Mich würd mal interessieren, ob die Schulden beim Kindesunterhalt mit angerechnet werden, ich weiss ja, dass ein Mann 890@ Selbstbehalt hat....aber was ist, wenn er Schulden abbezahlen muss???
Ich hab schon im Internet geschaut, Düsseldorfer Tabelle und so, aber des blick ich net so ganz..., und wie sieht es aus, wenn der Exmann wieder mit ner Frau zusammenwohnt...wird ihr Gehalt auch mit angerechnet????....
2007-01-18
19:49:31
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13 antworten
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gefragt von
wicky210670
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in
Freunde & Familie
➔ Familie
890€ sollte das heissen:-))
2007-01-18
19:49:58 ·
update #1
Nur die Schulden die in der Ehe entstanden sind sind relevant.Wenn er mit na anderen zusammenlebt wird ihr Gehalt nicht angerechnet. Was ich persönlich total ungerecht finde. Bin alleinerziehend, meine Exfrau hat mich und meinen Sohn von heut auf morgen verlassen als mein Sohn knapp ein Jahr alt war. Ich musste meinen Job hinschmeissen um für den Kurzen dazusein. Musste also eine zeitlang vom Amt leben. Mir wurde aber auch ALLES angerechnet, ständig bekam ich "Besuch" weil man mir nachweisen wollte, dass ich in einer Eheähnlichen Gemeinschaft lebe, ich hab nicht mal ne Freundin. Meine Ex lebt in Spanien mit einem Hotelbesitzer zusammen und sie verdient in seinem Hotel als Animateurin verdammt viel Kohle, zahlt aber nichts für ihr Kind. Weil er ihr Gehalt nur auf "Selbsterhalt" ausgeschrieben hat. Sie hat sich auch nie wieder bei ihrem Kind gemeldet, der Kleine ist jetzt fast 5 und kennt seine Mutter nicht.
2007-01-18 20:00:53
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answer #1
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answered by Anonymous
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Kindesunterhalt ist immer vorrangig! Geht sogar vor Finanzamtsschulden, und das will was heißen.. Der Selbstbehaltsbetrag setzt sich zusammen aus verschiedenen Faktoren wie Essen und Trinken, Miete, bestimmte Versicherungen usw.usw., alles was darüber ist kann für den Unterhalt gepfändet werden. Man kann auch unter die Pfändungsgrenze vollstrecken, das sollte man aber über einen Anwalt machen, erfahrungsgemäß haben die Mitarbeiter des Jugendamtes da nicht soviel Finesse.
2007-01-19 04:02:21
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answer #2
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answered by Gruseleule 6
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Nein ihr Gehalt wird nicht dazu gerechnet. Das einzige das passieren könnte ist, dass der Selbstbehalt von 890 € auf 770€ gekürzt werden könnte, weil die Miete für die gemeinsam genutzte Wohnung ja von beiden Partnern aufgebracht wird.
Im besten Fall hat die neue Lebenspartnerin ein eigenes Haus und könnte mit dem Partner einen Mietvertrag machen. Dann kann auch der Selbstbehalt von 890€ nicht gekürzt werden ;-)
2007-01-19 13:51:57
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answer #3
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answered by stopsel69 3
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http://www.alleinerziehend.net
2007-01-19 11:21:09
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answer #4
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answered by Schnecke 5
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Hi!
Ich glaube, Du hast Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Was Dein Mann monatlich an Schulden bezahlt, wird mit seinem Lohn verrechnet. Daraus ergibt sich der Unterhalt für Euch. Lass Dich beim Anwalt beraten. Wenn Du nicht arbeitest, kannst Du Dir beim Landgericht eine Bescheinigung für eine Beratung beim Anwalt holen, dann kostet es nichts. Das ist Dein Recht, informiert zu sein!
2007-01-19 05:49:59
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answer #5
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answered by Scarabaea 5
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Untehaltszahlungen gelten vor allem anderen. Kenne ich , da ich eine Stieftochter habe.
Gruß Kurt
2007-01-19 04:22:41
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answer #6
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answered by kurtdony 3
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Hallo,
Schulden werden nur dann anerkannt, wenn Sie anrechenbar sind. Wenn die Schulden also z. B. schon zum Zeitpunkt der Trennung vorhanden waren oder aber, wenn sie wegen der Trennung entstanden sind. Ein nach der Trennung neu angeschafftes Auto z. B. gilt nicht (dann würde ja jeder nach einer Trennung Schulden machen, um keinen Unterhalt zu zahlen).
Das Gehalt der neuen Lebenspartnerin interessiert bzgl. des Unterhaltes überhaupt nicht. Allerdings interessant wird es aber, wenn nach der Trennung gemachte Schulden angegeben werden. Da der Unterhaltsverpflichtete ja mit jemandem zusammenwohnt, kann also auch wirklich bis zum Selbstbehalt alles zur Zahlung des Unterhaltes aufgewandt werden. Evtl. vorhandene Schulden müsste dann eigentlich der neue Partner zahlen.
Dies sind Anhaltspunkte. Ganz genau erfährst Du es aber bei den Jugendämtern und auch in Selbsthilfegruppen unterhaltsverpflichteter Eltern.
2007-01-19 04:11:16
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answer #7
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answered by Mortetia 4
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Nur das Einkommen deines Mannes wird berechnet. Und der Unterhalt geht vor den Schulden. D.h. dass er trotz Schulden in erster Linie den Unterhalt zahlen muß. Die neue Lebensgefährtin ist allerdings nicht für den Unterhalt mitverantwortlich, auch nicht für den Kindesunterhalt.
2007-01-19 04:08:19
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answer #8
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answered by chatti 4
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Frage da lieber im Jugendamt in deiner Stadt nach die können dir 100% eine genaue Auskunft geben .
mach es einfach anonym über Telefon .
tommy
2007-01-19 03:55:07
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answer #9
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answered by tommy 6
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geh zur familiekasse oder jugendamt helfen gerne weiter und die wissen es sicher
2007-01-19 03:53:21
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answer #10
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answered by mausi&schatzi 6
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