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Bei einem Unfall war ein Mann eigeklemmt und bewustlos. Ich habe gleich gemerkt das wir den Mann nicht selber befreien können und wollte die Feuerwehr holen, doch einer der Helfer hat mich angegoscht und gesagt die darf ich nicht holen. Nach kurzer Zeit das selbe. Nach 5 Minuten als der Krankenwagen immer noch nicht da war hab ich sie trotz moten geholt. Der Mann lag n paar wochen im Koma! Jetzt will ich wissen ob sich der Ersthelfer strafbar gemacht hat (der der die Feuerwehr nicht wollte) ? Ich würd ja zur Polizei gehen will mich aber nicht lächerlich machen wegen einer Lapalie.

2007-01-23 03:14:40 · 15 antworten · gefragt von kikimondo 4 in Politik & Verwaltung Polizei

Ich stand unter Schock mein Vater war neben dem Bewustlosen Mann schwerverletzt. Ich stand neben mir

2007-01-23 04:02:24 · update #1

15 antworten

Selbst wenn du es bis zu einer anzeige schaffen würdest, würde es nicht viel ergeben! Es würde aussage gegen aussage stehen, denn er wird es mit sicherheit nicht zugeben! Wenn es keine Zeugen gibt, wird die anzeige nach ner weile fallen gelassen!

2007-01-23 03:27:53 · answer #1 · answered by Sonja P 2 · 0 0

Warum hast Du Dir überhaupt verbieten lassen, die Feuerwehr zu verständigen?

Du bist doch Herr Deiner eigenen Sinne, oder?

LG Nasenbaerchen

2007-01-23 11:21:25 · answer #2 · answered by Anonymous · 4 0

Schwer zu sagen, ich würde vorschlagen, du gehst einfach mal zu einem Polizeirevier, berichtest das ganz in Ruhe, und fragst die, was du tun sollst. Lächerlich machst du dich damit bestimmt nicht.

2007-01-23 11:22:06 · answer #3 · answered by NaturalBornKieler 7 · 3 0

Der Mann hat sich strafbar gemacht und müsste unbedingt angezeigt werden!!! (übrigens, was heisst eigentlich "angegoscht"?????)
Ich denke auch, du solltest zur Polizei gehen und denen das genau schildern.

2007-01-23 11:27:57 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

Antwort nein, er hat sich nicht strafbar gemacht, weil er Dich
nicht gewaltsam daran gehindert hat, Hilfe zu holen.
Außerdem ist Dir gegenüber niemand weisungsbefugt, es sei
denn du stehst aufgrund einer gerichtl. Verfügung unter
Betreuung.

2007-01-25 04:18:03 · answer #5 · answered by Friso 2 · 0 0

Wer war denn dieser 1. Helfer: war das eine Zivilperson wie du, die einfach nur helfen wollte, ja dann geht das fast schon in Richtung "unterlassene Hilfestellung" - war da bereits ein Krankenwagen und die Sanitäter (=Helfer?) haben sich versucht zu kümmern? Dann liegt es in deren Ermessen, wie und wann sie noch die Feuerwehr dazu holen.

2007-01-23 11:38:58 · answer #6 · answered by female_daywalker 6 · 0 0

Erste Hilfe sagt doch scho der Name : Den Telefonjoker einsetzen. Das ist das fast wichtigste bei einem Unfall.
Wenn Du es Beweisen kannst das er dir verboten hat das Telefon zu benutzen ZEIG IN AN SOFORT
PS das ist unterlassene Hilfeleistung und ist Strafbar




"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft." (§ 323c StGB)

2007-01-23 11:32:56 · answer #7 · answered by teerteufel 2 · 0 0

Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall zur Polizei gehen und den Beamten dort den Sachverhalt schildern!
Du hättest Dich allerdings nicht von irgendjemandem aufhalten lassen sollen, zu helfen!!!

LG

2007-01-23 11:31:41 · answer #8 · answered by danienglish 7 · 0 0

Das geht nur mit einer Strafanzeige. Lapalie würde ich das nicht nennen. Der Mann scheint ja schwer verletzt gewesen zu sein. Gehe doch einfach zur Polizei und frage dort nach. Wenn Du mehr Ärger bekommen solltest, laß es sein. Es kommt dann zu einer Gerichtsverhandlung was dabei heraus kommt weiß keiner. ( mußt das auch beweisen können)Denke Du solltest es auf sich Beruhen lassen, wenn es den Mann besser geht. Aber wenn es Dich so belastet frage unverbindlich nach.

2007-01-23 11:30:26 · answer #9 · answered by Thomas S 3 · 0 0

Also so wie sie den Sachverhalt schildern hat diese Person sich evtl.der unterlassenden Hilfe Leistung strafbar gemacht.
Dies sieht aber ganz anders aus wenn er durch sein Eingreifen eine unzumutbare Eigen Gefährdung eingegangen wäre.Zb.bei auslaufendem Benzin oder bereits brennenden Fahrzeug.
Doch auch sie haben sich evtl.strafbar gemacht.
Denn Telefonieren ist so gefährlich Nicht!!!

Lernen sie daraus
Übrigens wenn sie durch falsche erste Hilfe -zB bei einer Herzmassage dem Opfer die Rippen brechen,weil sie es zu stark ausführten,ist die STRAFLOS!!!

Besuchen sie doch mal einen erste Hilfe Kurs.Es könnte Leben retten.

Zu dem Anruf,-

wer , was , wo , wie viele(Personen) , wie bin ich für Rückfragen erreichbar,
Die 5 goldenen W der Unfallmeldung.Und auch wenn sie aufgeregt sind--LANGSAM und DEUTLICH sprechen!!!!

2007-01-23 11:28:33 · answer #10 · answered by ? 7 · 0 0

Hi, ja unter Umständen hast du dich sogar strafbar gemacht...unterlassene Hilfeleistung....du wusstest doch was zu tun ist, warum hast du das nicht gleich gemacht?
Wenn du einen von der Brücke fallen siehst und einer sagt, wir brauchen nichts machen, den kenn ich der kann schwimmen...gehst du dann auch weiter...
Gut, dass du dann doch noch geschaltet hast, sonst wäre der Mann vielleicht tot....
Merke, du musst nicht tun was andere dir sagen, sondern was du selbst für richtig hälst....so läufts im Leben richtig...und zwar in allen Dingen...viel Glück noch...

2007-01-23 11:28:02 · answer #11 · answered by angie48 6 · 0 0

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