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Bürogemeinschaft=Die Bürogemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern eines Berufes zur Berufsausübung in gemeinsamen Büroräumen. Die Mitglieder dieser Bürogemeinschaft benutzen gemeinsam die Räume und ggf. das Personal des Büros zur ihrer eigenen Berufsausübung.

Sozietät:In einer Sozietät sind zwei oder mehrere Sozien zur gemeinsamen Berufsausübung zusammengeschlossen. Der Begriff stammt vom lateinischen "societas" und bedeutet Gesellschaft. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Sozietät meist eine Anwaltssozietät (Rechtsanwalt) verstanden. Es kann sich aber ebenso um Steuerberater, Architekten oder Angehörige aller anderen, freien Berufe handeln. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR

2007-01-25 21:29:39 · answer #1 · answered by loewe812001 3 · 0 0

Das ist eine Haftungsfrage: Die Sozietät ist ein Zusammenschluss und bildet eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Bürogemeinschaft ist auschließlich ein gemeinsames Nutzen von Büroräumen und/oder auch gemeinsamer Bürotechnik.

2007-01-26 05:15:53 · answer #2 · answered by Gruseleule 6 · 1 0

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