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Es ist ja so zum Bsp. bei 50€, wenn man es nicht zahlt, weil man nicht will oder nicht kann etc. dann wird ja eine Erzwinghaft angeordnet, zum Bsp. 3 Tage.
Muss man danach trotzdem die Strafe bezahlen oder nicht, weil man ja die Strafe "abgesessen" hat?
Und ist es auch möglich bei höheren Beträgen?

2007-01-18 04:12:49 · 9 antworten · gefragt von matha234567 1 in Politik & Verwaltung Sonstiges - Politik

9 antworten

Ich bin`s, vom Fach:

Wenn du eine Geldtrafe nicht zahlst, dann wird irgendwann ein Haftbefehl gegen dich erlassen, der nennt sich dann Vollstreckungs-Haftbefehl. Dann kommt irgendwann der Dorf-Sheriff zu dir und verlangt die Kohle. Wenn du die nicht hast, musst du ersatzweise in den Knast und das sind nicht 5 Euro, sondern 10 Euro pro Tag, macht bei 50 Euro ersatzweise 5 Tage Haft. Man kann aber, je nach Verdienst, noch mal mit der Staatsanwaltschaft reden und Ratenzahlung beantragen (nach Offenlegung des Verdienstes und so)

Nein, du musst dann nicht die Geldstrafe noch mal zahlen. Eventuell die Verwaltungskosten, wenn du z.B. eine Knolle von der Stadt nicht bezahlt hast.

5 Tage mal satt essen, ist doch auch was :-)

2007-01-18 04:28:46 · answer #1 · answered by Helmut R 3 · 1 0

Wer nicht will ist dem Amt oder dem Gericht egal. Wer nicht kann, der wird da schon eher einmal "eingeladen". Allerdings ist es dann die Frage, ob man für 50€ wirklich 10 Tage brummen will und kann!

2007-01-22 11:17:40 · answer #2 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Eine Geldstrafe kannst du absitzen, musst du sogar wenn du nicht zahlst.

Erzwingungshaft ist aber etwas völlig anderes als Strafhaft!!!

Hat man dir ein Ordnungs-oder Bußgeld aufgebrummt, dann kannst du das nicht absitzen. Wenn du nicht bezahlst, wird gegen dich eine Erzwingungshaft verhängt. Die Kosten dafür werden aber dem, der die Erzwingungshaft beantragt hat in Rechnung gestellt. Hast du die Erzwingungshaft hinter dich gebracht und zahlst nicht, so kann immer wieder neu Erzwingungshaft gegen dich verhängt werden. Die Geldbuße wird dadurch keinesfalls getilgt.

Laut Gesetz sind bis zu 6 Monate Erzwingungshaft möglich. Ist diese Zeitspanne erreicht, dann darf wegen dieser Sache nie mehr Erzwingungshaft gegen dich verhängt werden.

Der Gerichtsvollzieher darf dich aber weiterhin besuchen und versuchen, die Geldbuße einzutreiben.

2007-01-18 18:11:29 · answer #3 · answered by Laredo 6 · 0 0

Wer wirklich nicht zahlen kann (nicht bei 50 Euro) muss sich melden. Er kann dann stattdessen Sozialstunden ableisten. Eine Strafe von z.B. 10 Tagessätzen a 30 € kann man auch mit 10 Tagen Haft absitzen.

2007-01-18 15:42:56 · answer #4 · answered by Klaus 7 · 0 0

Man klar kannst sie absitzen,würde ich selber nicht. Zeige dich nur bereitwillig zu zahlen ,in Raten von 5 Euro oder so dann können sie dir nichts.

2007-01-18 13:10:39 · answer #5 · answered by Jirawan 6 · 0 0

Ja man muß sich schriftlich an die Staatsanwaltschaft wenden, und Fragen ob Du anstatt den Tagessatz ,zb.Tg-21 . 400 Euro Schuld in Haft umwandeln kannst. Du sitzt dann den Betrag in Tagessätzen ab,also gehst Du für 19 Tage in den Bau. Kannst das aber auch in Sozialstunden Abarbeiten

2007-01-18 12:56:49 · answer #6 · answered by Thomas S 3 · 0 0

zahl nicht und du wirst es feststellen.

2007-01-18 12:53:52 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Ich möchte Helmut R´s Antwort noch etwas hinzufügen:

Der Tagessatz richtet sich nach dem Verdienst und wird tatsächlich von der Staatsanwaltschaft festgelegt.
Bei einem Sachbearbeiter geht man von 30 Euro Verdienst am Tag aus. Würde für 50 Euro Strafe bedeuten, einskommasechs Tage "sitzen" zu müssen. Als Arbeitsloser wird ein Tagessatz von zehn Euro berechnet.

Aber wenn man dafür in den Bau gegangen ist, ist der Strafantritt erbracht und die Schuld gilt als versühnt.

2007-01-18 12:50:26 · answer #8 · answered by Ulli F 3 · 0 0

Die können jemanden auch in Beugehaft nehmen und einen 5€ Tagessatz zugrunde legen.
Dann hättest du 10 Tage freie kost und logie und müsstes dann immer noch 50€ zahlen.

2007-01-18 12:20:59 · answer #9 · answered by dachhase2000 4 · 0 0

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