen, können sich ebenfalls befreien lassen. Außerdem können Sozialhilfeempfänger, Schüler, Studenten und Azubis sich übers Sozialamt auch den Sozialtarif der Telekom holen. Das bedeutet, das man für die Grundgebühr des Telekomstandartanschluß weniger zahlen muß.

2007-01-27 06:38:58 · answer #4 · answered by kuchenmacher 6 · 1 0

nein musst du nicht. es gibt zwar auch die möglichkeit das formular sich im net zu besorgen und per e-mail zu schicken, aber darauf reagieren sie nicht.

2007-01-27 06:37:49 · answer #5 · answered by Was weiß ich 3 · 1 0

nein musst du nicht. Bei der GEZ ein Befreiungsantrag holen und schon is das Ding durch. Sprich.... nix an die Verbrecher zahlen...

2007-01-27 06:28:17 · answer #6 · answered by netti 3 · 1 0

nein, mußt du nicht, aber das ist anders als "früher", eine Befreiung gibt es nur noch auf Antag (den bekommst du in deinem Bürgeramt). Die Befreiung gilt dann erst ab dem Monat, der auf den deiner Antragstellung folgt. Auch wenn du schon vorher kein Geld für die GEZ hattest, gilt der Antrag nicht rückwirkend. Alos so schnell als möglich Antrag stellen.

2007-01-27 06:20:02 · answer #7 · answered by Gruseleule 6 · 1 0

Es kann ein Freistellungsantrag eingereicht werden, dann musst du sie nicht mehr zahlen für die Zeit als Sozialgeldempfänger.

2007-01-27 06:19:24 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 0

Wieso nicht? Dem Geld sieht man das doch nicht an woher es kommt!

2007-01-31 02:33:50 · answer #9 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Nein,du kannst dich von der GEZ Gebühr befreien lassen und zwar mit einem GEZ-Befreiungsantrag.
den bekommst du da wo du auch deinen Personalausweis verlängern lässt.

2007-01-30 16:01:21 · answer #10 · answered by Uwe 2 · 0 0

Die Anträge für die befreiung von der GEZ giebts auch online bei www.gez.de als Sozialhilfe/Harz 4 empf. kannst dich unter bestimten bedingungen befreien lassen.

2007-01-28 09:06:07 · answer #11 · answered by teufels_zicke 3 · 0 0

fedest.com, questions and answers