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Wenn man Vertretung macht und diese nicht bezahlt kriegt!!
Und sich dann weigert ist das ein Kündigungsgrund?
Es ist nicht im Vertrag verankert!!

2007-01-17 22:53:39 · 9 antworten · gefragt von Carpe diem 5 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

9 antworten

Hallo Nicole,

da kann ich ein Lied von singen. In meiner damaligen Tätigkeit als Schreibkraft in einem Versicherungsbüro wurde ich vom Personalchef "auserkoren", die Vertretung für Sekretariate zu übernehmen, wenn die Sekretärinnen in Urlaub oder krank waren. Im Vertrag war dies nicht festgelegt. Ich habe also in den ganzen Jahren die Vertretung zusätzlich zu meiner Arbeit übernommen - und keinen Cent mehr gesehen. Natürlich habe ich mehrmals mit meinem Personalchef bezüglich mehr Lohn unterhalten. Er meinte nur, dass die Schreibkräfte flexibel sein müssen und dies zu ihrem Job gehört. Auch der Betriebsrat, an den ich mich gewandt habe, konnte mir nicht weiterhelfen. Diese meinten, ich soll froh sein, noch so eingesetzt zu werden, da "mein" Schreibbüro über kurz oder lang aufgelöst wird. Genutzt hat es mir leider nichts. Bin seit knapp einem Jahr arbeitslos. Im Nachhinein könnte ich meinem Chef jetzt noch einen Tritt in den Allerwertesten geben. Ich fühle mich ganz schön ausgenutzt.

2007-01-17 23:23:53 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

Ich bin mir nicht sicher ob das im Vertrag stehen muss. Denn ich würde fast darauf wetten, dass es bei niemanden drin steht, aber jeder Vertretung macht. Schließlich möchte man selbst ja auch vertreten werden oder?

Je nach deinem Job ist vielleicht dein Aufgabengebiet so Bemessen. Wenn du z.B. eine bestimmte Anzahl von Akten zu betreuen hast, dann wird diese vermutlich so ausgerechnet sein, dass du auf das Jahr gesehen Zeit für die Vertretung hast. Ohne Vertretung wäre die Aktenzahl somit dauerhaft höher.

2007-01-17 23:11:19 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

ist kein kündigungsgrund wenn es nicht vertraglich festgelegt ist.

2007-01-17 23:04:04 · answer #3 · answered by triallady69 3 · 1 0

Man kann es Dir als Arbeitsverweigerung auslegen.

2007-01-18 03:05:07 · answer #4 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

In einem Arbeitsvertrag ist besonders wichtig, daß in der Stellenbeschreibung, die Art und Tätigkeit genau definiert werden. Außerdem sollte die Stellung des Arbeitnehmers in der betrieblichen Organisation angegeben sein. Wenn das im Vertrag steht,kann dich dein Betrieb nicht kündigen.

2007-01-17 23:45:40 · answer #5 · answered by silviaj 5 · 0 0

Wenn die Anweisung zur Vertretung dazu führt, dass du Überstunden machen musst, dann hast du einen Anspruch auf zeitlichen oder finanziellen Ausgleich, den du auch gerichtlich einklagen kannst bzw. über den Betriebsrat (sofern ihr einen habt) durchsetzen kannst.
Wenn du die Vertretung innerhalb deiner normalen Arbeitszeit leistest, dann ergeben sich daraus ja keine zu bezahlenden Überstunden. Bekommst du die Vertretung von deinem Chef ausdrücklich angewiesen, dann solltest du dies nicht ablehnen.
In beiden Fällen ergibt sich das Problem, dass du wahrscheinlich nicht mehr genügend Zeit für deine normale Arbeit hast. Das war bei mir auch schon mal so ähnlich. An deiner Stelle würde ich deinem Chef/in mitteilen, dass du die Vertretung selbstverständlich übernimmst, allerdings kannst du aufgrund dieser Mehrbelastung nicht mehr für die Qualität deiner Arbeit garantieren. Am besten das Gespräch dann noch mal per mail bestätigen: Wie eben besprochen.... dann hast du es auch schriftlich. Dann kann er dir zumindest nicht vorwerfen, dass du deine Arbeit schlecht machst, da du die Vertretung ja auf Anweisung durchführst und ihn auch darauf aufmerksam gemacht hast.

2007-01-17 23:34:17 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Also bei mir ist es im Vertrag verankert, wenn ich mich weigere ist das ein Entlassungsgrund. Soweit ich weiß ist es zumutbar das Du Vertretung machen mußt. Falls Ihr einen Betriebsrat habt, frage da nach. Ansonst bei der Innung. Die andere Seite ist, falls Du Dich weigerst Du der nächste bist dem gekündigt wird.Denke es kommt auch darauf an wie oft und in welchen Zeitabständen Du einspringen sollst. Man wird ja immer gleich Eingestuft, man möchte nichts Arbeiten

2007-01-17 23:13:25 · answer #7 · answered by Thomas S 3 · 0 0

keine bezahlung und nicht im vertrag verankert? nein da ist es kein kündigungsgrund um gekündigt zu werden.

aber du könntest kündigen da du ohne bezahlung vertretung machen sollst.

2007-01-17 23:05:45 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

was für eine berufliche tätigkeit ist das?was steht im arbeitsvertrag,oder gibt es keinen?
für rückfragen bitte an volkerk45@yahoo.de melden.

2007-01-17 23:05:08 · answer #9 · answered by superboy 4 · 0 0

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