angenommen du benutzt eine karte von google maps oder map24 um eine anfahrtsbeschreibung zu einer party o.ä. zu geben, ist das selbstverständlich kein problem.
benutzt du jedoch informationen, die in der regel nur gegen einen geldwert erhältlich wären, ist das was anderes. in dem moment kann es natürlich im interesse desjenigen sein, von dem du diese informationen (auf welchem weg auch immer) besorgst, von dir ersatz zu fordern.
ich glaube aber in diesem fall, du brauchst dir da keine gedanken zu machen. (zumal du ja auch nur die karte abmalst, nicht 100% kopierst)
2007-01-23 01:58:36
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answer #1
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answered by al_ninjo 4
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Tjaaaa, jaaaiiiinnn....
Wenn sie abgepaust ist, und grob nachgezeichnet, dann ist das Deine eigene schöpferische Leistung, und dann solltest Du das dürfen.
Dass man das heutzutage mit diversen Layers im Photoshop macht, bedarf keiner Diskussion.
Wenn Du sicher gehen willst, dass juristisch alles mit rechten Dingen zugeht, schreib im Impressum (musst Du ja sowieso haben): "Karte nach einer Vorlage von www.[name-des-kartenanbieters]" -- Dann sollte das juristisch unanfechtbar sein.
Ich habe auch schon mehrfach Leute angemailt, die gute Karten anboten, und sie haben mir ausnahmslos die Genehmigung zur Verwendung erteilt. In so einem Fall gehört im Impressum der Zusatz "(mit freundlicher Genehmigung)" dazu. Das gebietet die Ehre.
2007-01-23 10:01:01
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answer #2
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answered by Lucius T Fowler 7
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Wenn Du die Karte selbst gemalt hast, kannst Du sie selbstverständlich auch veröffentlichen. Ich würde halt nicht zugeben, wenn ich sie abgepaust hätte. So genau wird Du das ja auch nicht gemacht haben, sondern Du hast sie sicher mehr oder weniger aus dem Kopf gemalt. :-)
2007-01-23 09:58:37
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answer #3
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answered by Badenixe 7
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Wieso schaust Du nicht in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von z.B. map24.de - da steht:
1. Nutzungsrecht
MAPSOLUTE bezieht Kartenmaterial und andere Daten von Lizenzgebern und verarbeitet diese zu den online dargestellten Daten (die Daten). Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. MAPSOLUTE gewährt dem Kunden eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche Unterlizenz zur Benutzung solcher Daten, die in den Produkten von MAPSOLUTE verwendet werden, ausschließlich für den internen Gebrauch durch den Kunden. Der Kunde darf die Daten weder kopieren, zerlegen, extrahieren, ändern oder daraus abgeleitete Produkte herstellen. Der Kunde darf den Quellcode, Quellendateien oder die Struktur der Daten insgesamt oder teilweise weder ableiten noch eine solche Ableitung versuchen, und zwar weder durch Umkonstruierung, Zerlegung, Dekompilierung oder auf anderen Wegen. Der Kunde darf die Produkte nicht zum Betreiben einer Dienstleistungsfirma oder zu anderen Zwecken nutzen, die das Verarbeiten von Daten durch andere Personen oder Einheiten einschließen. Der Kunde erhält keine Eigentumsrechte, die insgesamt bei MAPSOLUTE und den Lizenzgebern verbleiben. Hinweise auf geschützte Marken, Urheberrechte oder den Eigentumsvorbehalt in oder an den Daten dürfen nicht verändert oder entfernt werden.
Kopieren darfst Du also nicht (andere Anbieter werden ähnliche bis identische AGBs haben), d.h. Du müsstest für die Nutzung eines kopierten Kartenauszuges Lizenzgebühren bezahlen. Malst Du aber einfach aus dem Gedächtnis eine Karte, bist Du auf der sicheren Seite! Es geht ja nicht um die Rechte an den Straßenverläufen, sondern an dem bereits vorhandenen Kartenmaterial.
2007-01-23 10:39:29
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answer #4
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answered by Anonymous
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Hi, also das Urheberrecht gibt es für Ideen, Geschichten, Songs ect. ...dies ist auch richtig, weil geistiges Eigentum (selbst eingefallen)! ....wenn du hier etwas abschreibst und als deines ausgibst, bekommst du, falls urheberrechtlich geschützt Ärger!
Hingegen Karten, Wegbeschreibungen ect. sind ja die Darstellung irgendwelcher Tatsachen und die kann jeder schreiben, nachzeichnen was auch immer, weil hierauf niemand ein Patent hat bzw. Urheberrechtsschutz.
...mach dir also keine Sorgen...so wie du es beschreibst ist das völlig legal!
2007-01-23 10:27:33
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answer #5
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answered by angie48 6
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Man sollte schon Respekt vor dem geistigen Eigentum anderer haben und sich selbst etwas ausdenken; niemand kann es dir verübeln, dich inspirieren zu lassen ! Aber mehr auch nicht, alles Weitere kann dir eine Klage wegen Verletzung des Urheberrechts einbringen, besonders da ein Flyer ja nichts Privates ist, sondern zum Verteilen in der Öffentlichkeit gedacht.
2007-01-23 09:58:38
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answer #6
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answered by Maggi 4
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Du widersprichst dir ja selbst indem du sagst abgepaust und dann
wieder nicht ganz. Das ist doch ein Witz!
Zeichne alles freihändig, dann kann dir garnichts passieren.
Zeichnest du aus einem Stadtplan ab, kannst du sicher sein, daß
du eine Klage wegen Verletzung des Urheberrechts erhalten wirst.
2007-01-23 10:17:45
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answer #7
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answered by Berni 7
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wenn der urheber seine karte irdendwo sieht kann er dich wegen geistigem diebstahl verklagen.
denke wenn man den namen des urhebers unter das bild schreibt ist das erlaubt.....bin mir aber nicht ganz sicher.
bei einer schriftlichen wegbeschreibung kann dir aber nichts passieren.
2007-01-23 10:10:48
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answer #8
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answered by marry cherry 4
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Lieber nicht. Wenn der Urheber irgendwie drauf kommt, gibts ne Klage.
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2007-01-23 09:52:30
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answer #9
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answered by Vadder Abraham 6
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