Vertragspartner sind die Verstorbene und die Stadt Köln, es geht um die Entfernung der Aufbauten und Ställe, auch schon vorhandener vor dem Abschluss des Vertrags. Die Stadt verlangt eine komplette Räumung des Grundstücks bei Vertragsende bzw. kündigung. Müssen wir (Ehemann und Kinder) dafür sorgen, daß die alten Ställe verschwinden? Lt. §4 des Vertrags ja, jedoch §5 besagt "..... evtl. vorhandener mehrjähriger Aufwuchs und etwaige Aufbauten gelten als amortisiert."
2007-01-22
19:57:06
·
3 antworten
·
gefragt von
Markus B
1
in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik