English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Ich bin in diesem Fall Dienstleister bzw. plane das Event im Auftag des Kunden. Sollte die Veranstaltung abgesagt werden, kann ich Stornogebühren berechnen? Wenn ja, innerhalb welcher Zeiträume und in welcher Höhe?
Wo genau finde ich Angaben zur ges. Stornofrist?

Liebe Grüße
Conny

2007-01-21 22:13:53 · 4 antworten · gefragt von Corinna L 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Bitte nur konkrete Informationen bzw. Hinweise auf Quellen.
Antworten, die mit "Ich denke,..." oder "Ich gehe davon aus..." beginnen, helfen mir leider nicht weiter.

2007-01-21 23:26:59 · update #1

4 antworten

es gibt keine gesetzlichen Stornofristen. Das wird alles im Rahmen des normalen Vertragsrechts nach BGB geregelt.

Ich nehme an, Du hast einen Vertrag mit dem Kunden, in dem auch Dein Honorar geregelt ist? Steht da was zu einer Stornierung und vorzeitigen Kündigung drin? Wenn ja, dann gilt was im Vertrag steht. Wenn nicht, dann hast Du selbstverständlich Anspruch auf alle Kosten und den entgangenen Gewinn. Du kannst aber keine Kosten berechnen, die Dir nicht entstanden sind.

Wenn Dir am Kunden etwas liegt und Du noch mit weiteren Aufträgen rechnest, wäre ich bezüglich der Berechnung des entgangenen Gewinns zurückhaltend. Ausserdem ist eine Einigung besser als ein langer Rechtstreit.

Wenn Du das alles ganz genau wissen willst, dann stellt die Frage noch einmal unter www.frag-einen-Anwalt.de. Da wirst Du 20 - 40 Euro Anwaltshonorar einsetzen müssen, dafür ist es dann aber auch juristisch abgesichert.

Viel Erfolg!

2007-01-22 00:31:11 · answer #1 · answered by Raik 7 · 0 1

Ein Dienstleister, der versäumt hat, diese Regelungen zu vereinbaren, der kann zumachen! Der wird zum Spielball der Veranstalter! Oder er ist es schon!

2007-01-22 13:56:59 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Das ist eine Vetragssache.
Wenn Du das im Vertrag vergessen hast, ist das Deine Sache.
Gesetz gibts wohl keins dazu.
Es sollte aber so sein, daß alle sauber aus der Sache raus kommen.
Wenn Du am Ende was einklagen und fordern willst, mußt Du einen Vertrag mit Unterschrift vorlegen.
Wenn noch erforderlich, beim Rechtsanwalt so einen wasserdichten Vertrag aufsetzen lassen.

.

2007-01-22 09:42:55 · answer #3 · answered by Vadder Abraham 6 · 0 0

Ich denke, das wirst Du aushandeln und vetraglich festhalten müssen.

Ich glaube nicht, dass es da gesetzliche Fristen für einen Rücktritt gibt.

Am Besten, Du lässt Dich von einem Anwalt beraten.

Oder, wenn auch nicht gerade die feine Art, geh zu einem Hochzeitsplaner, sag Du willst heiraten und erkundige Dich nach den Vertragsbedingungen.

Ich würde Dir aber zu dem Anwalt raten!

2007-01-22 06:47:27 · answer #4 · answered by torf160 3 · 0 1

fedest.com, questions and answers