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Es gab ja kürzlich eine Gesetzesänderung, in der private KV geringer Verdienende wieder aufnehmen müssen, d. h. Angestellte, die genug verdient haben und privat versichert waren, sind rausgeschmissen worden, wenn sie weniger verdienten. Die waren dann nicht versichert, weil die gesetzlichen sie auch nicht genommen haben. Wie hat das funktioniert? Wurden die nicht behandelt? Gab es keine Versicherungspflicht?

2007-01-20 02:06:36 · 6 antworten · gefragt von reikianer 4 in Gesundheit Medizinische Versorgung Sonstiges - Medizinische Versorgung

6 antworten

Es gab für einen bestimmten Personenkreis (Selbständige, Vielverdiener z.B.) keine Versicherungspflicht.
Wer als nicht Versicherter krank wurde, mußte den Arzt und die Behandlung dann selbst bezahlen.
Also Arzt gibt dem Patienten eine Rechnung und der bezahlt bar oder mit Überweisung.
Schwieriger wird es in Krankenhäusern. Die behandeln i.d.R. nicht ohne Versicherung (ausser in Notfällen), weil ein Krankenhausaufenthalt extrem teuer werden kann (Tagessätze so um 600,- + Arzt+Behandlung).

Deshalb ist es nie ratsam gewesen, auf eine Versicherung zu verzichten.

2007-01-20 02:13:36 · answer #1 · answered by Gaston 6 · 2 0

Es gab nicht nur keine Versicherungspflicht, sondern auch keine Versicherungsmöglichkeit, weil einen nach einem Rausflug aus der privaten auch die gesetzliche nicht mehr nahm. Als Selbstständiger hattest du da die A-Karte gezogen; die einzige Möglichkeit wäre gewesen, das Gewerbe abzumelden und zum Sozialamt zu gehen. Aber wer macht das schon freiwillig? Deswegen war das neue Gesetz schon lange überfällig.

2007-01-20 10:18:55 · answer #2 · answered by Lucius T Fowler 7 · 2 0

Ja, man wird behandelt, aber man muss es selber zahlen.

2007-01-20 11:29:06 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Das stimmt so nicht!
Wer als Angestellter oder Arbeiter in einer Firma arbeitet, muss Krankenversichert sein, da gibt es kein Entrinnen!
Verdient ein Mitarbeiter im Jahresschnitt mehr, als die festgelegte Pflichtversicherungsgrenze, dann kann er, also kein Muß, sich bei einer Privaten Krankenkasse versichern.
Dann ist die Türe zur Gesetzlichen bis auf Weiteres zu.
Fällt der Verdienst wieder unter diese Grenze, dann muß ihn die Gesetzliche Krankenkasse, wieder nehmen. Das war übrigens auch die einzige Chance in die Gesetzliche zurück zu kommen.

2007-01-20 14:58:38 · answer #4 · answered by Snuffi 4 · 0 0

Ich arbeite selber bei einem Arzt, man darf keinen Patienten abweisen das weiß ich. Nur wenn du keine Krankenversicherung hast darfst du dich auf eine sehr teure Rechnung einstellen! Du erhälst wie ein Privat Versicherter eine Rechnung vom Arzt und musst diese natürlich auch begleichen, dazu kommt noch wenn du ein Rezept brauchst die Kosten für dieses Medikament dazu, die auch nicht billig sind. Privat Versicherte bekommen ihr Geld zurück von der Krankenkasse, zahlen aber mehr beitrag als Kassen Patienten. Nur ein nicht Versicherter bekommt nichts und muss alles selber zahlen.

Ich sage egal wie du versichert bist hauptsache du bist es, ich kenne die Kosten.

2007-01-20 10:16:58 · answer #5 · answered by wolfsherz24 1 · 0 0

Im Notfall wäre die Ablehnung einer Behandlung eine unterlassene Hilfeleistung. In der Regel wenn man mittellos und ohne Versicherung ist übernimmt das Landesamt für Jugend soziales und Versorgung diese Kosten.

2007-01-20 10:15:57 · answer #6 · answered by Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt 4 · 0 0

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