Pflegegeld bezahlt unabhängig von eigenvermögen die pflegekasse. Da aber das pflegegeld durch heimaufenthalt oder mehrbedarf anderer art im allgemeinen weitaus höher ist, kommt dann das eigenvermögen( wir verkaufen unser´oma altes häuschen) dran. Und dann die kinder, oder eltern, je nach pflegefall. Und wenn die nicht genug aufbringen können ist vater staat wieder dran. Die meisten heimbewohner sind trotz z.t. guter renten sozialhilfeempfänger.
2007-01-21 07:21:41
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answer #1
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answered by Anonymous
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Dann bekommst du Pflegegeld. Aber ehe du es bekommst, musst du nachweisen, dass du wirklich pflegebedürftig bist. Das wird überprüft und dann wird auch die Pflegestufe festgelegt. Die wird gern so niedrig wie nur irgend möglich gehalten. Dieses Pflegegeld bekommst du, egal wieviel Eigenkapitel du hast.
2007-01-21 15:16:53
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answer #2
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answered by komponistin51 4
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Hilfe zur Pflege muss bei der Pflegekasse beanragt werden. Da gibt es verschiedene Stufen:
Die Leistung wird in drei Stufen gewährt:
Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Stufe I)
Erheblich Pflegebedürftig ist, wer neben der hauswirtschaftlichen Versorgung außerdem bei der Grundpflege für wenigstens zwei der oben genannten Verrichtungen mindestens einmal täglich fremder Hilfe bedarf. Täglich müssen insgesamt mindestens 90 Minuten Hilfebedarf erreicht werden. Davon müssen mehr als 45 Minuten für die Grundpflege aufgewendet werden.
Schwerpflegebedürftigkeit (Stufe II)
Schwerpflegebedürftig ist, wer bei der Grundpflege mindestens drei Mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten fremder Hilfe bedarf. Durchschnittlich müssen mindestens drei Stunden täglicher Hilfebedarf erreicht werden. Davon müssen für die Grundpflege mindestens zwei Stunden anfallen.
Schwerstpflegebedürftigkeit (Stufe III)
Schwerstpflegebedürftig ist, wer bei der Grundpflege täglich rund um die Uhr, auch nachts, fremder Hilfe bedarf. Durchschnittlich müssen insgesamt mindestens fünf Stunden täglicher Hilfebedarf erreicht werden. Davon müssen für die Grundpflege mindestens vier Stunden innerhalb von 24 Stunden aufgewendet werden.
Den Pflegebedarf stellt dann der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei einem vorher angemeldeten Hausbesuch fest.
Bisher werden in der Stufe I für die ambulante Pflege 384 Euro und für die stationäre Pflege 1.023 Euro gezahlt. In der Stufe II gelten 921 Euro (ambulant) und 1.279 Euro (stationär), in der Pflegestufe III 1.432 Euro (stationär und ambulant).
Alles was darüber an Kosten entsteht muss man selbst (oder Sozialamt) tragen.
2007-01-21 15:14:20
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answer #3
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answered by fairyofnorth 5
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Jeder bekommt Pflegegeld, unabhängig von seinem Einkommen. Man wird in Pflegestufen eingestuft und danach berechnet sich die Zeit, die für die Pflege eingeplant werden muss, so erhält man für Pflegestufe 1-3 unterschiedlich viel Geld von der Pflegekasse. Dies bekommt aber nicht der Pfleger, das ist falsch, sondern der zu Pflegende und er entscheidet, wen er für die Pflege wählt. Das kann eine Privatperson, ein Pflegedienst oder auch eine stationäre Einrichtung sein. Da bezahlt er dann seine Leistungen. Das Problem ist nur, dass die Pflege in einem Heim sehr teuer ist, dass heisst, die Pflegekasse deckt nur einen Teil der Kosten. Der Rest bleibt am Pflegebedürftigen hängen. Und so gehen meist das Haus und Vermögen schnell drauf und der Mensch wird Sozialhilfeempfänger...
2007-01-21 15:24:18
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answer #4
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answered by Verlassen 3
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Der medizinische Dienst der Krankenkassen stellt zunächst die Pflegestufe fest. Die Pflegeversicherung zahlt nach Tabellenwerten ohne rücksicht auf das Vermögen. Leistungen die die Tabellenwerte übersteigen müssen aus eigener Tasche hinzugekauft werden. Erst wenn man in ein Pflegeheim muss und das Einkommen plus Pflegegeld nicht ausreicht wird auf das Vermögen zugegriffen.
2007-01-21 15:19:32
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answer #5
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answered by Klaus 7
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Also es gibt da verschiedene Möglichkeiten:
Es wird zwischen häuslicher und stationärer Pflege unterschieden, also Pflege daheim oder im Pflegeheim, dann kommt es auf die Pflegestufe an, hier gibt es drei verschiedene je nachdem wie stark die pflegebedürftigkeit ist, das entscheidet der medizinische Dienst der nach Antragstellung auf Pflegegeld automatisch vorbeikommt.
Das Ganze ist relativ schwierig in wenigen Worten zu erklären aber schau doch mal bei Wikipädia rein, die erklären es ganz gut...
Auf alle Fälle bekommt man Geld, wenn man anerkannt pflegebedürftig ist, ob das allerdings ausreicht um die Pflegekosten zu decken, das ist die zweite Frage..
de.wikipedia.org/wiki/Pflegeversicherung
2007-01-21 15:16:15
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answer #6
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answered by dirtsa71 1
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Wer krank ist und zumindest Pflegestufe I hat, bekommt Geld vom Staat. Du mußt dafür deine Ersparnisse nicht angreifen. Keine Angst haben dein Haus zu verpfänden. Rede einfach mal mit der Pflegestelle deiner Krankenkasse.
Anne
2007-01-22 12:12:18
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answer #7
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answered by Anne 7
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wenn sie beiträge zur pflegeversicherung bezahlt haben, dann haben sie anrecht auf pflegegeld. voraussetzung: der bedürftige braucht fremde hilfe für körperlpflege, die er selbst nicht mehr ausrichten kann. hier ist auch noch ein zeitaufwand von mindesten 40 minuten zu berücksichtigen. das wäre dann die pflegestufe 1
2007-01-22 03:52:18
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answer #8
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answered by wissensdurst 1
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Hallo Ela ich gebe dir vollkommen recht, nur auch im Pflegeheim spielt das Pflegegeld eine Rolle.
Die Rente und das Pflegegeld werden zusammen gerechnet, langt dies alles nicht dann kommt dein Vermögen dran. Hast du kein Vermögen mehr dann sind deine Kinder dran sofern du welche hast.
Ich kenne mich mit dieser Materie sehr gut aus, da ich bei meiner Mutter Betreuer war und dies alles mitgemacht habe.
2007-01-21 16:19:01
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answer #9
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answered by Anonymous
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Pflegegeld kriegt der, der pflegt und nicht der, der gepflegt wird.
Und das wird aus der Pflegeversicherung gezahlt.
Erst wenn Du in ein Pflegeheim musst, dann wird Dein Vermögen für die Kosten herangezogen.
Das hat dann aber nichts mehr mir Pflegegeld zu tun.
2007-01-21 15:07:55
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answer #10
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answered by ? 6
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