ich glaube 30 jahre müßten es sein
2007-01-20 03:02:35
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answer #1
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answered by cool 7
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Nasenbärchen hat Recht !
@Voll Krass,es ist voll Krass andere auf ihre Fehler aufmerksam machen,aber dann muss man selber erst mal besser sein, Verjährung schreibt man groß !
2007-01-20 03:08:54
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answer #2
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answered by arabella 5
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Ja, das sind 30 Jahre..
2007-01-20 03:04:37
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answer #3
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answered by Gruseleule 6
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Ja, bei Krediten gibt es eine Verjährungsfrist von 3 Jahren sofern die Forderung nicht tituliert wurde (d.h. der Gläubiger hat sich einen vollstreckbaren Titel gegen dich besorgt). Allerdings kann die Verjährung der untitulierten Forderung gehemmt / unterbrochen werden indem die Gläubiger ihre Forderung wieder geltend machen. Ist die Forderung tituliert, so verjährt der Titel erst nach 30 Jahren.
Wenn du Privatinsolvenz anmeldest, dann ist die Forderung nach Ablauf der 7 Jahre weg. Hierbei gilt jedoch: wenn die Gläubiger vor Anmeldung des Insolvenzverfahrens einen vollstreckbaren Titel erwirkt haben, dann gilt die 7-Jahres Frist für diese Forderung nicht und sie können weiterhin bis zu 30 Jahre gegen dich vollstrecken (über Kontopfändung, Gerichtsvollzieher usw.)
2007-01-20 03:54:28
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answer #4
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answered by Anonymous
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Ja, wenn keine Titellierung der Forderung erfolgt ist. Das bedeutet,
wenn die Forderung nach Fälligstllung nicht durch Mahnbescheid und darauf folgenden Vollstreckungsbescheid geltend gemacht wurde, 4 Jahre nach Fälligkeit. Bei titulierten Forderungen 30 Jahre.
Im Rahmen der Privatinsolvenz kann das Amtsgericht Forderungen
nach der Wohlverhaltensphase von 7 Jahren erlassen. Danach ist dann keine Geltendmachung mehr möglich.
2007-01-20 03:19:28
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answer #5
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answered by HBPension 1
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Ja nach 30 Jahren spätestens musst nur durch halten.Kommt auch auf die Höhe eines Kredites an.Das schlimme ist die Bank hat sich das Geld schon von der Versicherung geholt,will es aber dennoch ein zweites Mal von dir.Auch Kreditinstitute.
2007-01-21 23:07:51
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answer #6
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answered by Anonymous
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Ja, 30 Jahre nach der Kreditaufnahme ist die Forderung verjährt. Darauf wird aber wohl keine Bank warten, die machen dir schon früher die Hölle heiß.
2007-01-21 04:09:45
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answer #7
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answered by Wilhelm T 4
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so lange dich ein gläubiger jedes jahr erneut anmahnt, verjährt das nicht
wenn er einen schuldtitel für den kredit hat.... sprich vollstreckungsbescheid, dann verjährt das 30 jahre lang nicht
stellt er dann wieder einen vollstreckungsantrag gegen dich, biste das eigentlich nie los
und denk dran.... mit einem vollstreckungstitel in der tasche kann der gläubiger bei dir jederzeit eine konto- oder gehaltspfändung durchführen
je nachdem um welche summe es geht, wäre es besser eine privatinsolvenz zu beantragen
2007-01-20 03:19:42
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answer #8
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answered by chrissi_259 4
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http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerberatung
2007-01-20 03:16:36
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answer #9
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answered by Schnecke 5
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Ich will nichts Falschen sagen aber ich glaube, das geht nur dann, wenn Du einen Insolvenzantrag stellst.
Du musst dann allerdings sieben Jahre lang zahlen, bevor Deine Schulden verjährt sind.
Ein Fachmann kann Dir dies aber mit Sicherheit genauer erklären.
LG Nasenbaerchen
2007-01-20 03:04:02
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answer #10
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answered by Anonymous
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