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Kurze Information:Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar seit 1982 in Haft. Das Oberlandesgericht Stuttgart wird in Kürze über Mohnhaupts Antrag entscheiden, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. siehe auch der Link :
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6325210_REF2,00.html


Meine Meinung hierzu:Jeder hat zwar eine zweite Chance verdient
aber bei diesen Terroristen sehe ich diese Chance nicht weil beide Terroristen sich nie öffentlich bei den Opfern entschuldigt haben und auch nie von ihrem Terror(Organisation ) abgeschworen haben sollten diese nicht freigelassen werden.

2007-01-23 06:14:42 · 16 antworten · gefragt von Gernuv 5 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

16 antworten

Zeit heilt alle Wunden, so heißt es im Volksmund. Doch leider muss jeder Betroffene an dieser Stelle sagen, dass dem nicht so ist. Lediglich der Umgang mit einer tragischen Vergangenheit ändert sich.
Nun sollen die Terroristen, die zu Recht verurteilt wuden, frei gesprochen werden. Ohne Reue gezeigt zu haben, ohne Entschuldigung, nur aufgrund von guter Führung. Ein Fehler, der schwere Probleme nach sich ziehen kann.
In wie weit will der Richter, der möglicher Weise den Freispruch fällt, dafür garantieren, dass die gute Führung der Täter auch in der Öffentlichkeit gewährleistet ist?!

2007-01-23 06:45:09 · answer #1 · answered by California Girl 2 · 1 0

Ich würde die im Knast verotten lassen!!!
Die Opfer der RAF haben schließlich auch keine zweite Chance.

2007-01-23 15:09:36 · answer #2 · answered by Faxe 4 · 2 0

Die werden wohl lange brauchen um sich in der heutigen Welt zurechtzufinden.....und sind jetzt alt genug um zu überlegen was sie tun....
Vergewaltiger kommen nach ein paar Jährchen frei, obwohl jeder weiß, daß pädphyle nicht therapierbar sind.....

2007-01-23 14:28:49 · answer #3 · answered by kufix 4 · 2 0

unsere anderen Terroristen, also die aus der Wirtschaft, bekommen ja auch Freispruch:
Ackermann und Hatz zum Beispiel.

Schröder läuft auch frei herum.

Soll mal einer sagen, die alten RAF's sollen weiter schmoren. Das wäre doch ungerecht.

2007-01-23 14:23:35 · answer #4 · answered by Anonymous · 3 1

Sind ja Beide zu 6 b.z.w 5 mal. Lebenslänglich verurteilt,da kann man den Beiden ja jeweils Einmal erlassen,aber mehr auch nicht!

2007-01-23 14:42:57 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

Was steht denn im Begnadigungsgesuch der beiden ?
Ehe ich das nicht gelesen habe, kann ich die Frage nicht beantworten.

2007-01-23 14:39:32 · answer #6 · answered by andrzej k 6 · 2 1

Ich bin in dieser Sache nicht sicher.
Beide scheinen der Gewalt abgeschworen zu haben und stellen offenbar keine Gefahr mehr dar.
Aber beide haben sich auch nicht wirklich von ihren Taten distanziert, geschweige denn wirkliche Reue gezeigt. Im Grunde schweigen sie nur dazu.

Mein Verstand sagt NEIN - mein Herz sagt 25 Jahre sind genug, laßt sie frei.

Ich kann mich nicht recht entscheiden und hoffe auf die Weisheit des Bundespräsidenten (im Fall Klar) bzw. der entscheidenden Richter (im Fall Mohnhaupt)

2007-01-23 14:24:24 · answer #7 · answered by Gaston 6 · 3 2

Das letzte Wort hat der Bundespräsident. Wenn er zu der Einschätzung gelangt ist, daß sie dem Terror wirklich abgeschworen haben, ist das o.k.!

2007-01-23 16:02:19 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Ich habe leider nicht genug echte Informationen um mir eine Meinung zum konkreten Fall zu bilden.

Daher eine allgemeine Meinung:
Welchem Zweck dient der Justizvollzug?
Der Rache (du hast gemordet, dafuer musst Du buessen)?
Der Laeuterung (Du hast gemordet, jetzt geh mal 20 Jahre in die stille Ecke)?
Dem Schutz der Bevoelkerung (Du hast gemordet, jetzt muessen wir dich wegsperren, damit die Anderen sicher sind)?
Der Reintegration (Du hast gemordet, jetzt erzaehlen wir dir was schlecht daran ist und warum man das nicht macht)?
Der Abschreckung (Schau dir den an, der hat gemordet und jetzt muss er brummen)?

Im Idealfall wohl Allem ein wenig!

Bei vielen Menschen veraendern sich ueber die Jahre die politischen und sozialen Ansichten, oder zumindest die Einstellung dazu, wie man diese Artikuliert oder Verbreitet. So werden aus radikalen Hausbesetzern schon mal Armainitragende Aussenminister mit international gelobtendiplomatischen Faehigkeiten.

Der Mensch aendert sich und sollte eine zweite Chance verdienen. Aber wie gesagt, man muss auch unschuldige Leben schuetzen, und wer bewiessen hat, dass er ruecksichtlos Menschen toeten kann, der muss dann auch beweisen (oder zumindest Glaubhaft machen) dass er dies nicht wieder tun wird.

Wenn sich nun die angesprochenen Terroristen nie von ihren Ideologien, der Gewalt und dem Mord als ideologische Mittel und dem Terror als legitime politische Artikulationsform abgewendet haben, warum sollte man dann die Strafen aussetzen? Wie gesagt, was sie geaussert haben weiss ich nicht.

Ist die Strafe generell zu lang und sollte gekuerzt werden? Ich weiss es nicht, 20 Jahre sind eine halbe Ewigkeit, aber weniger als die Todesstrafe. Rudolph Hess hat man auch nie freigelassen, angesichts der Taten des Naziregimes evtl. zu recht.

Ich denke man muss schon sorgfaeltig pruefen was man tut, und auch wenn von den Terroristen von damals heute wohl keine Gefahr mehr zu erwarten ist, wuerde ich doch eine gewisse Distanzierung erwarten. Falls eine Distanzierung nie stattgefunden hat wuerde es mich sehr ank*** wenn diese Menschen durch die Talkshows ziehen, ihre Ideologien verbreiten und die Angehoerigen der (gezielt und "nebenbei") Getoeteten das auch noch miterleben muessen.

Hoffen wir also auf eine weise Entscheidung

2007-01-23 15:35:50 · answer #9 · answered by markus0032003 4 · 0 0

Diese Frage wurde schon vor 8 Std. von Stefan H. gestellt, steht auch noch zur Beantwortung offen

2007-01-23 14:43:23 · answer #10 · answered by Thomas S 3 · 0 0

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