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Recht in der EU - möglichst schon beschlossen / ggf. als Richtlinie herausgegeben

2007-01-24 00:39:52 · 1 antworten · gefragt von Oplayo 1 in Computer & Internet Internet

1 antworten

Grundsatzurteil des BGH aus 2005, das bis heute noch nicht rechtskräftig aufgehoben wurde, hier nachzulesen:

http://www.heise.de/tp/r4/html/result.xhtml?url=/tp/r4/artikel/21/21505/1.html&words=Providerhaftung

Ein Provider muss auf Wunsch eines Users dessen Posting entfernen, wenn seine Persönlichkeitsrechte gefährdet sind (d.h. die Rechte, die in den Art. 1 bis 19 GG festgeschrieben sind), und der Provider nicht selber aktiv am Forum teilnimmt UND den Status eines Journalisten (Freiheit der Berichterstattung geht über Persönlichkeitsrechte) hat.

2007-01-24 01:10:45 · answer #1 · answered by Lucius T Fowler 7 · 0 0

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