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Kann man mit so einer Begründung legal abtreiben?

2007-01-26 01:11:04 · 31 antworten · gefragt von ♥Stekkmo♥ 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

31 antworten

Das weiß ich nicht, aber ich finde das schon ganz schön krass wenn jemand diese Begründung bringt. Das muss ich mir dann schon vorher überlegen ob ich von dem ein Kind will oder nicht, nicht erst machen und dann einfach das Baby umbringen.

2007-01-26 01:16:33 · answer #1 · answered by wunschbox 6 · 3 3

Das ist wohl eher eine Frage der Moral.
Wenn ER nicht der Richtige ist sollte man nicht mit ihm ins Bett gehen und schon gar nicht Ungeschützt.

2007-01-26 01:17:44 · answer #2 · answered by Alima Parvati 6 · 7 1

Bist du überhaupt schwanger oder ist das nur grundsätzlich eine Frage?

Für ersteres:
Und wenn dir der Vater nach 5 Jahren nicht mehr passt, tötest Du dann auch dein Kind?
Leben ist leben ist leben ....OK!
Frag mal eine Frau die Jahre lang versucht hat ein Kind zu bekommen.
Gib es wenn Du nicht anders kannst das Wurm zur Adoption, dann machst Du wenigstens noch jemand Glücklich damit.
Wie kommt es eigentlich, das in dieser aufgeklärten Zeit überhaupt noch jemand ungewollt schwanger wird.

2007-01-26 01:26:51 · answer #3 · answered by Naturseife 3 · 4 1

wenn mir der "erzeuger " nicht recht ist hätte ich meine beine nicht breit machen sollen . nee kein grund eher dumm gelaufen

2007-01-26 01:20:45 · answer #4 · answered by mausi&schatzi 6 · 4 1

Ja, wenn man Vergewaltig wurde, aber dann muß man auch Anzeige erstatten.
Ansonsten nein, man ist doch mit ihm ins Bett gegangen.
Und da hätte man sich im Vorfeld überlebgen müßen was man tut.

2007-01-26 01:19:14 · answer #5 · answered by gaby.2412 2 · 5 2

Juristisch braucht man keine Bergründung, sondern nur einen Beratungsschein.
Moralisch ist das aber ganz was anderes. Man sollte sich schon vorher überlegen, mit wem man ins Bett geht, und das nicht an dem Kind auslassen, das ja wohl nichts dafür kann.

2007-01-26 01:19:05 · answer #6 · answered by Badenixe 7 · 3 1

Dummheit sollte eigentlich anerkannt werden. Aber nicht das Kind war dämlich sondern die Mutter!

2007-01-27 03:18:37 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 0

"Abtreiben ist Mord"!

2007-01-26 02:47:55 · answer #8 · answered by Anonymous · 3 2

aber er hat gepasst um mit im in die Kiste zu gehen!!! eine Entscheidung über den Abbruch eines Lebens sollte nicht abhängig gemacht werden ob der Erzeuger der richtige oder der falsche ist!!! diese Entscheidung sollte sehr gut überlegt sein und es sollten sich auch Gedanken über die Folgen gemacht werden, in beiden Richtungen!! eine Abtreibung kann sehr viel mit sich bringen, Psychisch und Physich!!

2007-01-26 01:21:43 · answer #9 · answered by darkbikerin 3 · 2 1

...dieser vorfall wäre ziemlich übel! ...aber, abtreibung hin od. her - man muss gar keinen grund angeben...

2007-01-28 20:42:27 · answer #10 · answered by Rebecca 6 · 0 0

Nach einer Vergewaltigung ist es legal. Absatz 3 (siehe unten) sagt es.

Da kann man auch sicher sein, dass der Frau der Erzeuger nicht Recht ist.

Abtreibung ist ja auch nicht grundsätzlich illegal. Das scheinen einige komplett vergessen zu haben. Hier etwas zum § 218a StGB

(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn

1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,

2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und

3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.


(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.


(3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 179 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

2007-01-27 02:03:15 · answer #11 · answered by ? 5 · 0 0

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