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Stimmt die 30 Jahre Regelung noch?

2007-01-23 21:36:49 · 4 antworten · gefragt von flottehexe50 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

4 antworten

Das kommt ganz auf die Schuld an, ist diese Schuld tituliert (also liegt ein Vollstreckungsbescheid, Urteil etc. vor), dann verjährt diese Schuld nach 30 Jahren (bitte aufpassen: Zinsen, die geltend gemacht werden, verjähren 3 Jahre nach dem letzten Vollstreckungsversuch, was viele nicht wissen!!!). Ansonsten gibt es Verjährungsfristen von 2 bzw. 3 Jahren und noch andere. Das kommt aber, wie gesagt, auf die Schuld an.

2007-01-23 21:46:24 · answer #1 · answered by DudeW - ab und zu wieder da! 5 · 2 0

Ja immer noch 30 Jahre.

2007-01-26 16:11:47 · answer #2 · answered by Thomas S 3 · 0 0

Prinzipiell ja, aber es gibt für verschiedene Forderungen unterschiedliche Verjährungsfristen. Aus welcher Forderung ist die Altschuld? Wenn es darüber einen Titel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid oder ähnliches) gibt, auf jeden Fall 30 Jahre..

2007-01-24 05:42:14 · answer #3 · answered by Gruseleule 6 · 1 2

ja leider, wenn ein titel besteht gilt der 30 jahre lang

2007-01-24 05:40:24 · answer #4 · answered by schmunzelmonster 2 · 0 1

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