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Bin z. ZT. im Erziehungsurlaub ( bis 2008 ) und wollte vorzeitig wieder arbeiten gehen. Dies ist Betriebsbedingt zur Zeit nicht möglich, und ich bat um eine Bescheinigung darüber das ich mir einen Minijob besorgen darf. Der Arbeitgeber stellt mir diese aber nicht aus mit der Bemerkung, wenn ich anderweitig arbeiten will müsste ich dort kündigen.
Darf der Arbeitgeber mir einen Stein in den Weg legen? Und mehr ist das ja nicht!

2007-01-22 22:58:30 · 12 antworten · gefragt von Devi - No longer in touch! 7 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

12 antworten

Einen Minijob kannst du ausüben, wenn er den betrieblichen Belangen des Arbeitgebers nicht widerspricht. z.B. wenn du bei seinem Konkurenten arbeiten willst, kann er dir das verbieten. Verweigern kann er dir die Erlaubnis mit der Begründung die er dir gegeben hat nicht. Ich würde mir diese Begründung schriftlich geben lassen, meistens ziehen die Arbeitgeber eine derartige Begründung dann wieder zurück.

2007-01-22 23:13:53 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

Die Zustimmung hierzu kann dir der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern. Aber auch die Verweigerung der betrieblichen Teilzeitarbeit muss mit dringenden betrieblichen Gründen belegbar sein.

Dringende betriebliche Gründe sind z.B. eine wesentliche Beeinträchtigung der Organisation, der Sicherheit oder des Arbeitsablaufes des Betriebes oder auch finanzielle, wenn unverhältnissmäßig hohe Kosten dadurch verursacht werden.

Ich würde mich hier, wenn möglich, erstmal mit eurem Betriebsrat zusammensetzen. Meist kann der schon schlichten. Wenn das nicht möglich ist, hilft dir wohl nur noch den Gang zum Arbeitsgericht. Hol Dir aber auf alle Fälle fachkundige Unterstützung!

2007-01-22 23:19:24 · answer #2 · answered by Windi 5 · 2 0

warum stellt er dich dann nicht wieder ein schließlich muss er das .
hatte ähnlichen ärger mit meinem chef bin inzwischen umgezogen 30 km von meinem ehemaligen arbeitsplatz entfernt er hat zwar auch in unserer stadt eine fiale aber er meinte wenn ich arbeiten will müsste ich dort wieder anfangen aber für 3 std. am tag lohnt das nicht kündigen kann ich nicht da ich sonst keine zulage mehr von der arge bekomme. schon schitt hoffe das mein mann seine versprochene beförderung bekommt dann ist eh aus mit arge zuhoher verdienst dann ist es egal ob ich kündige!
versucht dich nur so günstig loszuwerden!
frag bei der gewerkschaft nach oder betriebsrat falls deine firma einen hat

2007-01-22 23:17:07 · answer #3 · answered by mausi&schatzi 6 · 2 0

Das kommt zunächst mal auf Deinen Arbetisvertrag an. Meistens ist es aber so, dass Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen. In Deinem Fall könnte es aber sein, dass Du durch das Fehlen der Möglichkeit im alten Betrieb zu arbeiten einen Anspruch auf eine Nebentätigkeit hast....

2007-01-22 23:40:45 · answer #4 · answered by zauberer61 1 · 1 0

Habe ich noch nie gehört, dass die dann diese Bescheinigung verweigern. Frage mal jemanden von der Gewerkschaft, die sollten dir eigentlich Auskunft geben können, oder die vom Arbeitsamt, falls du es denen mitteilen willst. Kannst es ja als Anfrage starten so nach dem Motto : Gesetzt den Fall dass ...

Gruß
Franky

2007-01-22 23:05:06 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

Nach § 15 Abs. 4 Satz 1. BErzGG ist während des Erziehungsurlaubs Erwerbstätigkeit zulässig, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 19 Stunden nicht übersteigt.

Wird die Teilerwerbstätigkeit allerdings bei einem anderen Arbeitgeber durchgeführt, bedarf dieses gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 BErzGG der Zustimmung; des Arbeitgebers. Verweigern kann der Arbeitgeber gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 BErzGG diese Zustimmung nur schriftlich binnen vier Wochen unter Angabe entgegenstehenden betrieblicher Interessen.

Dein AG kann die Nebentätigkeit also nur innerhalb von 4 Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Diese Gründe kannst Du ggf. mittels Anwalt oder gerichtlich überprüfen lassen.

2007-01-23 01:51:47 · answer #6 · answered by Raik 7 · 0 0

Also bei meiner Freundin war es so. Der Chef hatte auch was dagegen nach dem sie sich erkundigt hat stellte sich aber raus solange ER ihr die teil zeit Arbeit nicht anbieten kann und sie nicht bei einem direkten Konkurrenten anfängt musste er es erlauben!

2007-01-23 00:26:44 · answer #7 · answered by teufels_zicke 3 · 0 0

Nein das darf er nicht.

2007-01-23 00:25:30 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Ich würde mich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht informieren!
Dieses Gespräch ist meistens kostenlos,wenn nicht dann holst Du Dir dafür einen Schein vom Sozie oder Arbeitsamt für ein Beratungsgespräch!
Gegen einen Minijob spricht nichts und diese Bescheinigung muss er Dir trotz fadenscheiniger Begründung ausstellen!

Viel Glück

Eva

2007-01-22 23:23:21 · answer #9 · answered by gino f 3 · 1 1

Frage mal beim Arbeitsamt nach.

2007-01-22 23:03:02 · answer #10 · answered by nachtigall 5 · 0 0

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