Nein er sollte absteigen und schieben wie auf dem Bürgersteig.
-dann passiert auch nix!
2007-01-26 04:14:09
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answer #1
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answered by Naturseife 3
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NEIN, das heißt ja im Juristen-Deutsch auch FUßGÄNGERÜBERWEG und nicht Radweg!!!!!!!!!!!!!
Wenn man sich als Autofahrer jetzt auch noch auf turboschnelle Fahradfahrer bei Zebrastreifen konzentrieren muß geht bald gar nichts mehr
2007-01-26 04:15:44
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answer #2
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answered by Feuerengel 4
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Es gibt dazu ein Richlinienurteil,
ein Radf. war von einem Auto angefahren worden am Zebrastreifen!
Es wurde geurteilt das der Radfahrer der Verursacher sei, der Streifen schützt nur Fußgänger und gleichgestellte Verkehrsteinehmer (Rollstühle, Kinder auf Dreirädern).
Abgestiegen hätte der Radfahrer als Fußgänger gezählt und wäre im Recht gewesen.
Soweit das mir bekannte Urteil.
2007-01-26 06:23:47
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answer #3
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answered by Mu6 7
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Laut Verkehrsregelung muss er absteigen, es sein denn ein extra Radweg führt gleich neben dem Zebrastreifen entlang, meist an Kreisverkehren!
Aber auch da natürlich nur auf dem Radweg °!°
2007-01-26 04:20:01
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answer #4
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answered by Geli 5
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Nein, darf er nicht, es ist ein Fussgängerüberweg. Autofahrer müssen genaugenommen auch nur für Fussgänger anhalten, Radfahrer müssen absteigen.
2007-01-26 04:14:24
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answer #5
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answered by der_pferd_horst 4
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Nein, darf er nicht.
Wenn was passiert muß er für den Schaden aufkommen.
2007-01-26 10:02:07
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answer #6
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answered by banditt1313 4
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Nein, er darf Nicht mit dem Rad den Zebrastreifen quer befahren. Wenn ein Unfall passiert, ist NUR der Autofahrer versichert! Der Radfahrer muß seine anfallende Kosten selbst übernehmen.
2007-01-26 09:54:04
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answer #7
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answered by die_echse76131 4
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Das Problem bei Zebrastreifen ist es handelt sich um Fußgängerüberwege . Ein Autofahrer MUSS anhalten sobald ein Fußgänger die Strasse überqueren will. Radfahrer müssen an Zebrastreifen absteigen bzw. ihr Fahrrad schieben. Im Falle eines Unfalles jedoch bekommt ein Radfahrer lediglich eine Teilschuld was eigentlich sehr unfair ist. Der Autofahrer ist zwar im Recht bleibt allerdings auf einen Teil der anfallenden Kosten sitzen. Das kann man natürlich anfechten und zivilrechtlich durchboxen ist aber auch von Fall zu Fall unterschiedlich.
2007-01-26 05:26:20
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answer #8
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answered by Dana 5
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Theoretisch darf er das nicht. Zebrastreifen sind für Fussgänger. Ich glaube aber, wenn er umgefahren werden würde, wäre der Autofahrer trotzdem schuld.
2007-01-26 05:23:51
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answer #9
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answered by Vanilletiffy 5
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Er darf nicht fahren sondern muß absteigen und schieben. Was passiert ? Ich denke 10 b.z.w. 20 euro Strafe werden fällig
2007-01-26 04:19:30
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answer #10
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answered by ? 5
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