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Vertragspartner sind die Verstorbene und die Stadt Köln, es geht um die Entfernung der Aufbauten und Ställe, auch schon vorhandener vor dem Abschluss des Vertrags. Die Stadt verlangt eine komplette Räumung des Grundstücks bei Vertragsende bzw. kündigung. Müssen wir (Ehemann und Kinder) dafür sorgen, daß die alten Ställe verschwinden? Lt. §4 des Vertrags ja, jedoch §5 besagt "..... evtl. vorhandener mehrjähriger Aufwuchs und etwaige Aufbauten gelten als amortisiert."

2007-01-22 19:57:06 · 3 antworten · gefragt von Markus B 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

3 antworten

Achtung: Art 5 ist kein Widerspruch zu Art. 4, schliesslich wird das Räumungsgebot hier nicht aufgehoben - ist nur eine Schutzklausel, um Entschädigungsforderungen gegen die Stadt auszuschliessen, z.B. bei kurzer Vertragslaufzeit.

Meines Wissens gehen Pachtverträge auch in D unverändert an die Erben über (bin in der Schweiz). Ist der Vertrag denn überhaupt gekündigt bzw. wollt Ihr den Vertrag nicht weiterführen?

Vielleicht ist die Stadt verhandlungsbereit, wenn Ihr einen neuen Pächter beibringt, der alle Gebäude zusammen mit der Abbruchverpflichtung übernimmt?

2007-01-22 20:10:09 · answer #1 · answered by swissnick 7 · 1 0

Im Vertragsrecht gibt es auch die sogenannte Duldungsklausel. Wenn Aufbauten mehrere Jahre (die genaue Zahl weiß ich jedoch nicht) stehen, ohne dass eine Aufforderung zu deren Entfernung kommt, gelten sie als geduldet und können stehen bleiben. Hier hilft jedoch ein Vertragsanwalt sicher besser.

2007-01-22 20:28:26 · answer #2 · answered by AliceDasWunder 6 · 1 0

Müsste man sich im Detail ansehen. Es scheint einiges eine Interpretationssache sein (Wie und von wem wird der mehrjährige Aufwuchs bewertet? Ab welcher Summe ergibt sich eine Amortisierung?). Ein guter Anwalt würde sicher helfen.

2007-01-22 20:16:42 · answer #3 · answered by |eve| 7 · 0 0

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