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9 antworten

Oben Gesagtes bezieht sich allerdings auf Dinge, die passieren, um die wirklich schlimmen Folgen, die möglicherweise eintreten könnten, zu verhindern.
Denn was eigentlich in einem solchen Fall an Folgen zu befürchten ist, sind schwere Verletzungen und Tote.

Verstöße: 10 (Aushilfsanarchist)

2007-01-17 20:40:14 · answer #1 · answered by LXP 5 · 1 0

Hast Du schon mal darüber nachgedacht, deutsch zu lernen?

2007-01-18 21:11:43 · answer #2 · answered by Merlin 4 · 2 0

Also, unerlaubter Waffenbesitz kann Volljährigen bis zu drei Jahre Urlaub auf Staatskosten einbringen. Meist wirds wohl weniger sein, wenns das erste Mal war. Und wenn weiter nix war.
Jugendstrafrecht, davon geh ich mal aus, ist milder. Allerdings darf man sich wohl mindestens über reichlich Sozialstunden freuen und ganz nebenbei noch darauf, dass die Presse sich darauf stürzt. Anyway - ich würd mir ganz schnell nen guten Anwalt für Strafrecht suchen...egal ob Mitglied einer Gang oder Schutz vor der Gang oder irgendwas oder -wem. Was dann ganz dringend auch geklärt werden muß: war der Besitz wirklich unerlaubt, war es überhaupt ne Waffe, war es ein verbotener Gegenstand (z.B. ein Butterflymesser) ? Klingenlänge? Fest oder nicht? Sowas alles.

2007-01-18 09:26:37 · answer #3 · answered by stielau45 1 · 1 0

Dazu müsste ich wissen, um welche Waffe es sich handelt, dann könnte ich dir genau sagen was auf ihn zukommt. Und das Alter wäre nicht schlecht. Grundsätzlich geht die Spange von Ordnungswidrigkeit über Vergehen bis hin zur Straftat. Je nach waffe etc. pp.

Schick mir mal ne Mail mit deiner E-Mailadresse und ich kann dir alles beantworten, bin vom Fach.

2007-01-17 20:41:11 · answer #4 · answered by Helmut R 3 · 1 0

wenn er damit in keine Straftat verwickelt wurde (also nur der Besitz)....dann wird das Verfahren meistens eingestellt....trotzdem einen (guten)Anwalt konsultieren...

2007-01-17 20:27:29 · answer #5 · answered by Magenta 5 · 1 0

Das ist ein Straftatbestand...........

2007-01-17 20:26:02 · answer #6 · answered by rolffine 7 · 1 0

Es gibt kein Gesetz, der den Besitz von Waffen von Minderjährigen erlaubt.

Man kann jedenfalls mit schweren Folgen rechnen.

2007-01-21 09:34:35 · answer #7 · answered by Leony 7 · 0 0

Kann meinem vorredner merlin nur zustimmen...Die frage kann man abgesehen von den fußtritten die sie der deutschen sprache verpasst in die kategorie "was kinder einfach nicht verstehen wollen" stecken...Ist genauso gut wie "warum darf ich an der tankstelle nicht rauchen,warum darf ich nicht auf der linken strassenseite geisterfahrer spielen,warum...warum...warum??"
Bin echt froh das nicht jeder schwachmat in deutschland mit einer waffe durch die gegend laufen kann.Dann hätten wir ja verhältnisse wie in amerikanischen gettho´s,und ich hab keine lust von einem teenie der vielleicht nicht mal richtig lesen und schreiben kann mit einer waffe bedroht zu werden.Stellt sich überhaupt die frage warum so jemand eine waffe braucht...Ein ordentlicher hauptschulabschluss mit grundkenntnissen der deutschen sprache in wort und schrift wäre wohl besser.

2007-01-19 23:05:45 · answer #8 · answered by sunrise_at_ro 4 · 0 0

kommt darauf an wer die eltern sind

2007-01-18 06:56:26 · answer #9 · answered by heinzl 4 · 1 1

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