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10 antworten

In deinen Briefkasten schauen!

Oder bei der Wache vorbeigehen (Ausweis mitnehmen!).

2007-01-21 00:01:32 · answer #1 · answered by Filax 4 · 1 0

Würde eine Anzeige vorliegen, bekommst Du automatisch was von der Polizei zugeschickt bzw. die kommen direkt bei Dir vorbei.

2007-01-21 08:00:09 · answer #2 · answered by LuckyConny 7 · 3 0

Das kann - zumindest bei uns in Österreich - kompliziert werden.
Ich brauchte vor Jahren nach einem Brand in meiner Wohnung eine Bestätigung für meine Versicherung, dass gegen mich keine Anzeige wegen Brandstiftung vorliegt. Hat mich 2 Tage Lauferei gekostet, bis sich endlich ein nettes Mädel im Landesgericht erbarmt hat und mir einen entsprechenden Wisch ausgestellt hat.

2007-01-21 11:57:45 · answer #3 · answered by Wilhelm T 4 · 0 0

gehe zum Gericht, oder Behörden auch polizei.
Du hast Anspruch auf Aktenansicht.

mfg

oder Frage den Antragsteller, ob er eine Anzeige gegen Dich gemacht hat.


oder ist das nur Verfolgungswahn ?

2007-01-21 08:18:32 · answer #4 · answered by ? 4 · 0 0

Wenn gegen Dich eine (Straf)-Anzeige getätigt wurde, würdest Du spätestens nach einem viertel Jahr eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei bekommen. Die Anzeige braucht nicht bei der Dienststelle getätigt worden sein, wo Du wohnst. Herr X könnte auch im 500 km von deinem Heimatort entfernten Ort Y eine Anzeige gegen dich tätigen. Ordnungsämter können nur Ordnungswidrigkeitsanzeigen aufnehmen/bearbeit.

2007-01-21 08:12:27 · answer #5 · answered by rronny 7 · 0 0

Bei der Polizei nachfragen, allerdings etwas peinlich, wenn wirklich eine Anzeige vorliegt....aber was solls, irgendwann kommt sie ja zu dir, also kommst du ihr nur entgegen!
gruß nik

2007-01-21 08:10:00 · answer #6 · answered by nik 3 · 0 0

Eine Anzeige wird einem doch zugeschickt. Sei es von einem Gericht,der Polizei,oder von sonst wem. Aber nachforschungen
kannst du erst stellen , wen du was genaues weist !!!!!!!!!!!!!

2007-01-21 08:08:44 · answer #7 · answered by gewola2001 4 · 0 0

Das erfährst du spätestens dann, wenn du diesbezüglich angeschrieben wirst. Im polizeilichem Führungszeugnis steht es erst, wenn die Anzeige aufgrund eines Verfahrens als schuldhaft gerechtfertigt gilt. Ansonsten würde ich einen Anwalt konsultieren, der auf derart Informationen Zugriff hat.

2007-01-21 08:05:26 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Du kannst mal zur Polizei in deiner Stadt gehen und dort nachfragen.

2007-01-21 08:01:09 · answer #9 · answered by b_caroline14 2 · 0 0

Wieso? Wartest du auf eine?
Frage bei der Polizei nach oder bei deiner Gemeindeverwaltung. Die eine oder andere Partei sollte es eigentlich wissen.

Gruß
Franky

2007-01-21 08:00:41 · answer #10 · answered by Anonymous · 1 1

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