Qualifiziert ist im Zweifelsfall immer besser. Ich habe im Sommer eine 3-wöchige Urlaubsvertretung gemacht und mir dafür auch ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen lassen.
Wenn es wirklich gut ausfällt, ist das ein Zeichen für einen potentiellen neuen Arbeitgeber, daß man sich auch kurzfristig reinhängt und anstrengt, auch wenn man weiß, daß das Ende bereits absehbar ist. Das ist nie verkehrt.
In Deinem Fall mußt Du in der Tat überlegen. Aber da Du ja jetzt offensichtlich raus bist, gibt es für die Mitarbeiterin keinen Grund, schlecht über Dich zu schreiben. Und jedwelche negative Formulierung kannst Du ja leicht anfechten. Ich habe aber persönlich noch nie die Erfahrung gemacht, daß mir jemand ein schlechtes Zeugnis ausgestellt hätte. (Habe da glücklicherweise gleich 3 Leute an der Hand, die von Berufs wegen mit Zeugnissen umgehen und dies also beurteilen können.)
2007-01-22 12:06:35
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answer #1
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answered by lord_yu_the_great 4
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Der Wunsch nach einem "qualifizierten" Zeugnis setzt u.a. einen qualifizierten Autor dafür voraus und hier beißt sich die Katze in den Schwanz, denn so oft kommt es vor, dass diese unbeliebte Tätikeit sich dann auch im betreffenden Zeugnis niederschlägt. Ein Zeugnis ist nämlich echte Arbeit, da die diversen Formulierungen voller Hintertürchen und Fettnäpfchen sind!
2007-01-25 08:54:32
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answer #2
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answered by Onkel Bräsíg 7
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wenn Du ein gutes qualifiziertes Zeugnis bekommen kannst, ist das doch allemal besser. Wäre es schlecht, würde ich nicht darauf bestehen.
2007-01-23 10:19:58
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answer #3
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answered by Raik 7
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Bei einer Beschaeftigungszeit von 2-3 Monaten wird normaler weise kein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt.
Es steht normaler weise nur Name, geb., wohnhaft, war in der Zeit vom .... bis..... in ... als.... beschaeftigt.
Er/sie hat das Beschaeftigungsverhaeltnis auf eigenen Wunsch beendet. Wir wuenschen...... fuer die Zukunft alles Gute.
oder: Das Beschaeftigungsverhaeltnis wurde waehrend der Probezeit beendet.
Das kann man dann so auslegen wie man will, er/ sie geht oder man hat sie/ ihn gehen lassen.
Ich hatte frueher auch Mitarbeiter, die sogar zum Arbeitsgericht gegangen sind, weil ich nur einen Taetigkeitsnachweis s.o. geschrieben habe. Und leider hat das AG in dem Fall entschieden, dass man nach so kurzer Zeit keinen Anspruch auf ein aussaegefaehiges Zeugnis hat.
Bitte doch einfach um ein Arbeitszeugnis, wenn es dir nicht gefaellt, gehst du einfach nochmal hin und bittest es zu aendern.
2007-01-22 22:53:41
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answer #4
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answered by Heide G 3
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Wenn ich die Wahl hätte würde ich nur ein Tätigkeitsnachweis verlangen, fragt sich nur was Dein neuer Vorgesetzter gern sehen möchte. Fakt ist, dass wenn ein Zeugnis "unterirdisch" ausgestellt wird, kannst du dagegen vorgehen, ich glaube beim Arbeitsgericht.
2007-01-22 20:02:46
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answer #5
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answered by Schwester S 4
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Wenn dein Arbeitgeber mit Deiner Leistung zufrieden ist, wird er Dir gerne ein umfassendes Arbeitszeugnis ausstellen, weil dieses aussagekräftig ist.
2007-01-22 20:09:53
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answer #6
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answered by Wilken 7
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