also alles was höher is als 2 meter wird normal miteingerechnet, alles was zwischen ein und zwei meter hoch ist wird halb miteingerechnet und alles unter einem meter wird gar nicht berechnet.
Hab ich heut morgen in punkt 6 gesehen!
2007-01-24 22:47:53
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answer #1
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answered by Melanie B 4
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das findest du bei:
http://www.stern.de/tv/sterntv/580974.html?nv=cp_L2_
da ist ein quadratmeterrechner dabei
kam gestern im tv
2007-01-25 06:45:28
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answer #2
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answered by suicide butterfly 4
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schau mal hier !!
2007-01-25 07:20:38
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answer #3
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answered by Anonymous
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Wohnflächenberechnung
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Immer wieder kommt es vor, dass sich Mieter und Vermieter nicht über die Wohnfläche einig werden. Insbesondere in den neuen Bundesländern hat sich die Frage der richtigen Ermittlung häufig gestellt, da die gesetzlich vorgegebenen Mieterhöhungen grundsätzlich auf der exakt ermittelten Wohnfläche basieren. In Deutschland wird alles durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Dies gilt auch für die Ermittlung der Wohnfläche. Doch bevor wir uns der gesetzlichen Grundlage widmen, zunächst eine allgemeine Beschreibung der Vorgehensweise.
So einfach ist es:
Die Wohnfläche einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses hat vor allem Bedeutung bei einer Mieterhöhung und bei der Abrechnung der Betriebskosten.
Es zählt grundsätzlich die Fläche aller Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Also auch Küchen, Bäder und WC's, Flure, ggfs. auch Speisekammer. Nicht mitgerechnet werden vor allem Zubehör- und Wirtschaftsräume, wie Keller, Waschküchen, Dachböden, Trockenräume, Garagen, Abstellräume, Vorratsräume, die außerhalb der Wohnung liegen.
Die Grundfläche von Wintergärten, Schwimmbäder und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen gehören ebenfalls zur Wohnfläche. Allerdings regelt § 4 der Wohnflächenverordnung, dass unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume nur zur Hälfte und Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel nur zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte angerechnet werden.
Bei schrägen Wänden werden Raumbereiche mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Meter voll, mit einer Höhe von 1-2 Meter zur Hälfte, mit einer Höhe von weniger als einem Meter überhaupt nicht angerechnet.
2007-01-25 08:35:53
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answer #4
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Das Ausmessen von einer Dachwohnung mit Schräge ist schon ein wenig eine Geduldsprobe... Die Grundfläche wird bis zu der Schräge gemessen in der noch 1.80 Raumhöhe gewährleistet ist.
Also am besten von der Schräge ein Bandmaß herunterlassen mit 1.80 und den Boden von da ab vermessen..
2007-01-25 06:52:01
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answer #5
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answered by barbara_ottmann 3
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http://www.immopilot.de/Mieter/Wohnflachenberechnung/hauptteil_wohnflachenberechnung.html
da wird dir geholfen
2007-01-25 06:45:24
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answer #6
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answered by Anonymous
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Du hast gestern Abend wohl Stern Tv gesehen ? Dann weiß Du das sicher selbst. Aber wir auch
2007-01-25 06:55:28
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answer #7
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answered by Thomas S 3
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Alles wo die Decke schräg ist, gilt als die Hälfte, weiß allerdings nicht, wie unter 2 Meter, berechnet wird.
2007-01-25 06:47:07
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answer #8
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answered by Anonymous
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Gemäß Wohnraumverordnung (findest Du z.B. durch googeln). Grundfläche messen, Flächen unter Schrägen messen, nicht zu wertende Anteile von der Grundfläche abziehen.
Verstöße: 15 (Aushilfsanarchist)
2007-01-25 06:46:22
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answer #9
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answered by LXP 5
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