.... aus der man schon Mitte des vergangenen Jahres ausgezogen ist wirklich noch zahlen?
2007-01-26
08:51:46
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12 antworten
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gefragt von
gsanthippe
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in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
Auszugdatum war der 30.6.06
Verrechnungszeitraum der Abr. 1.1.-30.6.06
2007-01-26
09:04:58 ·
update #1
bitte nur antworten, wenn ihr 100% sicher seid,
keine "ich glaube- ich vermute- ich meine" Antworten
Danke
2007-01-26
09:08:17 ·
update #2
danke vorerst mal für eure Antworten
noch eine Zusatzfrage:
Wenn man beim Auszug eine Zwischenabrechnung verlangt und auch bekommt, wie siehts dann mit einer evtl. Endabrechnung im darauffolgenden Jahr aus?
2007-01-26
09:11:59 ·
update #3
Ja, die Nachzahlung kann aus einer Zeit stammen, welche schon länger zurück liegt, auch wenn die Wohnung bereits gekündigt ist. Entscheidend ist, ob zu der veranschlagten Zeit ein Mietverhältnis bestand
2007-01-26 09:02:01
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answer #1
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answered by Anonymous
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Du musst bezahlen, denn die Endabrechnung kann meist erst zu Jahresende erstellt werden und eine Zwischenabrechnung hast du sicher nicht schriftlich verlangt, ist meistens auch sehr teuer, da mit erheblichen Zusatzkosten für Ablesungen usw. verbunden.
2007-01-26 09:05:24
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answer #2
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answered by Laredo 6
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natürlich aber nur bis zum Tag des Auszuges danach muß der neue Mieter zahlen .Den eigenen Verbrauch muß mal immer zahlen da ja eine Nebenkostenabrechnung auch nur 1 mal im Jahr kommt.
2007-01-26 09:03:03
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answer #3
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answered by carrylin127 3
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Wenn die Abrechnung den Zeitraum umfaßt in dem man diese Wohnuneinheit bewohnte dann ja, man bekämme auch was zurück, täte man zu viel bezahlt haben
2007-01-26 09:04:29
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answer #4
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answered by edelblume 5
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Ja- für den Zeitraum den du die Wohnung bewohnt hast musst du nachzahlen.
Die Abrechnungen werden jährlich gemacht deshalb dauerte es auch bis du die Rechnung bekommen hast.
Hättest du Guthaben gehabt, hätte es dir ausgezahlt werden müssen.
2007-01-26 09:04:02
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answer #5
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answered by Devi - No longer in touch! 7
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Ja ! Du hast ja auch den Verbrauch gehabt, also die Kosten verursacht...
2007-01-26 09:03:03
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answer #6
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answered by ono 4
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Hi, leider muss ich dir sagen ja!....auch wenn du mitten im Jahr ausgzogen bist..es gilt die ganze Jahresabrechnung.....natürlich musst du für die Kosten, in der Zeit, in der du in der Wohnung gelebt hast bezahlen.....
2007-01-26 09:02:54
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answer #7
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answered by angie48 6
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Ja. Zumindest für den Zeitraum, in dem man noch in der Wohnung wohnte. Wenn Du z.B. bis August dort gewohnt hast, mußt Du bis August die Betriebskosten nachzahlen.
2007-01-26 09:00:31
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answer #8
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answered by Schnecke 5
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Ja, definitiv hast du für diesen Zeitraum (1.1. bis 30.6.06) zu zahlen, und... die Abrechnung des Vermieters kam in dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum (1 Jahresfrist: Auszug war der 30.6.06, Vermieter hätte bis 30.6.07 Zeit gehabt, dir die NK-Rg. zu präsentieren). Nur..., überprüfen würde ich sie noch an deiner Stelle!!! LG - Karola
2007-01-26 09:19:45
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answer #9
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answered by gerwomany 3
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Ja, bis 30.06. mußt Du zahlen, das solltest Du auch machen, denn sonst wird es noch teuerer. Mit Sicherheit fordert der Vermieter sein Geld dann gerichtlich ein, womit weitere Kosten, bis hin zum Gerichtsvollzieher, entstehen, die Du dann noch zusätzlich tragen mußt. Hätte sich ein Guthaben ergeben, wäre der Vermieter ja auch verpflichtet gewesen, Dir dieses zu erstatten.
2007-01-26 09:13:51
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answer #10
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answered by coolcat2307 7
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