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Hallo, habe folgendes Problem.Darf man eine öffentliche Großveranstaltung in diesem Fall Karneval (lachende Beethovenhalle Bonn) besuchen, obwohl man krankgeschrieben ist?Gibt es dazu irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen und wenn ja wo stehen die.
Lieben Dank im Voraus!

2007-01-19 01:21:21 · 18 antworten · gefragt von mieze6163 1 in Gesundheit Sonstiges - Gesundheit

bleibt ganz ruhig.wollte hier nichts lostreten. es ist ein bekannter und der hat arthrose in den ellebogen.er will weder was trinken noch halli galli machen , nur die beiträge anschauen.

2007-01-19 01:40:44 · update #1

18 antworten

da kannst du aber mächtig ärger bekommen . krankgeschrieben ist krank und wenn du auf so eine veranstaltung gehen kannst dann kannst auch arbeiten .
ist ein fristloser kündigungsgrund .
melde dich lieber gesund bevor du dort hin gehst .

2007-01-19 01:24:55 · answer #1 · answered by Anonymous · 4 0

Rein ethisch wäre das extrem daneben. Wenn man Spaß haben kann, kann man auch arbeiten.

2007-01-19 09:26:17 · answer #2 · answered by ManUFan 4 · 3 0

Bist Du in der freien Wirtschaft tätig, dann kannst Du mit einer Kündigung rechnen.
Jetzt stell Dir mal die Kollegen vor, die Dich in Deiner Krankheit vertreten müssen, bei einer Veranstaltung treffen. Du kannst nicht arbeiten gehen, aber feiern???? Was ist denn das für eine Krankschreibung????
Ich hasse solche Leute glaub mir. Ich sprech aus Erfahrung. Ich habe eine Kollegin - monatelang (angeblich sooooo krank) krank, die ich vertreten muss in vollem Umfang und was macht sie? Sie ist so krank, dass sie heiraten und feiern kann. Ich musste meinen Urlaub abblasen. So was nenn ich Kollegenschw***!

2007-01-19 09:27:33 · answer #3 · answered by LuckyConny 7 · 3 1

Krankschreibung ist für die Regeneration für Krankheiten bedacht, nicht zum Ausgehen!

Bei ertappt werden, ist eine Abmahnung da.

2007-01-19 09:34:55 · answer #4 · answered by gd3001 3 · 1 0

Wenn du an deinem Job hängst,lass es sein.Deine kranke Mutter vom Zug außerhalb abholen war ÖK aber Karneval??
Wenn ich dich dort sehen würde als Chef eine Abmahnung wär drin wenn nicht noch mehr!!

2007-01-19 09:32:31 · answer #5 · answered by hasenkind 5 · 1 0

Mit gebrochenem Arm oder Bein ja, mit Lungenentzündung nein

2007-01-19 09:27:14 · answer #6 · answered by edelblume 5 · 1 0

Solltest Deinen Vorgesetzten zu dem Event einladen. Er wird sich freuen!

2007-01-21 18:09:13 · answer #7 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Krank Geschrieben ist Krank Geschrieben und da führt kein weg drum rum egal ob man nur zuschauen will. Soweit ich weiß hat er spätestens ab 20:00 Uhr mit den meisten Ladengeschäften die um die Zeit schließen zu hause zu sein. Einfache Lösung nachfrage bei der betreffenden Krankenkasse!

2007-01-20 17:34:37 · answer #8 · answered by Geschlossen 3 · 0 0

Ich würde sagen NEIN. Ausser du riskierst, jemanden deiner Firma anzutreffen...zudem, wenn du zu krank bist um zu arbeiten, bist du wohl auch zu krank um an den Karneval zu gehen!

2007-01-19 09:57:22 · answer #9 · answered by Wimmy 4 · 0 0

Seiten zum Arbeitsrecht gibt es reichlich. http://www.arbeitsrecht.org/

Ich würde aber lieber auf die Veranstaltung verzichten. Kollegen machen momentan Deine Arbeit mit, immer weniger Stellen werden besetzt. Selbst wenn Du jetzt das Gesetz auf Deiner Seite hast, Dich aber die falschen Leute sehen - das wird Dir immer nachhängen. Glaube mir. Die und krank? Wahrscheinlich ist wieder Karneval (oder so ähnlich).

2007-01-19 09:35:59 · answer #10 · answered by Ulli 7 · 0 0

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