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Wieviel Schmerzensgeld steht einem nach einem Verkehrsunfall zu, inden man unverschuldet verwickelt wurde (Unfallgegner hat Vorfahrt mißachtet)?

Auf den Unfall folgten 2 Wochen AU wg. Prellung und Zerrung von Thorax, Schulter, Arm und Handgelenk links.
Sind 400,- € angemessen?

2007-01-25 01:33:23 · 7 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, daß der Unfall als Arbeitsunfall gemeldet wurde, da er sich auf meinem abendlichen Heimweg ereignete.
Außerdem war keine Polizeit vor Ort, sondern wurde direkt der gegnerischen Versicherung gemeldet. Den Schaden sowie einen Leihwagen haben diese auch anstandslos bezahlt.

2007-01-25 02:22:56 · update #1

7 antworten

musst du mit einem anwalt einklagen ich denke 400 € sind zu wenig
kann dir nur sagen dass ich vor ca 15 jahren schon allein auf grund des unfalls über 800 € bekommen habe ohne verletzung.
und bei einem arbeitsunfall solltest du auf jeden fall einen anwalt haben .

2007-01-25 01:40:47 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Wenn Du rechtschutzversichert bist solltest Du da einen Anwalt konsultieren - 400 EUR sind meines Wissens nach nämlich viel zu wenig !

2007-01-25 11:18:03 · answer #2 · answered by argus1968_1 1 · 2 0

Hi, erstmal hoffe ich, dass du keine Folgen (Schmerzen) mehr zu ertragen hast!
Prinzipiell ist folgendes zu sagen: Zuerst mal wird strafrechtlich verhandelt, dies kann bei kleineren Schäden auch ohne Verhandlung geschehen...Unfallverursacher bekommt Bußgeldbescheid, Punkte, Führerscheinentzug u. s. w.
...was du meinst, hier musst du zivilrechtlich gegen den Unfallverursacher vorgehen (klagen)! Bevor du dies jedoch tust rate ich dir, die gegnerische Versicherung in Anspruch zu nehmen....erstmal müssen die dir deinen kompletten finanziellen Schaden (Auto, Verdienstausfall ect.) bezahlen...
Schmerzensgeld, da kommt es auf die Situation bzw. auf den physischen psychischen Schaden an, dafür gibt es in der Regel eine Tabelle, nach der bezahlt wird...ich rate dir...schau mal unter Google und suche Schmerzensgeldtabelle oder Schmerzensgeldtarife...daraus suche die für deine Verletzungen passende heraus...
die meisten Versicherungen bezahlen ohne Kommentar den finanziellen Schaden und ein Schmerzensgeld nach dieser Tabelle! ...da kannst du auch mal deinen Versicherungsberater fragen, der müsste die auch kennen...
also, ich rate dir...informiere dich bei der Versicherung genauer, wenn dir der Schmerzensgeldtarif angemessen erscheint ist es ok..., wenn nicht sag das...klagen kannst du immer noch! ...zur Not auch gegen den Unfallverursacher privat....aber bedenke, wenn deiner Klage vor Gericht nicht stattgegeben wird, bezahlst du die Anwaltskosten....
..ein Tipp noch....bedenke..zwei Wochen AU bedeuten nicht das dafür zugesprochene Geld dir gehört, denk an deine Krankenkasse, auch die haben einen Anspruch auf Entschädigung für erbrachte Leistungen....
..wie du siehst kann man das alles nicht pauschal sagen, auch hier kommt es auf den Einzelfall an!
zum Schluß wünsche ich dir noch alles Gute und viel Glück!

2007-01-25 10:05:38 · answer #3 · answered by angie48 6 · 2 0

besprich das mit deinem anwalt, aber ich glaube, dass du da mit ein wenig geschick noch mehr geld erlangen kannst.
allerdings solltest du immer beachten in welcher lebenslage sich der fahrer und du befinden und dieses wird natürlich auch über die höhe des schmerzensgeld mitbestimmen (z.b. harz 4 vs. millionärs
erbin....)

2007-01-25 09:43:55 · answer #4 · answered by Anonymous · 3 1

Setz Dich am besten mit ´nem Anwalt in Verbindung, der holt auf jeden Fall das Meiste raus. 400,- sind OK, vielleicht aber noch zu wenig.

2007-01-25 09:41:40 · answer #5 · answered by drunkenturtle76 2 · 2 0

mein guter anwalt würde sicher ein bar cent mehr raushohlen

2007-01-25 11:23:26 · answer #6 · answered by sw_rr13 2 · 1 0

400 € sind angemessen,die bekommst Du. Die Zahlung erfolgt nach einen Katalog.Ideal wäre wenn Du in einer Rechtsschutzversicherrung bist dann macht das alles Dein Anwalt

2007-01-25 09:41:31 · answer #7 · answered by ede 3 · 1 2

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