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Bin eben beim Joggen an einem Auto vorbeigekommen, dessen Alarmanlage mit kurzen Pausen dazwischen am Hupen war. Als ich zurückkam, hupte es immer noch. Dazu stand es direkt an einer Einmündung im Parkverbot, mit dem Hinterteil in den einmündenden Verkehr ragend. Anscheinend dürfen also solche Alarmanlagen unendlich lange hupen, wie kann das sein? Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?

2007-01-19 03:23:48 · 8 antworten · gefragt von channy8 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

8 antworten

Wenn die Alarmanlage viel zu empfindlich ist und schon beim Vorbeilaufen losgeht, so hält sie höchstwahrscheinlich einer Überprüfung durch den TÜV nicht stand.

Dazu folgende Vorschriften (Auszüge):


§38b STVZO - Alarmeinrichtungen

Soweit Fahrzeuge mit Diebstahl-Alarmeinrichtungen ausgerüstet sind, dürfen diese nicht auf Erschütterungen des Fahrzeugs oder Geräusche ansprechen. Zur Abgabe akustischer Signale muß entweder die serienmäßige Hupe oder eine weitere verwendet werden, jedoch dürfen beide nicht gleichzeitig wirken. Für Klang und Lautstärke - maximal 105dB - gilt § 55 Abs. 2 StVZO. Die akustischen Signale müssen nach spätestens 30 Sekunden selbsttätig abschalten und dürfen erst nach erneutem unbefugtem Eingriff wieder wirksam werden.

§55 STVO - Einrichtung für Schallzeichen

Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeuges aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen.

2007-01-19 03:35:14 · answer #1 · answered by Allwissende Müllhalde 3 · 1 0

Als ich mir 1991 ein neues Auto (Golf) kaufte, wollte ich mir diesen (da Diebstahlsrate damals sehr hoch) mit einer Alarmanlage ausstatten lassen.
Der Verkäufer riet mir aber davon ab, da in Deutschland Alarmanlagen nur 1 Minute "hupen" dürfen und bis sich dann jemand kümmert, ist schon alles passiert. Wiederum auf Anraten des Verkäufers entschied ich mich dann für abschließbare Felgen.
Dieses Verkaufsgespräch fällt mir regelmässig ein, wenn ich eine Auto-Alarmanlage tröten höre.
Ob das mit der 1 Minute wirklich so war/ist, keine Ahnung.

2007-01-19 11:32:27 · answer #2 · answered by Topolino 7 · 1 0

das dürfen die nicht ewig. Jeder, der das sieht, sollte es zur Anzeige bringen!

2007-01-19 11:31:42 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Es gibt gesetzliche Bestimmungen für Alarmanlagen.... darunter ist auch die Länge / Dauer des Tones bestimmt . Aber es gibt auch Exportprodukte dessen Bestitz nicht strafbar ist dessen Betrieb hingegen strafbar ist.

2007-01-19 11:36:15 · answer #4 · answered by dust2hope 1 · 0 0

Die Alarmanlagen dürfen nicht unendlich lange hupen, sondern sollten sich nach 30 Sekunden eigentlich wieder abschalten. Das war zumindest vom TÜV mal so vorgeschrieben, und ich glaube, das hat sich auch nicht geändert.

Allerdings gibt es Importgeräte, die sich eben nicht an diese Vorschrift halten, und bei den meisten "offiziellen" Geräten lässt sich das leicht ändern. Das fällt beim TÜV auch nicht auf; die Alarmanlage prüfen die nicht bei der HU.

Nachtrag:
Korrigiere mich; es kann auch 1 Minute sein, wie ich eben las. Auf jeden Fall nicht unendlich lang.

2007-01-19 11:32:58 · answer #5 · answered by Lucius T Fowler 7 · 0 0

Es gibt Menschen die duften, das ist wesentlich schlimmer und auch nicht verboten.

2007-01-19 11:37:59 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 1

Ob sie das "dürfen", ist ein Streitfall. Sicher haben sie dafür keine bestimmte Genehmigung bekommen, was sie aber leider nicht daran hindert, es _nicht_ zu tun. Man sollte das ganze Alarmsystem reformieren. So schnell werden wir sie wohl trotzdem nicht los, da einfach Sicherheit vorgeht.

2007-01-19 11:32:35 · answer #7 · answered by ??! 6 · 0 1

Autos haben in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert und sind daher etwas "übermenschliches". Ich ärgere mich auch sehr darüber.

2007-01-19 11:30:08 · answer #8 · answered by blackymail 4 · 0 1

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