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Zitate sind ja mehrere Jahre geschützt. Wieviele sind das nochmal? Nach dem Ausspruch oder nach dem Tot des Sageneden?
Was ich daran nicht verstehe - was macht denn ein Zitat aus? Es kann ja auch vorkommen, dass ich selber auf die gleiche Aussage komme und dann darf ich sie dennoch nicht verwenden?

Aber meine eigentliche Frage bezieht sich aufs Theater. Darf man zB alte Schillerstücke aufführen oder sind die immer noch geschützt? Wie alt muss ein Stück sein damit es nicht mehr geschützt ist? Und wie sieht es mit der Musik aus? Mozart - ist der noch geschütz? Hat das ganze überhaupt etwas mit dem Alter zu tun?

2007-01-16 08:15:28 · 4 antworten · gefragt von Dr.Seuss 5 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

4 antworten

Ja, das Urheberrecht erlischt lt. § 64 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (bei Miturhebern: 70 Jahre nach dem Tod des am längsten überlebenden Urhebers).

Bei bspw. Stücken von Schiller - man darf sie problemlos aufführen. Aber Vorsicht, wenn das Stück in irgendeiner Weise textlich bearbeitet wurde. Denn auch der Bearbeiter hat ein Recht an seiner Arbeit.

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Bei Zitaten (§ 51 UrhG) gilt auch die Regelung mit den 70 Jahren. Hinzu kommt die sogen. Schöpfungshöhe. Wenn Du also bspw. sagst: "Ich bin ein Berliner." - dann kann es zwar sein, dass Du gerade Kennedy zitierst. Es wäre aber genauso gut möglich, dass Du einfach eine Aussage zu Deiner Herkunft getätigt hast. Der Satz "Ich bin ein Berliner" - hat nicht die nötige Schöpfungshöhe u. ist damit gemeinfrei.

Bei Wiki wird es sehr anschaulich erklärt:
http://de.wikiquote.org/wiki/Wikiquote:Urheberrechte_beachten
http://de.wikipedia.org/wiki/Zitatrecht
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Was ich an dieser Stelle noch anmerken möchte - mich wundert, warum hier bei YC so wenige User ihre Quellen angeben. Lt. Urheberrecht u. auch Zitatrecht ein nicht gerade einwandfreies Vorgehen ...

2007-01-16 08:56:23 · answer #1 · answered by tippfeler 6 · 1 0

Um nicht in den Verdacht des Plagiat zu kommen, ist die Kennzeichnung des Zitates zu empfehlen. Wer nachplappert ist immer in dieser Gefahr. Auch wenn es nicht "Bildung" sondern nur Hörensagen war!

2007-01-22 13:48:16 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Bei der Musik ist das so, dass 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten die Stücke nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, ein Stück von Mozart kannst Du also aufführen.

Schwieriger wird es, wenn Du z.B. die Aufnahme eines Stückes von Mozart z.B. als Filmmusik verwenden willst - denn dann greifen die sog. "Leistungsschutzrechte" der Musiker - d.h. Du musst die Rechte dafür erwerben, diese Aufnahme verwenden zu dürfen. Auskunft gibt hier die GEMA. Eine eigene Einspielung kannst Du natürlich herstellen und verwenden.

2007-01-17 06:01:52 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Grundsätzlich gilt: Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Autors.

2007-01-16 16:21:11 · answer #4 · answered by Nightfall 4 · 0 0

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