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Habe vor kurzem bei eBay (als privater Verkäufer) einen (gebrauchten) Gegenstand versteigert. Nun hätte mein Käufer gerne eine Rechnung ausgestellt, da er den Artikel scheinbar steuerlich absetzen kann. Frage: kann ich überhaupt eine gültige Rechnung ausstellen und falls ja, wie geht das? Bzw. muss ich das überhaupt, da ich als privater Verkäufer angemeldet bin?

2007-01-20 03:56:39 · 4 antworten · gefragt von Rhea 2 in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

4 antworten

In Schreibfachgeschäften bekommt man Standart-Verkaufsverträge, da kann man auch entsprechende Ausschlussklauseln (Garantie+Rücknahme) ankreuzen.
Grundsätzliche finde ich das es kein Problem ist solch eine/n Vertrag/Rechnung auszustellen, wenn du ein Auto privat kaufst oder verkauftst macht man das ja auch. Und bei privaten An-/Verkauf gilt grundsätzlich keine Rücknahme etc.

2007-01-20 04:07:13 · answer #1 · answered by Schwester S 4 · 1 0

als Privatverkäufer braucht man keine Steuernummer, nur Gewerbetreibende müssen sie auf der Rechnung angeben.

2007-01-20 12:07:30 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

Als Privater ist man nicht verpflichtet eine Rechnung auszustellen. Du kannst ihm dem Verkauf quittieren und die Quittung kann er dann für seine Unterlagen verwenden.

2007-01-20 12:03:36 · answer #3 · answered by LuckyConny 7 · 1 0

Da du eine Privatperson bist, kannst du ihm lediglich eine Quittung ausstellen da du selber kein Gewerbe und keine eigenen Umsatzsteurnummer hast. Diese kann er dann entsprechend absetzen.

2007-01-20 12:03:31 · answer #4 · answered by feuerrotdiva 2 · 1 0

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