English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

aus dem Internet beschafft und welche Strafe bekommt jemand der sich Filme und Musik runterläd...und dabei halt erwischt wird?

Das erste muss ja 10000mal härter besraft werden!wie ist das bei uns in Deutschland?

2007-01-17 03:19:56 · 9 antworten · gefragt von mona_lisa_meint 3 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

9 antworten

auf jeden Fall wird erstmal die Wohnung durchsucht und alle Computer, CDs usw. werden mitgenommen.

§ 184b StGB: Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.

Für illegale Musik gibt es meistens keine Strafe vom Gesetzgeber, das Verfahren wird meistens eingestellt.
Aber für die Abmahnung und ggfs. Schadenersatz an die Musikindustrie sind dann auch schnellmal ein paar Tausender fällig!

2007-01-17 03:39:43 · answer #1 · answered by torf160 3 · 2 1

Von mir was in die Fresse!

(Ich bin einer der friedlichsten Menschen im ganzen Universum!)

2007-01-17 15:11:36 · answer #2 · answered by Asentreuer 4 · 3 0

Solchen Leuten sollte man Entweder mit nem Pantoffel Draufhaun,
Oder das Ding in die Tür klemmen, Ich habe für sowas kein Verständniss.
!!!!Sogar der Versuch sollte strafbar sein!!!!!!

2007-01-17 14:36:31 · answer #3 · answered by Martina 2 · 3 0

Wer Musik und Filme herunterlädt tut niemanden weh, außer dem Produzenten ,aber wer sich an Kindern vergeht und diese Sauerei auch noch zu Geld macht, dem sollte man den Schw... abschneiden!Das ist einfach ekelhaft. (Punktabzug?)

2007-01-17 11:35:32 · answer #4 · answered by Sittich 3 · 3 0

Was immer die Strafe für Pädophile ist,es ist noch zu wenig!


In diesem Sinne.............

2007-01-17 11:32:50 · answer #5 · answered by gammler39 2 · 4 1

der sich Bilder und filme ansieht wird auf jeden Fall härter bestraft als der,der die Kinder Missbraucht.das ist deutsche recht.der den missbrauch begangen hat ,ist von den Kindern verführt worden ,oder hatte eine schlecht Kindheit.das wird ein Gutachter schon raus finden.

2007-01-17 16:09:42 · answer #6 · answered by Jürgen D 5 · 2 0

Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen, denn beides ist strafbar aber aus unterschiedlichen Gründen.
Das herunterladen und handeln mit Kinderpornografie wird auf jeden Fall härter bestraft als das illegale tauschen und herunterladen von Filmen und Musik, aber auch das letztere ist keineswegs ein Kavaliersdelikt, es ist schlicht und ergreifend Diebstahl und da gibt es nichts zu verharmlosen.

2007-01-17 11:33:33 · answer #7 · answered by arnold_sca 4 · 2 0

Nun jeder bekommt das was der Gesetzgeber sich in seiner
Phantasie ausgedacht hat und diese Phantasie ist manchmal
auf den Straßenmob ganz schön abgestimmt.
Also jene die am liebsten nach Ermordung des Täters rufen
oder ihn am liebsten an einem Schandpfahl in der Staat
sehen wollen.
Oder aber in Zeiten des Internets, wollen sie über dieses
Medium wissen wo sich welche Täter aufhalten. Wozu schon
eine Tat ausreicht, also zum Beispiel das man bei ihm ein
nicht Kind in Unterwäsche vorgefunden hat, was in Augen
vieler dann natürlich Kindermissbrauch nur bedeuten kann.
Siehe den Spielfilm "Der Mann ohne Gesicht".
Wie schnell kann man Unschuldige, nur auf Vermutungen
Basierend, verurteilen. Als das ist in diese, Film bestens
bewiesen. Ach ja und Bilder auf den Rechner zu hieven,
ohne das der PC Besitzer es merkt, ist bei manchen absolut
ein Kinderspiel, in Zeiten von WLAN.

Aber liebe Mituser schreit nur weiter Hängt ihm auf schneidet
ihm den S. ab. Blöd nur wenn der Täter eine Täterin ist und zu
dem noch erst 12 oder 13 ist.
Soll ja da mal vor jahren einen Fall gegeben haben, wo ein 4 Jähriger mit einer kleinen Kinderkamera, die aber richtige
Bilder machen konnte, seine kleine Schwester 3j Fotografiert
hat. Nicht nur das er das etwas Ungeschickt getan hat, nein
die Schwester war auch noch Nackend. Tja als einer der Älteren
Geschwister, die Fotos vom Fotogeschäft abholen wollte,
wurde sie so lange hingehalten, bis die Kripo da war. Die trotz
dessen was das Mädchen sagte, zuerst mal eine Hausdurchsuchung startet. Natürlich ohne auf die Wohnungs
besitzer /Eltern zu warten.
Tja Hallo sowas wünsche ich hier einigen der Schwreiern mal.

2007-01-18 14:02:56 · answer #8 · answered by marv_vier 2 · 0 0

;-) was machen hier nur einige, wenn der Hersteller und das
sogenannte Opfer ein und die selbe Person ist?
Den unter Kipo fällt auch Text. Also wenn ein Kind in seinem
Blog mal so vom Stappel läßt wie die ersten Erfahrungen
waren, ist dies nach Offizieller Gesetzlicher Lage Kipo
und wenn es dann noch Fotos von sich reinstellt ist dies
nur noch ein weiterer Punkt. Einstellen geht nicht.
Ach ja ganz Hammer wird das wohl wenn das Kind damit
erst erwischt wird wenn es schon Älter ist als 14, aber das
Material aus der zeit stammt wo es noch nicht 14 war.

Tja Leute, wollt ihr den kleinen Buben dann auch das teil
absäbeln?
Habe da schon einige WebCambilder bei Youtube und
Myvideo gesehen wo so ein Mini sich vor der Webcam
sich Zeigt und wenn möglich sich auch noch befriedigt.

Hallo ihr Pädojäger, es gibt neues Jagdwild und zwar jene
Opfer, die auch gleichzeitig die Täter sind.

2007-01-17 20:08:17 · answer #9 · answered by ? 2 · 0 0

fedest.com, questions and answers