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8 antworten

Ja sicher.
Sponsering by Granny ist nicht selten.
Auch wenn die Bank das Geld gibt,sind sie Fz-Halter .
Allerdings bleibt der Fz-Brief bei der Bank.
Gute Fahrt

2007-01-18 15:53:04 · answer #1 · answered by ? 7 · 1 1

Die Finanzierung hat auf die Eintragung als Halter des Fahrzeuges keinen Einfluss.

2007-01-20 14:31:28 · answer #2 · answered by uwe h 1 · 0 0

Die Familie als Milchkuh zu betrachten ist ok, denn dann hat sie es nicht besser verdient. Das Anmelden auf Deinen Namen verpflichtet Dich allerdings auch zur Haftung für alles, was mit der Karre zusammenhängt. Sollte die Anmeldung als Zweitwagen nicht ziehen, kannst Du ja zumindest hier eine Spur von Verantwortung tragen. Auch wenn es ungewohnt sein sollte!
Ein Führerschein macht noch nicht "erwachsen"!

2007-01-20 14:19:13 · answer #3 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Wer den Wagen finanziert ist völlig nebensächlich. Derjenige, auf den der Wagen angemeldet wird, trägt die Verantwortung.

2007-01-19 02:12:51 · answer #4 · answered by Herzilein 4 · 0 1

Hallo du,

ja das darf man, aber ich habe einen Tipp für dich.

Wenn du noch Fahranfänger bist, oder noch nie ein eigenes Auto angemeldet hattest, würde ich das Auto besser von den Eltern anmelden lassen. Dann kannst du nämlich bei der Versicherung sparen.
Nach einem gewissen Zeitraum ist es nämlich so, dass man die Günstigeren Prozente übernehmen kann oder höchstens eine stufe höher eingestuft wird.
Somit habe ich meinen Wagen erst über die Versicherung meines Freundes laufen lassen und erst umgemeldet als wir uns getrennt haben.
Ich habe nun eine Versicherung die auf 65% läuft und hatte nie eine die höher als 80% war.

Die Versicherung muss nämlich auf den selben Namen laufen wie die Anmeldung des Wagens.
Demnach haben wir so Versichert das ich eben als Zweitnutzer eingetragen war.

(Eine Rabattübertragung kann nur zwischen Ehegatten, zwischen in häuslicher Gemeinschaft lebenden nichtehelichen Lebenspartnern, zwischen Eltern und deren Kindern sowie von einer juristischen Person auf eine natürliche Person vorgenommen werden; ferner bei Betriebsübernahmen)

Viel Spaß beim Autofahren

2007-01-19 02:11:19 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 1

Klar! Besitzer und Halter können unterschiedlich sein.

Wäre das nicht so, wäre das ganze Leasing-Geschäft nicht möglich!

2007-01-19 01:20:43 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 1

Meinen ersten hat mein Vater für mich angemeldet wegen der Prozente bei der Versicherung , ich war aber als Farzeugführer eingetragen.

2007-01-19 00:45:47 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 1

Rechtlich auf der sicheren Seite bist Du, wenn Dein Familienmitglied als Versicherungsnehmer und Du als Fahrzeughalter eingetragen bist. Dann kannst Du auch auf den niedrigen Prozenten Deines Familienmitglieds fahren. Die gehen allerdings dann hoch, wenn Du einen Unfall hast.

2007-01-18 23:56:20 · answer #8 · answered by Axel 5 · 0 1

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