Umfasst die ärztliche Schweigepflicht nur Angaben zum Gesundheitszustand, Untersuchungsergebnisse und rein medizinische Befunde oder gilt diese auch für Dinge, die ein Arzt "nebenbei" von seinen Patienten erfährt.
Gibt es dabei Unterschiede zwischen Ärzten, Psychiatern, Psychologen und Pflegepersonal?
Wie sähe die Sache aus, wenn ich einer zuvor genannten Person von einer von mir begangenen Straftat berichten würde, ich jedoch (noch) nicht als Täter überführt werden konnte? (z.B. im Rahmen eine Psychotherapie) Spätestens dann gäbe es doch einen "rechtlichen" Konflikt. (Das ist übrigens nur eine theoretische Frage, ich habe nichts angestellt ;-)
2007-01-21
12:10:04
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פסיכופת
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Politik & Verwaltung
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