Habe vorhin einen Strafzettel (15,-€) bekommen, da ich keinen "Anwohnerausweis" besitze (war bei meinen Großeltern zu Besuch). Die Parkplätze auf der Straße da sind aber IMMER maximal bis zur Hälfte belegt. D.h. für Besucher der Anwohner wäre mehr als genug Platz zur Verfügung. Kann man da irgendwo Beschwerde einlegen und wegen Unverhältnismäßigkeit (sprich: Abzocke) Widerspruch einlegen (mit Erfolgchancen)?
2007-01-19
01:33:20
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22 antworten
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gefragt von
Luke
3
in
Autos, Transport & Verkehr
➔ Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr
Für mich sind die 15,-€ schon recht viel Geld, da ich Schüler bin und auf das Taschengeld meiner Eltern angewiesen bin.
Eine andere Parkmöglichkeit in der Nähe gibt es nicht. Die nächsten "kostenlosen" Parkplätze sind etwa ca. 10 Minuten Fußmarsch entfernt.
Und vor allem sehe ich das Parkverbot ohne Anwohnerausweis überhaupt nicht ein, da eben immer mehr als die Hälfte der Parkplätze frei sind. Fast alle Anwohner haben da ihre eigenen Parkplätze direkt vor dem Haus....
2007-01-19
02:01:10 ·
update #1
keine chance.
das parkverbot für alle, die keinen anwohnerausweis besitzen, gilt immer, außer bei einem rechtfertigenden notstand, der hier wohl nicht vorlag.
diese einschränkung ist nicht davon abhängig, ob parkplätze frei sind oder nicht, sie gilt einfach und basta.
du kannst ja auch nicht in falscher richthung eine einbahnstraße befahren, dann gegen einen strafzettel einwenden, das macht doch nix, da war ja keiner...
du hast was gemacht, was du nicht machen solltest, und dafür gehst du besdser gleich in die tasche und läßt es in zukunft einfach sein, sonst wird's teuer...
versuch gar nicht erst mit etwas zu argumentieren, was du für gesunden menschenverstand hältst, sowas ist im gesetz nicht vorgesehen.
mfg
w.
2007-01-20 01:17:48
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answer #1
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answered by Wilk 4
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Du hast geparkt wo du nicht darfst, die Anwohner müssen ihren Stellplatz bezahlen. Wenn du in Urlaub fährst hättest du ja auch was dagegen wenn jemand ohne dich zu fragen solange in ihr einzieht, der kein Dach über dem Kopf hat
2007-01-20 06:58:02
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answer #2
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answered by schreinerpaul0 5
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Da geht es ums Prinzip. Du musst das bezahlen, da du etwas Verbotenes gemacht hast.
2007-01-19 09:42:23
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answer #3
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answered by Wimmy 4
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Wegen 15€ würd ich mir die Mühe nicht machen.
Glaub auch nicht, dass du damit Erfolg hättest.
2007-01-19 09:40:06
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answer #4
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answered by vtstobi 2
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Keine Chance. Bezahlen und das nächste Mal P Platz suchen.
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2007-01-19 09:40:48
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answer #5
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answered by Vadder Abraham 6
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Zum Einspruch lass es das wird sonst noch teuerer.
Zahle es und schlucke es herunter.
2007-01-19 09:37:30
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answer #6
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answered by Gernuv 5
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Einspruch keine Chance. Wenn Du die Verwarnung nicht bezahlst, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Dann kommen zu den 15.- Euro eine Erhöhung und noch einmal mindestens 20.- Euro an Verwaltungskosten dazu.
Da es ein Parkverstoß war, hilft Dir auch nicht, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, da gibt es die sogenannte Halterhaftung.
Also zahlen.
2007-01-19 12:14:19
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answer #7
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answered by Raik 7
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Steck den Strafzettel einem andern unter die Scheibenwischer
2007-01-19 12:07:14
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answer #8
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answered by vampir 7
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Wenn Du mehr als EUR 15,00 bezahlen möchtest, lege Beschwerde ein. Auf dem Beleg, den Du erhalten hast, muß eine Adresse oder Telefon-Nummer für Fragen, Beschwerden angegeben sein.
Wenn Du einen Schaden von max. EUR 15,00 haben möchtest, zahle einfach die REchnung und schreib sie gedanklich ab.
2007-01-19 10:03:00
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answer #9
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answered by kalinka1968 4
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Macht keinen Sinn da die Parkfläche nur den Anwohnern zur Verfügung steht.
Mach Dir keinen Stress zahl den Bon und parke nächstes mal um die Ecke.
Mfg
2007-01-19 09:50:43
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answer #10
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answered by Mrs.Happysnake 2
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Ich hab mal nen Strafzettel bekommen (10€) wegen "parken ausserhalb der markierten fläche im verkehrsberuhigten bereich" hab zu dem zeitpunkt zwar keine fläche gesehen, aber naja. ich habs einfach lassen.. geld is zwar geld..aber weh tuts ja nicht sooo wirklich.. also zahl lieber, bevor du noch mehr zahlen musst wegen widerspruch oder so..
2007-01-19 09:44:44
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answer #11
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answered by Katharina 6
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