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Sicherlich gibt es da Abstufungen, aber wenn man durch falsche Angaben von Daten (nichts was mit der Steuer oder so zu tun hat) 250 "gespart" hat und das dann aufgeflogen ist, was kann man dann erwarten?
Die Nachzahlung hat schon stattgefunden.

2007-01-25 21:04:57 · 9 antworten · gefragt von don_klemento 2 in Politik & Verwaltung Polizei

Nein, kein Wiederholungstäter. Bin über einen Zeitraum von 3 Monaten mit einem S-Bahn-Ticket gefahren, dass nicht auf meinen Namen ausgeschrieben war, sondern auf den meines Bruders.

2007-01-25 21:25:30 · update #1

9 antworten

frage unsere Politiker,da gibt es einige die kennen sich damit sehr gut aus.

2007-01-25 21:41:42 · answer #1 · answered by Jürgen D 5 · 1 1

siehe Peter Hartz! Deal or Nodeal?

2007-01-27 04:35:11 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Kommt auf deinen Bekanntheitsgrad an, siehe Peter Hartz

2007-01-27 02:42:22 · answer #3 · answered by Brudler 1 · 0 0

Schlag www.dejure.org. Wenn du dort keine Antwort findest wirst du umgeleitet. Oder www.anwalt.de

2007-01-26 19:19:53 · answer #4 · answered by Leony 7 · 0 0

Die Strafe geht, soweit ich mich entsinnen kann von einem halben Jahr bis 5 jahre hoch, sprich da ist sehr viel Spielraum dazwischen.
Auch kommt es darauf an, wie hoch der entstandene Schaden ist.

Mfg Marie

2007-01-26 14:42:24 · answer #5 · answered by KLostErFraU 5 · 0 0

Leider heist Du nicht Ackermann &Co.Aber versuch es mal mit Reue und gib alles zu wie Peter Hartz .Vielleicht klappt das.

2007-01-26 08:59:58 · answer #6 · answered by eulenhanni 3 · 0 0

Kommt wirklich darauf an, in welchem Bereich der Betrug stattgefunden hat.. Meist ist die Bestrafung mit einer Geldstrafe, die sich bei der Höhe an den finanziellen Möglichkeiten des Beschuldigten orientiert, belegt. Also x € mal Tagessätze. Bei 250,00 € "Ersparnis" wird das nicht allzu hoch sein, oder bist du ein Wiederholungstäter?

2007-01-26 05:12:46 · answer #7 · answered by Gruseleule 6 · 0 0

Die Erschleichung von Transportleistungen ist in Bielefeld im Falle einer alten Frau, die "schwarz" zum Sozialamt gefahren ist wegen Wiederholung mit 6 Wochen Haft auf Bewährung geahndet worden!

2007-01-26 06:10:44 · answer #8 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 2

das hängt von der Schwere des Betrugs ab

2007-01-26 06:10:44 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 2

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