Problem ist noch, wenn du kein Armenrecht bekommst, kann es
sein das du die vollen Gerichtskosten zahlen mußt und auch
beide Anwälte, selbst wenn du als Sieger aus dem Saal gehst.
Besser und Billiger ist es die Sache erst mal vor einen Schiedsmann zu bringen, der dann versucht zu vermitteln
und dir auch gleich sagen kann, ob und wie deine Aussichten
bei Gericht sind.
Aber ich denke mal du bekommst das geld nicht wieder.
Kismet
2007-01-19 10:18:34
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answer #1
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answered by Anonymous
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Mal zwei Sätze zur Beweislast:
ER hat zu beweisen, dass er Dir das Geld bereits zurück gezahlt hat, nicht Du (ergibt sich indirekt aus § 363 BGB).
Du musst nur beweisen können, dass er das Geld von Dir erhalten hat, was Du ja dann kannst, wenn ihr das schriftlich vereinbart habt.
2007-01-19 17:53:44
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answer #2
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answered by kjornyk 2
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Also anstatt zu antworten hab ich mal ein paar Gegenfragen. Wenn Du Dir selbst die Antworten darauf überlegst, hilft das Dir vielleicht weiter.
1) Wieso hast Du ihm überhaupt Geld geliehen? Es muß ja ein _sehr_ guter Bekannter gewesen sein. Irgendeinem entfernten Freund leiht man ja kein Geld.
2) Wieso meinst Du, er würde vor Gericht sagen, Du hättest das (was?) aus Rache gemacht? Welchen Grund hätte er, sich an Dir zu rächen? Hast Du ihn sitzenlassen?
3) Wieso bist Du zur Polizei und nicht, wie andere vor mir schon schrieben, in ein Café und hast versucht, Dich mit ihm gütlich zu einigen?
4) Ist oder war Liebe im Spiel?
Viel Glück!
2007-01-20 02:24:05
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answer #3
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answered by Anonymous
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Im Prinzip wenn man hier alle Antworten kombiniert haben alle Recht! Nur meiner Meinung nach hast du einen Fehler gemacht, indem du gleich zur Polizei gegangen bist. Jetzt bekommst du mit Sicherheit nichts mehr zurück, weil dein Bekannter jetzt auf Stur stellt. Ich hätte es echt mit Diplomatie versucht, weil man da meistens weiter kommt. Ich hätte ihn angerufen und mich vielleicht zum Kaffee verabredet. Wäre er eventuell gekommen, hätte ich ganz in Ruhe die Situation erklärt und vielleicht angeboten die Summe der Raten zu mindern usw. Jetzt sagt er sich....na, ja die hat mich doch sowieso angezeigt....jetzt ist es eh egal. der hat doch jetzt kein schlechtes Gewissen mehr. Ich würde mich mit ihm in Verbindung setzen und Vorschlagen, wenn er dir wenigstens etwas zahlt die Anzeige zurück zu nehmen. Das nützt ja eh nichts da es sich um eine Zivilrechtliche Angelegenheit handelt!
2007-01-19 19:00:48
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answer #4
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answered by mindwoman2 2
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Je nachdem wie hoch die Schuldsumme ist, rentiert es sich doch, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Das ginge im Fall von Armut deienrseits über einen Beratungsschein, der dir vom Amtsgericht ausgestellt wird (bitte einfach mal anrufen) oder falls du eine Rechtsschutz versicherung hast, wird darüber abgerechnet.
Auf jeden Fall würde ich diesen Weg gehen, denn dubist juristischer Laie und kennst weder deine Rechte noch deine eventuellen Pflichten. Der Richter entscheidet nicht nach Sympathien sondern auf Grund der vorliegenen Anträge, die sich auf Gesetze gründen sollten, die du unmöglich kennst.
Also.. hier ist Sparsamkeit fehl am Platz. Bitte informiere dich über einen Termin bei einem Anwalt. Das ist der einzige Weg, auf dem du zu deinem Recht kommen kannst.
Ich drücke dir die Daumen. Es wird nix gutes.. ausser man tut es..
2007-01-19 17:51:12
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answer #5
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answered by Anonymous
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Wenn er, wie ich mal annehme nichts zum Pfänden hat, dann kannst Du vor Gericht maximal einen sogenannten Titel erwerben, also sollte der Bursche jemals wieder über Geld verfügen, stünde es Dir zu. Sieht aber schlecht aus, wenn er auch noch abgeschoben wird. Ausserdem musst Du sogar die Gerichtskosten für den Erwerb dieses Schuldtitels zahlen. Sieht schlecht aus für Dein Geld...
2007-01-19 17:37:12
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answer #6
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answered by Janine 3
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Ein Darlehnsvertrag wird nur durch den Nachweis von Rückzahlungen aus der Welt geschafft. Dieses dürfte kaum mit "Rache" zu ersetzen sein!
2007-01-25 09:29:22
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answer #7
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Hoffe, du hast von ihm einen "Schuldschein" unterschreiben
lassen in der dafür vorgeschriebenen Form? Wenn das nicht
der Fall ist, würde ich mich doch lieber an einen Rechtsanwalt
wenden.
2007-01-23 15:40:29
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answer #8
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answered by Cassandra 7
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Hallo, Leyla,
er kann behaupten, was er will. Ohne Beleg bringt ihm das alles nichts. Du solltest doch einen Anwalt nehmen. Wenn Du in Hamburg lebst, kann ich Dir eine Adresse nennen. Dein Bekannter hat nämlich mehr Angst, als Du weißt, denn bei dem geringsten Vergehen kann er ausgewiesen werden, und das weiß er nur zu genau.
Ich glaube, Du hast gute Chancen, Dein Geld zurück zu bekommen.
2007-01-23 15:06:27
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answer #9
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answered by Anonymous
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Nach Zivilrecht ist der sgn. Grobe Undank geltend zu machen.
Das schlechteste was man tun kann, ist KEINEN Anwalt einzuschalten. Die Wahrscheinlichkeit, grade bei einem Ausländer, das Geld wiederzubekommen, ist ohnehin marginal. PM an mich für weitere Details. Und nein, ich bin kein Zivilrechtsanwalt.
2007-01-19 18:44:46
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answer #10
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answered by Bense 5
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