Hi, wie schon gesagt ist mit der Taufe und damit die Paten dafür vorgesehen....heutzutage jedoch nicht mehr...
...ich habe mich, als mein Sohn noch klein war informiert...also schriftlich festlegen müsst ihr das auf alle Fälle, nach Möglichkeit werden dann, von einem Familiengericht, eure Wünsche auch berücksichtigt...
...natürlich kommt es darauf an, wie alt euer Sohn, im Falle eures Todes ist...wäre er angenommen 16J. könnte er schon selbst entscheiden...
...nur weil dein Bruder solo ist, ist dies kein Grund...heute gibt es genügend alleinerziehende Männer...
Übrigens finde ich es richtig sich über solche Dinge Gedanken zu machen, dies machen viele Leute nicht, aber nicht weil sie keine Idee dazu haben, sondern weil sie sich mit ihrem eigenen Tod (aus Angst) nicht auseinander setzen wollen...
..viel Glück und ein langes Leben...
2007-01-26 04:49:49
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answer #1
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answered by angie48 6
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Fundierte Beratung gibts da beim Amtsgericht, Abt. Vormundschaftsgericht.
2007-01-26 12:49:14
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answer #2
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answered by nachtigall 5
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Das ist grundsätzlich möglich. Frag mal beim Notar nach (oder auch - um Auskunft zu bekommen - beim Jugendamt). Soweit ich weiß, kann das auch jemand sein, der nicht verwandt ist. Heirat etc. ebenfalls nicht ausschlaggebend.
Wenn ihr das aufgesetzt habt kann nur Einspruch erhoben werden, wenn trifftige Gründe vorliegen. Z. B. das Kind wird dort geschlagen oder... Aber im Normalfall ist das gültig, wenn alle einverstanden sind.
2007-01-26 12:41:38
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answer #3
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answered by Anonymous
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Du mußt dieses unbedingt per Testament festlegen. Die Schwester meines Mannes wollte für solch einen Fall meinen Mann (auch Pate) einsetzen, da aber nichts festgelegt war, blieb das Kind bei den Großeltern Väterlicherseits, was nie im Sinne der jungen Leute war.
2007-01-26 12:57:01
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answer #4
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answered by Anais 6
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Erst mal den Bruder fragen,denn es ist eine große Verantwortung und wenn es möglich ist eine weitere Person befragen und für alle Fälle als Ersatzperson noch benennen.Danach alles beim Notar nieder schreiben
2007-01-26 12:49:38
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answer #5
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answered by Anonymous
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ist das nicht normaler weise so das die kinder zu ihren parten kommen wenn den eltern was passieren solte?
ansonsten einfach mal bei jemandem nachfragen der sich damit auskennt. vielleicht auf dem jugendamt oder bei dem notar.
2007-01-26 12:44:45
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answer #6
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answered by wonnemaus2002 2
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Das musst du unbedingt machen. Du kannst deinen Bruder einsetzen. Er wird aber nicht alleine Vormund sein, wenn er nicht verheiratet ist, sondern das Jugendamt bestimmt mit. Wenn du niemanden einsetzt bestimmt das Jugendamt ausserdem einen Rechtspfleger, der die Interessen des Kindes wahrnehmen soll. Ich habe gehört, da sind schon einige Dinge gelaufen, die nicht erwünschenswert sind.
Wir haben uns da auch schon erkundigt, weil wir für unsere Tochter auch niemanden hatten.
2007-01-26 12:43:20
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answer #7
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answered by Sidanah_die_Froschkönigin 5
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erkundige dich vielleicht beim jugendamt
2007-01-26 12:36:53
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answer #8
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answered by ♥supermami♥ 5
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Du mußt ein handgeschriebenes unterschriebenes Testament aufsetzen und darin kannst du auch einen Vormund bestimmen,das Testament muß unbedingt auch ein Datum haben
2007-01-26 17:38:02
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answer #9
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answered by carrylin127 3
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Holla...meinst du das ist hier der richtige Ort um diese Frage zu stellen?
Es ist ja schön dass ihr euch Gedanken macht aber ich finde es irgendwie eigenartig...und eine kompetente Antwort wirst hier doch sicher nicht bekommen, und wenn doch würdest du doch sicher sowieso an richtiger Stelle nachfragen müssen!
Sorry, ich will dir nix aber ich verstehe es halt nicht...
2007-01-26 12:53:27
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answer #10
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answered by Geli 5
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